Pflegeberufereform
Der Bundes­rat hat über die Pflege­be­ru­fe­re­form entschie­den. Bild: LoboStudioHamburg/Pixabay.com

Am Ende ginge es dann doch ganz schnell: Nach nur drei Redebei­trä­gen stimmte der Bundes­rat der Reform der Pflege­be­rufe zu. Damit steht fest: Ab 2020 wird es eine neue Pflege­aus­bil­dung geben.

Hinzu kommen Vorbe­halts­tä­tig­kei­ten, eine primär­a­qua­li­fi­zie­rende Pflege­aus­bil­dung an Hochschu­len sowie Verän­de­run­gen im Bereich der Modell­vor­ha­ben nach § 63 Absatz 3c SGB V zur Erpro­bung der Übertra­gung von Heilkunde auf Pflege­kräfte. Des Weite­ren wird mit der Geset­zes­no­velle auch das Schul­geld bundes­weit abgeschafft.

Die Zustim­mung des Länder­kam­mer galt als sicher. Immer­hin hatte der Bundes­rat selbst noch im Februar diesen Jahres den Bundes­tag ausdrück­lich zum Abschluss des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens aufge­for­dert. Nach der jetzt erfolg­ten Zustim­mung ist zur Inkraft­set­zung nur noch die Veröf­fent­li­chung im Bundes­ge­setz­blatt notwen­dig.

Doch damit steht die eigent­li­che Arbeit an der Novel­lie­rung der Pflege­aus­bil­dung erst am Anfang: So existiert bislang keine neue Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung. Diese soll erst mit Beginn der neuen Legis­la­tur­pe­ri­ode fertig gestellt und in die politi­sche Debatte einge­bracht werden.