Die Situa­tion auf dem Pflege­markt könnte sich womög­lich bald etwas entspan­nen. Im Herbst 2019 soll das neue Gesetz durch den Bundes­tag gehen und zum Ende des Jahres in Kraft treten. Als Teil der „Konzer­tier­ten Aktion Pflege“ wurde das Gesetz am Mittwoch, den 19.06., von Bundes­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil durchs Kabinett gebracht, wie das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozia­les in einer Presse­mit­tei­lung berich­tete.

Notwen­dig­keit lässt sich nicht verleug­nen

Die Zahlen der letzten Jahre sprechen eine deutli­che Sprache. In der neues­ten Desta­tis-Pflege­sta­tis­tik des Statis­ti­schen Bundes­am­tes spiegelt sich die immer weiter öffnende Schere zwischen den anstei­gen­den Pflege­be­dürf­ti­gen und den vorhan­de­nen Pflege­fach­kräf­ten wider. Ende 2017 betrug die Zahl der Pflege­be­dürf­ti­gen in Deutsch­land etwas mehr als 3,4 Millio­nen. Zugleich prognos­ti­ziert das RWI Essen einen Bedarf von 80.000 Pflege­kräf­ten mehr, als noch im Jahr 2015 vorhan­den waren. Doch der Beruf schreckt immer noch viele Leute ab. In vielen Fällen werden Pflege­kräfte nur sehr schlecht bezahlt. Der Median des durschnitt­li­chen Jahres­brut­to­ge­halts liegt nach Angaben des Inter­net­por­tals Statista in der deutschen Alten­pflege liegt aktuell bei knapp 30.000Euro, wobei sich die Löhne noch nach Geschlecht, Alter und Mitar­bei­ter­zahl unter­schei­den.

Lohnun­ter­gren­zen sollen kommen

Das neue Gesetz soll den Pflege­kräf­ten nach Infor­ma­tio­nen des BMAS mittels einer Lohnun­ter­grenze ein höheres Einkom­men gewäh­ren. Geht es nach Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) sollen Alten­pfle­ger­kräfte in Zukunft mindes­tens 2.500 Euro pro Monat verdie­nen, so Spiegel Online. Ziel sei es, in der gesam­ten Pflege­bran­che einen allge­mein­gül­ti­gen Tarif­ver­trag nach dem Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz festzu­le­gen. Sollte dies schei­tern, gibt es noch einen Plan B: Die Pflege­kom­mis­sion. Diese soll mit dem Gesetz dauer­haft instal­liert werden und die Mindest­löhne sowie die Arbeits­be­din­gun­gen der Pflege­kräfte überar­bei­ten und neu definie­ren. Beide Maßnah­men sollen die bishe­ri­gen Lohnun­ter­schiede zwischen West- und Ostdeutsch­land ausglei­chen und den Beruf deutlich attrak­ti­ver machen.

Noch Unklar­hei­ten bei der Finan­zie­rung

Laut des IGES-Insti­tuts für das Gesund­heits­mi­nis­te­rium liegen die Kosten für Umset­zung der angestreb­ten Tarif­ver­träge des neuen Geset­zes zwischen 3,1 und 5,2 Milli­ar­den Euro. Die Lösung mit den erhöh­ten Mindest­löh­nen würde deutlich billi­ger ausfal­len. Woher das Geld kommen soll, darüber traf das Arbeits­mi­nis­te­rium noch keine Aussage. Sobald ein genauer Betrag feststeht, wird das Gesund­heits­mi­nis­te­rium ein Finan­zie­rungs­kon­zept vorle­gen. Denkbar wären laut Spiegel Online höhere Beiträge zur Renten­ver­si­che­rung oder Steuer­gel­der.

Kriti­ker befürch­ten, dass die Finan­zie­rung des Geset­zes genau dieje­ni­gen betrifft, die sich bereits in der Pflege befin­den. Die 1995 einge­führte Pflege­ver­si­che­rung kommt nach aktuel­lem Stand auch nur für einen Teil der Kosten auf. Die Betrof­fe­nen tragen häufig kanpp 50% der Kosten selbst. Das sind durch­schnitt­lich 1.800 Euro im Monat. Die Deutsche Stiftung Patien­ten­schutz kriti­siert das Vorge­hen des Minis­te­ri­ums stark. Bereits über ein Drittel der über 800.000 Pflege­edürf­ti­gen sind schon jetzt auf Sozial­hilfe angewie­sen. Man befürch­tet einen starken Armuts­zu­wachs durch anstei­gen­den Kosten für Unter­kunft, Versor­gung und die Finan­zie­rung der Pflege. Laut Sprin­ger Pflege versi­cherte Huber­tus Heil, dass die Mehrkos­ten nicht von den Pflege­heim­be­woh­nern getra­gen werden müssen. Auch deren Angehö­rige müssen erst ab einem Jahres­ein­kom­men von 100.000 Euro für die Pflege­kos­ten aufkom­men.

Es bleibt abzuwar­ten, mit welchen Regelun­gen das Gesetz in Kraft treten wird.

Quelle: BMAS; Statis­ti­sches Bundes­amt; RWI Essen; Statista; Sprin­ger Pflege; Spiegel Online