Nach langer Debatte gibt es mittlerweile Klarheit über die Bonuszahlungen, die an Pflegekräfte ausgezahlt werden sollen.
Nach langer Debatte gibt es mittler­weile Klarheit über die Bonus­zah­lun­gen, die an Pflege­kräfte ausge­zahlt werden sollen. Bild: Photo 130147226 © Chormail – Dreamstime.com

Die Bundes­re­gie­rung hat nun endlich eine Einigung bezüg­lich der angekün­dig­ten Bonus­zah­lun­gen für die beson­de­ren Leistun­gen von Pflege­kräf­ten während den letzten Wochen und Monaten erzielt. Vergan­gene Woche wurde ein zweites Maßnah­men­pa­ket zur Bekämp­fung der Pande­mie beschlos­sen. Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epide­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite“ beinhal­tet neben Änderun­gen bezüg­lich der Testka­pa­zi­tä­ten und Melde­pflich­ten auch den besag­ten Pflege-Bonus.

Bis zu 1.500 Euro für Pflege­kräfte

Beschäf­tigte in der Pflege erhal­ten aufgrund der hohen Corona-Belas­tung eine Prämie von bis zu 1.000 Euro von den Kassen. Pflege­kräfte, die zum Großteil in der direk­ten Pflege und Betreu­ung arbei­ten, erhal­ten dabei den vollen Betrag. Wer mindes­tens ein Viertel seiner Arbeits­zeit dort verbringt, bekommt 676 Euro. Die gesamte Kosten­summe für die Prämie liegt laut Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn bei circa einer Milli­arde Euro. Zur Finan­zie­rung der Bonus­zah­lun­gen erhal­ten die Kassen einen Zuschuss vom Bund.

Die Bundes­län­der und Arbeit­ge­ber können die Prämie zudem steuer­frei bis zu einem Betrag von 1.500 Euro aufsto­cken. Von der Steuer befreit sind Beträge oder Sachleis­tun­gen in Höhe von 1.500 Euro, die zwischen März und Dezem­ber 2020 ausge­zahlt wurden. Einige Bundes­län­der haben der Aufsto­ckung auf 1.500 Euro bereits zugestimmt. Darun­ter Bayern, Hamburg, Hessen, das Saarland, Branden­burg, Nieder­sach­sen und Schles­wig-Holstein.

Die Arbeit­ge­ber sind zudem nach dem Geset­zes­ent­wurf des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums zur Zahlung von gestaf­fel­ten Sonder­leis­tun­gen (Corona-Prämien) verpflich­tet. Die Aufwen­dun­gen für die Corona-Prämien werden den Pflege­ein­rich­tun­gen durch die soziale Pflege­ver­si­che­rung und in der ambulan­ten Pflege antei­lig durch die gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rung per Voraus­zah­lung erstat­tet. In der zweiten Jahres­hälfte werden das Gesund­heits- und Finanz­mi­nis­te­rium dann darüber beraten, in welchem Umfang die Versi­che­run­gen Zuschüsse vom Bund zur Stabi­li­sie­rung der Beitrags­sätze erhal­ten und inwie­fern die Corona-Prämien refinan­ziert werden sollen.

Anfang April haben sich ver.di und die Bundes­ver­ei­ni­gung der Arbeit­ge­ber in der Pflege­bran­che (BVAP) auf einen Tarif­ver­trag für eine Sonder­prä­mie für Pflege­kräfte geeinigt. Alle betrof­fe­nen Pflege­kräfte erhal­ten demnach ihren jewei­li­gen Bonus zusam­men mit dem diesjäh­ri­gen Juli-Gehalt. Anspruch auf die einma­lige Sonder­zah­lun­gen haben alle Beschäf­tig­ten in der Alten­pflege. Darun­ter fallen:

  • Pflege­fach­kräfte
  • Pflege­hilfs­kräfte
  • Pflege­lei­tun­gen
  • Alltags­be­glei­ter/-Innen
  • Betreu­ungs­kräfte
  • Assis­tenz­kräfte
  • Auszu­bil­dende in der Pflege. Diese erhal­ten eine Prämie in Höhe von 900 Euro

Auch die Mindest­löhne steigen

Bereits am 28.1.2020 hat sich die Pflege­kom­mis­sion auf eine diffe­ren­zierte Erhöhung der Pflege­min­dest­löhne in der Alten­pflege geeinigt. Pflege­hilfs­kräfte, quali­fi­zierte Pflege­hilfs­kräfte und Pflege­fach­kräfte verdie­nen damit in Zukunft mehr.

Ab dem 1.7.2020 soll die Mindest­be­zah­lung für Pflege­hilfs­kräfte in Ost- und Westdeutsch­land in jeweils vier Stufen auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Am 1.9.2021 erfolgt in dritter Stufe die Anglei­chung der bis dato regio­nal unter­schied­li­chen Pflege­min­dest­löhne.

Zum ersten Mal wurden zudem jeweils Mindest­löhne für quali­fi­zierte Pflege­hilfs­kräfte und Pflege­fach­kräfte von der Pflege­kom­mis­sion festge­legt.

Mit dem 1.4.2021 wird für quali­fi­zierte Pflege­hilfs­kräfte im Osten ein Mindest­ver­dienst von 12,20 Euro pro Stunde einge­führt, jene im Westen erhal­ten 12,50Euro pro Stunde. Auch hier wird zum 1.9.2021 eine Verein­heit­li­chung der Löhne auf 12,50 Euro pro Stunde vorge­nom­men. Ab dem 1.4.2022 steigert sich der Lohn noch einmal auf einheit­li­che 13,20 Euro.

Auch für Pflege­fach­kräfte tritt ab dem 1.7.2021 ein einheit­li­cher Mindest­lohn von 15 Euro pro Stunde in Kraft. Im April 2020 steigt dieser schließ­lich auf 15,40 Euro pro Arbeits­stunde an.

Auch das Urlaubs­kon­tin­gent für Pflege­kräfte steigt. Bei einer 5‑Tage-Woche erhal­ten diese im Jahr 2020 fünf Tage mehr Urlaub zusätz­lich zu ihrem gesetz­li­chen Erholungs­an­spruch. In den Jahren 2021 und 2022 sind es sogar sechs zusätz­li­che freie Tage. Zudem wird über einen einheit­li­chen Tarif­ver­trag für die Pflege disku­tiert, um zukünf­tig die Löhne und Arbeits­be­din­gun­gen weiter zu verbes­sern.

Eine Übersicht der stufen­ar­ti­gen Anhebung der Pflege­min­dest­löhne hat das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozia­les veröf­fent­licht.

Quelle: Tages­schau, Öffent­li­cher-Dienst-News, ver.di, BAMS