- 1. Intro
- 2. Auch die Mindestlöhne steigen
Die Bundesregierung hat nun endlich eine Einigung bezüglich der angekündigten Bonuszahlungen für die besonderen Leistungen von Pflegekräften während den letzten Wochen und Monaten erzielt. Vergangene Woche wurde ein zweites Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beinhaltet neben Änderungen bezüglich der Testkapazitäten und Meldepflichten auch den besagten Pflege-Bonus.
Bis zu 1.500€ für Pflegekräfte
Beschäftigte in der Pflege erhalten aufgrund der hohen Corona-Belastung eine Prämie von bis zu 1.000€ von den Kassen. Pflegekräfte, die zum Großteil in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten, erhalten dabei den vollen Betrag. Wer mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit dort verbringt, bekommt 676€. Die gesamte Kostensumme für die Prämie liegt laut Gesundheitsminister Jens Spahn bei circa einer Milliarde Euro. Zur Finanzierung der Bonuszahlungen erhalten die Kassen einen Zuschuss vom Bund.
Die Bundesländer und Arbeitgeber können die Prämie zudem steuerfrei bis zu einem Betrag von 1.500€ aufstocken. Von der Steuer befreit sind Beträge oder Sachleistungen in Höhe von 1.500€, die zwischen März und Dezember 2020 ausgezahlt wurden. Einige Bundesländer haben der Aufstockung auf 1.500€ bereits zugestimmt. Darunter Bayern, Hamburg, Hessen, das Saarland, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Die Arbeitgeber sind zudem nach dem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) verpflichtet. Die Aufwendungen für die Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und in der ambulanten Pflege anteilig durch die gesetzliche Krankenversicherung per Vorauszahlung erstattet. In der zweiten Jahreshälfte werden das Gesundheits- und Finanzministerium dann darüber beraten, in welchem Umfang die Versicherungen Zuschüsse vom Bund zur Stabilisierung der Beitragssätze erhalten und inwiefern die Corona-Prämien refinanziert werden sollen.
Anfang April haben sich ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf einen Tarifvertrag für eine Sonderprämie für Pflegekräfte geeinigt. Alle betroffenen Pflegekräfte erhalten demnach ihren jeweiligen Bonus zusammen mit dem diesjährigen Juli-Gehalt. Anspruch auf die einmalige Sonderzahlungen haben alle Beschäftigten in der Altenpflege. Darunter fallen:
- Pflegefachkräfte
- Pflegehilfskräfte
- Pflegeleitungen
- Alltagsbegleiter/-Innen
- Betreuungskräfte
- Assistenzkräfte
- Auszubildende in der Pflege. Diese erhalten eine Prämie i.H.v. 900€