Elektronische Patientenakte
Noch-Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach gab das neue Start­da­tum für die elektro­ni­sche Patien­tenkte bekannt. Bild: BMG/Jan Pauls

Ende April soll sie endlich für alle nutzbar sein: die elektro­ni­sche Patien­ten­akte. Das schreibt Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach laut Medien­be­rich­ten in einem Brief an die Gesell­schaf­ter der Digita­l­agen­tur Gematik, die für die techni­sche Umset­zung der ePA verant­wort­lich ist.

Demnach ist als Start­ter­min der 29. April termi­niert, an dem die elektro­ni­sche Patien­ten­akte bundes­weit genutzt werden kann. Bislang ist das nur in drei Testre­gio­nen (Franken, Hamburg und teils in Nordrhein-Westfa­len) möglich.

Eigent­lich sollte der deutsch­land­weite Start der „ePA für alle“ schon Mitte Februar erfol­gen. Nach Enthül­lun­gen des Chaos Compu­ter Clubs über erheb­li­che Sicher­heits­män­gel der digita­len Akte wurde die Einfüh­rung aller­dings bis voraus­sicht­lich April 2025 verscho­ben.

In dem neuen Brief an die Gematik schreibt Lauter­bach, dass die inten­si­ven Testun­gen in den Modell­re­gio­nen gezeigt hätten, dass die Technik einsatz­be­reit sei. Deshalb sei es nun an der Zeit in die entschei­dende Phase einzu­tre­ten. Gemein­sam mit dem Bundes­amt für Sicher­heit hätten die notwen­di­gen Sicher­heits­maß­nah­men umgesetzt werden können, um die die elektro­ni­sche Patien­ten­akte sicher für eine bundes­weite Nutzung zu machen.

„Befül­lungs­pflicht“ ab Oktober

Lauter­bach kann somit noch vor seinem Ausschei­den aus dem Amt des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ters das Vorha­ben umset­zen, an dem schon lange vor seiner Amtszeit gearbei­tet wurde. Über 20 Jahre hat die Einfüh­rung der elektro­ni­schen Patien­ten­akte insge­samt gedau­ert.

Doch so kurz vor knapp will auch Lauter­bach nichts mehr überstür­zen, weshalb eine schritt­weise Einfüh­rung der ePA angedacht ist. Demnach soll die Akte zwar Ende April theore­tisch von allen genutzt werden können, praktisch gibt es aller­dings erst im Oktober 2025 eine sogenannte „Befül­lungs­pflicht“ für Ärztin­nen und Ärzte. Sollten diese danach weiter­hin keine Eintra­gun­gen in die elektro­ni­sche Patien­ten­akte vorneh­men, müssen sie ab 1. Januar 2026 mit Sanktio­nen rechnen.

Wider­spruch weiter­hin möglich

Für die Patien­tin­nen und Patien­ten bleibt die Akte aber weiter­hin freiwil­lig, nach dem sogenann­ten Opt-Out-Prinzip. Das bedeu­tet, Patien­tin­nen und Patien­ten müssen der Nutzung der digita­len Akte aktiv wider­spre­chen. Das ist auch dann möglich, wenn sie bereits angelegt wurde.

Um zu wider­spre­chen, kann sich schrift­lich, telefo­ni­sche oder per E‑Mail an die jewei­lige Kranken­kasse gewen­det werden. Die Kasse muss die Akte dann samt der Inhalte vollstän­dig löschen.

„Freiwil­li­ger Start ist der richtige Weg“

Die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV), die neben dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Organi­sa­tio­nen wie der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft und der Bundes­ärz­te­kam­mer Teil der Digita­l­agen­tur Gematik ist, begrüßt das jetzige Vorge­hen beim Rollout der elektro­ni­schen Patien­ten­akte.

„Wir begrü­ßen die Entschei­dung des geschäfts­füh­ren­den Minis­ters, die elektro­ni­sche Patien­ten­akte stufen­weise und zunächst freiwil­lig einzu­füh­ren“, sagt Sibylle Steiner, Vorstands­mit­glied der KBV.

Laut Steiner habe die elektro­ni­sche Patien­ten­akte das Poten­zial, die Versor­gung zu verbes­sern und Abläufe in den Praxen einfa­cher zu machen. Damit das möglich sei, brauche es ein reibungs­lo­ses Funktio­nie­ren im Praxis­all­tag. „Ein Soft-Start ist deshalb der richtige Weg, um den Praxen, die ePA-ready sind, den freiwil­li­gen Einstieg zu ermög­li­chen. Und Praxen, die nicht so weit sind – weil bei ihnen die Technik noch nicht funktio­niert – bekom­men mehr Zeit, um sich vorzu­be­rei­ten“, so Steiner.

Quelle: tages­schau, ntv, Deutsches Ärzte­blatt, KBV