
Ende April soll sie endlich für alle nutzbar sein: die elektronische Patientenakte. Das schreibt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach laut Medienberichten in einem Brief an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik, die für die technische Umsetzung der ePA verantwortlich ist.
Demnach ist als Starttermin der 29. April terminiert, an dem die elektronische Patientenakte bundesweit genutzt werden kann. Bislang ist das nur in drei Testregionen (Franken, Hamburg und teils in Nordrhein-Westfalen) möglich.
Eigentlich sollte der deutschlandweite Start der „ePA für alle“ schon Mitte Februar erfolgen. Nach Enthüllungen des Chaos Computer Clubs über erhebliche Sicherheitsmängel der digitalen Akte wurde die Einführung allerdings bis voraussichtlich April 2025 verschoben.
In dem neuen Brief an die Gematik schreibt Lauterbach, dass die intensiven Testungen in den Modellregionen gezeigt hätten, dass die Technik einsatzbereit sei. Deshalb sei es nun an der Zeit in die entscheidende Phase einzutreten. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit hätten die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können, um die die elektronische Patientenakte sicher für eine bundesweite Nutzung zu machen.
„Befüllungspflicht“ ab Oktober
Lauterbach kann somit noch vor seinem Ausscheiden aus dem Amt des Bundesgesundheitsministers das Vorhaben umsetzen, an dem schon lange vor seiner Amtszeit gearbeitet wurde. Über 20 Jahre hat die Einführung der elektronischen Patientenakte insgesamt gedauert.
Doch so kurz vor knapp will auch Lauterbach nichts mehr überstürzen, weshalb eine schrittweise Einführung der ePA angedacht ist. Demnach soll die Akte zwar Ende April theoretisch von allen genutzt werden können, praktisch gibt es allerdings erst im Oktober 2025 eine sogenannte „Befüllungspflicht“ für Ärztinnen und Ärzte. Sollten diese danach weiterhin keine Eintragungen in die elektronische Patientenakte vornehmen, müssen sie ab 1. Januar 2026 mit Sanktionen rechnen.
Widerspruch weiterhin möglich
Für die Patientinnen und Patienten bleibt die Akte aber weiterhin freiwillig, nach dem sogenannten Opt-Out-Prinzip. Das bedeutet, Patientinnen und Patienten müssen der Nutzung der digitalen Akte aktiv widersprechen. Das ist auch dann möglich, wenn sie bereits angelegt wurde.
Um zu widersprechen, kann sich schriftlich, telefonische oder per E‑Mail an die jeweilige Krankenkasse gewendet werden. Die Kasse muss die Akte dann samt der Inhalte vollständig löschen.
„Freiwilliger Start ist der richtige Weg“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die neben dem Bundesministerium für Gesundheit und Organisationen wie der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer Teil der Digitalagentur Gematik ist, begrüßt das jetzige Vorgehen beim Rollout der elektronischen Patientenakte.
„Wir begrüßen die Entscheidung des geschäftsführenden Ministers, die elektronische Patientenakte stufenweise und zunächst freiwillig einzuführen“, sagt Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV.
Laut Steiner habe die elektronische Patientenakte das Potenzial, die Versorgung zu verbessern und Abläufe in den Praxen einfacher zu machen. Damit das möglich sei, brauche es ein reibungsloses Funktionieren im Praxisalltag. „Ein Soft-Start ist deshalb der richtige Weg, um den Praxen, die ePA-ready sind, den freiwilligen Einstieg zu ermöglichen. Und Praxen, die nicht so weit sind – weil bei ihnen die Technik noch nicht funktioniert – bekommen mehr Zeit, um sich vorzubereiten“, so Steiner.
Quelle: tagesschau, ntv, Deutsches Ärzteblatt, KBV