Impfpflicht aufheben
Bayerns Staats­mi­nis­ter Klaus Holet­schek: Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht sollte vorzei­tig aufge­ho­ben werden. Bild: Bayeri­sches Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege

Der Minis­ter sagte hierzu Anfang Juli in München: „Ab dem 1. Oktober ändert sich die Defini­tion, wer als vollstän­dig geimpft gilt – und das hat auch weitrei­chende Auswir­kun­gen auf die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht. Denn: Ab dann gelten nur noch Nachweise über drei Impfun­gen oder zwei Impfun­gen und eine Genesung als vollstän­di­ger Impfschutz. Derzeit, also bis zum 30. Septem­ber 2022, sind nur zwei Nachweise nötig.“

Holet­schek ergänzte: „Damit stehen die Einrich­tun­gen und die Gesund­heits­äm­ter erneut vor Heraus­for­de­run­gen. Denn der ganze Prozess fängt dann wieder von vorne an. Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Perso­nen, die in Einrich­tun­gen und Unter­neh­men tätig sind, die der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht unter­lie­gen, inner­halb eines Monats ergän­zende Nachweise an die Leitun­gen übermit­teln, aus denen hervor­geht, dass sie die neuen Voraus­set­zun­gen an den vollstän­di­gen Impfschutz erfül­len. Diese müssen dann erneut geprüft und im Zweifels­fall an die Gesund­heits­äm­ter weiter­ge­lei­tet werden – und das angesichts der Tatsa­che, dass die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht sowieso zum Ende des Jahres auslau­fen wird.“

Ein vorzei­ti­ges Ende der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht würde nicht nur zusätz­li­che Bürokra­tie, sondern auch Risiken für die Versor­gung der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner sowie Patien­tin­nen und Patien­ten vermei­den.

Maßnahme gefähr­det Versor­gungs­si­cher­heit

Holet­schek bekräf­tigte: „Die Versor­gungs­si­cher­heit der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner sowie der Patien­tin­nen und Patien­ten darf nicht gefähr­det werden. Die Einrich­tun­gen kämpfen schon jetzt mit Perso­nal­man­gel.“

Der Minis­ter erläu­terte: „Natür­lich steht der Schutz der vulner­ablen Gruppen für uns an obers­ter Stelle. Aber: Bei den Beschäf­tig­ten in der Pflege und in den Kranken­häu­sern liegt die Impfquote insge­samt bereits deutlich höher als in der Gesamt­be­völ­ke­rung.“

Dies verdeut­li­che, so der Staats­mi­nis­ter, dass sich die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter in den Gesund­heits­be­ru­fen ihrer Verant­wor­tung ohnehin bewusst seien. „Sie schüt­zen nicht nur sich selbst und ihre Angehö­ri­gen, sondern eben auch all dieje­ni­gen, um die sie sich Tag für Tag kümmern. Dazu braucht es keine einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht mehr.“

Allge­meine Impfpflicht wäre richtig

Holet­schek fügte hinzu: „Allen muss klar sein: Am besten sind vulnerable Gruppen dann geschützt, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Daher ist eine allge­meine Impfpflicht der richtige Schritt, um vulnerable Gruppen bestmög­lich zu schüt­zen.“