Intensivpflege
Inten­siv­pflege: eine weitere Verschlech­te­rung der Lage droht

Damit gehe die Unter­be­set­zung in der Inten­siv­pflege „weit über die bisher disku­tierte Zahl“ von bundes­weit ca. 3.000 – 4.000 fehlen­den Pflege­fach­per­so­nen in Vollzeit hinaus, schreibt Simon in seiner Studie und erklärt:

„Es besteht dringen­der Handlungs­be­darf. Unter­be­set­zung und Arbeits­über­las­tung des Pflege­per­so­nals auf Inten­siv­sta­tio­nen sind eine Gefahr für die Gesund­heit der Inten­siv­pa­ti­en­ten und auch für die Gesund­heit des Pflege­per­so­nals.“

Würden nicht „sehr bald“ Maßnah­men ergrif­fen, mit denen eine für Pflege­fach­per­so­nen „direkt spürbare und nachhal­tig wirkende Entlas­tung“ erreicht werde, drohe eine weitere Verschlech­te­rung der Lage. Denn zuneh­mend mehr Pflegende würden dann aufgrund chroni­scher Arbeits­über­las­tung, wachsen­der Unzufrie­den­heit und „tiefer“ Enttäu­schung über die Untätig­keit der Politik kündi­gen und ihren Beruf verlas­sen.

Verdrei­fa­chung des Perso­nal­be­stands nötig

Zwar existiert laut Simon für die Inten­siv­pflege zurzeit kein verbind­li­ches Verfah­ren der Perso­nal­be­darfs­er­mitt­lung, dafür liegen aber Empfeh­lun­gen der Deutschen Inter­dis­zi­pli­nä­ren Verei­ni­gung für Inten­siv- und Notfall­me­di­zin (DIVI) vor. Seit 2019 gibt es zudem eine bundes­weit geltende Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Verord­nung (PpUGV), die Mindest­be­set­zun­gen auch für Inten­siv­sta­tio­nen vorgibt. Mit diesen Maßstä­ben – den Daten der Kranken­h­aus­sta­tis­tik, die bis 2020 vorlie­gen, sowie des Inten­siv­re­gis­ters, das seit März 2020 zentrale Daten der inten­siv­me­di­zi­ni­schen Versor­gung in Kranken­häu­sern erfasst – hat Simon gerech­net und stellt fest:

Nach der PpUGV wären für 21.000 Inten­siv­bet­ten bundes­weit 50.800 Vollzeit­kräfte erfor­der­lich – deutlich mehr als die vorhan­de­nen 28.000. Um die Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen einhal­ten zu können, wäre also eine Verdop­pe­lung des gegen­wär­ti­gen Perso­nal­be­stan­des notwen­dig. Um die Empfeh­lun­gen der DIVI zu erfül­len, seien sogar 78.200 Vollzeit­kräfte nötig. Daraus ergebe sich für das Jahr 2020 eine Unter­be­set­zung von 50.000. Um diese auszu­glei­chen, wäre eine Verdrei­fa­chung des Perso­nal­be­stands nötig.

60 Prozent der Betten sperren?

Mit dem aktuel­len Perso­nal­be­stand dürften nach Vorga­ben der PpUGV nur 11.700 der 28.000 Inten­siv­bet­ten genutzt werden, so Simon. Folglich seien ca. 60 Prozent der vorhan­de­nen Betten zu „sperren“. Etwa 75 Prozent der Betten dürften also nicht belegt werden, ganz einfach weil Perso­nal fehlt.

Den DIVI-Empfeh­lun­gen folgend, seien angesichts der aktuel­len Perso­nal­lage sogar nur rund 7.500 Inten­siv­bet­ten beleg­bar. Etwa 75 Prozent der vorhan­de­nen Betten dürften somit nicht belegt werden.

Simon mutmaßt, dass die Zahl an Pflege­fach­per­so­nen inzwi­schen sogar noch niedri­ger liegt als im Jahr 2020, weil es während der Pande­mie zahlrei­che Kündi­gun­gen gegeben habe. Als Beleg verweist der Wissen­schaft­ler auf das Inten­siv­re­gis­ter: Ende Dezem­ber 2020 hätten die Kranken­häu­ser bundes­weit 26.700 beleg­bare Inten­siv­bet­ten gemel­det, von denen seien 22.000 belegt gewesen. Anfang April 2022 seien nur noch 24.400 Inten­siv­bet­ten gemel­det worden, davon 20.600 belegt.

Inten­siv­pflege: Zahl der Betten um knapp 9 Prozent geschrumpft

Die Zahl der Inten­siv­bet­ten sei somit um knapp 9 Prozent geschrumpft und die der tatsäch­lich beleg­ten Betten um knapp 7 Prozent. „Zwar können Betten­sper­run­gen kurzfris­tig eine Entlas­tung für das Pflege­per­so­nal bewir­ken, das grund­sätz­li­che Problem der massi­ven Unter­be­set­zung können sie nicht lösen“, so Simon.

Der Experte sieht jetzt vor allem die Bundes­re­gie­rung in der Pflicht: Der Bund könne die inten­siv­me­di­zi­ni­sche Versor­gung verbes­sern mit

  • Änderun­gen der PpUGV
  • der von Fachleu­ten seit Langem gefor­der­ten Einfüh­rung eines von allen zugelas­se­nen Kranken­häu­sern verbind­lich anzuwen­den­den Verfah­rens zur Perso­nal­be­darfs­er­mitt­lung
  • einer Umgestal­tung des Inten­siv­re­gis­ters
  • Änderun­gen der Kranken­haus­fi­nan­zie­rung.

„Ankün­di­gun­gen“ im Koali­ti­ons­ver­trag der Ampel­ko­ali­tion machten zwar Hoffnun­gen, dass die Regie­rung „bereit ist, ein konse­quen­tes und wirksa­mes System zur Sicher­stel­lung und Überwa­chung einer bedarfs­ge­rech­ten Perso­nal­be­set­zung“ in Angriff zu nehmen, attes­tiert der Forscher. Doch das müsse konse­quent und zügig auch umgesetzt werden.