Expertenstandard Mobilität (Vorabfassung)
Der Exper­ten­stan­dard Mobili­tät wird jetzt erprobt. Bild: Marco Di Bella

Konkret geht es darum die Praxis­taug­lich­keit und Wirksam­keit des Exper­ten­stan­dards zu testen sowie die damit verbun­de­nen Kosten zu ermit­teln.

Wissen­schaft­lich beglei­tet wird diese modell­hafte Imple­men­tie­rung durch Prof. Dr. Stefan Görres und Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Univer­si­tät Bremen. Ergeb­nisse aus der modell­haf­ten Umset­zung des Exper­ten­stan­dards werden Ende 2016 erwar­tet. Auf dieser Basis entschei­den die Vertrags­part­ner nach § 113 SGB XI dann über die verpflich­tende bundes­weite Umset­zung des Exper­ten­stan­dards. Der Exper­ten­stan­dard wurde vom Deutschen Netzwerk für Quali­täts­ent­wick­lung in der Pflege (DNQP) im Auftrag der Vertrags­par­teien entwi­ckelt.

Die fachlich konsen­tierte Entwurfs­fas­sung des Exper­ten­stan­dards steht zur Infor­ma­tion auf den Inter­net­sei­ten des GKV-Spitzen­ver­ban­des, der Verei­ni­gun­gen der Träger der Pflege­ein­rich­tun­gen auf Bundes­ebene und den Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen der Pflege­be­dürf­ti­gen und Selbst­hilfe zum kosten­freien Download zur Verfü­gung. Der Exper­ten­stan­dard ist in diesem Entwurfs­stand für die Pflege­ein­rich­tun­gen und Dienste aber noch nicht verbind­lich.

Zum Hinter­grund: Viele pflege­be­dürf­tige Menschen können sich nicht selbst­stän­dig bzw. nur stark einge­schränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflege­be­dürf­tige jedoch entschei­dend zur Gesund­heit und Lebens­qua­li­tät bei. Der Exper­ten­stan­dard fasst den Stand der Erkennt­nisse zum Thema zusam­men und soll den Pflege­ein­rich­tun­gen nach Feststel­lung der Wirksam­keit und Praxis­taug­lich­keit eine Orien­tie­rung geben, wie die Mobili­tät pflege­be­dürf­ti­ger Menschen erhal­ten oder verbes­sert werden kann. Exper­ten­stan­dards sind wissen­schaft­lich fundierte Instru­mente, die zur Siche­rung und Weiter­ent­wick­lung der Quali­tät in der Pflege beitra­gen.