Expertenstandards in der Pflege
Die Exper­ten­stan­dards liefern Quali­täts­in­stru­mente für Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen. Bild: Marco Di Bella

Um die Quali­tät in Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen nachhal­tig zu verbes­sern, werden regel­mä­ßig Exper­ten­stan­dards veröf­fent­licht, die einheit­lich für die entspre­chende Berufs­gruppe gelten und neben den inter­nen Pflege­stan­dards der Einrich­tun­gen als Quali­täts­in­stru­mente dienen.

Seitdem Mitte 2008 das Pflege-Weiter­ent­wick­lungs­ge­setz in Kraft getre­ten ist, liegt die Verant­wor­tung für die Entwick­lung von Exper­ten­stan­dards bei den Vertre­tern der Pflege­ein­rich­tun­gen und Pflege­kas­sen. Zuvor hatte das DNQP diese Aufgabe übernom­men. Der Exper­ten­stan­dard ist im Jahr 2013 in Auftrag gegeben worden, jedoch liegen nach wie vor keine Veröf­fent­li­chun­gen der Vertre­ter vor.

Das zeige, dass das DNQP, welches die Exper­ten­stan­dards über 20 Jahre entwi­ckelt habe, „das Verfah­ren wohl deutlich besser“ gestalte, erklärte Pflege­rats­prä­si­dent Andreas Wester­fell­haus gegen­über der Biblio­med Pflege. Das Netzwerk sei „gut in der Lage, die Entwick­lung in eigener Verant­wor­tung und aus eigenen Mitteln zu finan­zie­ren“, so der Pflege­rats­prä­si­dent weiter.

Quelle: Biblio­med Pflege, vdek