Fast 2,5 Millionen Fehltage fielen allein bei den Versicherten der Techniker Krankenkasse in 2015 wegen psychischer, vor allem stressbedingter Erkrankungen an. Spitzenreiter sind dabei – wie auch bei anderen großen Kassen – neben Fernfahrern und Bauarbeitern die beruflich Pflegenden.
„Die Krankheitsausfälle der Beschäftigten in Pflegediensten und pflegerischen Einrichtungen wegen stressbedingter psychischer Erkrankung sind in den letzten 15 Jahren überproportional – etwa um 90 % – angestiegen. Das ist keine Überraschung, sondern logische Konsequenz der chronischen Überlastung am Arbeitsplatz“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel zu den am 12. Oktober in Berlin vorgestellten Ergebnissen der neuen TK-Stress-Studie 2016.
„Die hohen Krankheitsquoten resultieren aus dem Dauerdruck, den Pflegefachpersonen seit langem aushalten müssen, und sie verstärken ihn gleichzeitig. Jeder Tag Arbeitsunfähigkeit führt zu Mehrarbeit für die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen – ein Teufelskreis, der endlich durchbrochen werden muss. Das gelingt aber nur mit einer Personalbemessung, die den Bedarf tatsächlich deckt und Ausfälle – kurzfristig oder geplant – von vornherein mit einkalkuliert und kompensieren kann“, so die DBfK-Referentin.
Kurzfristige Übernahme von Schichten verstößt gegen Arbeitsrecht
Zu den Hauptstressoren gehören nach Aussage der Studie ein zu hohes Arbeitspensum, häufige Unterbrechungen und Störungen bei der Arbeit sowie fehlende Erholungsphasen. Eine Pflegedienstleitung berichtet auf die Frage nach der AU-Quote in ihrer Einrichtung, dass sie ganz stabil seit Jahren bei ca. 4 % liege. „Wenn ich ihnen ihre Freizeit nicht wegnehme, halten sie gut durch!“ Planbares, ungestörtes Frei und ein unangetasteter Urlaub – all das ist allerdings in der Pflege inzwischen selten geworden. Die in diesem Frühjahr durchgeführte DBfK-Aktion „Mein Recht auf Frei“ hat sehr deutlich die defizitäre Personalbemessung in der Pflege aufgezeigt.
Die kurzfristige Übernahme von Schichten, zum Beispiel wegen Krankheitsausfall, ist längst Normalität geworden, obwohl sie gegen Arbeitsrecht verstößt. Die überwiegende Mehrheit der Pflegefachpersonen bestätigt in der „Mein Recht auf Frei“-Onlineumfrage auch die damit verbundenen großen Einschränkungen des Privatlebens und der dringend benötigten Erholung. Wer also als Arbeitgeber in der Pflege Fachkräfte finden und halten will, muss zuallererst für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sorgen und Erholungszeiten respektieren.
Quelle: DBfK