Hierzu erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Dieses Gesetz ist ein sozialpolitisch brisantes Einfallstor. Der Gesetzgeber stellt damit in Aussicht, dass besonders nachgefragte und notwendige Erwerbstätigkeiten von der Beitragspflicht befreit werden können. Weitere ‚Ausstiegswünsche‘ anderer Berufsgruppen sind dann nicht auszuschließen. Durch eine solche Entscheidung werden die Grundlagen der Sozialversicherung ignoriert. Es wird suggeriert, die Absicherung durch eine bewährte Solidargemeinschaft sei etwas Nachteiliges. Das kann gesellschaftspolitisch nicht gewünscht sein.“
Bundesrat soll Änderungen ablehnen
Mit Blick auf die Unfallversicherung löse das Gesetz die Probleme der notärztlichen Versorgung nicht, sondern schaffe neue, so Breuer. „In der Kranken- und Rentenversicherung besteht ohne Beitragszahlung kein Versicherungsschutz. In der Unfallversicherung sind dagegen alle Beschäftigten ohne weitere Voraussetzungen automatisch versichert. Die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Durch das Gesetz würden zukünftig also die Arbeitgeber entlastet, nicht aber die nebenberuflichen Notärzte selbst“, so der Hauptgeschäftsführer. Wer als Beschäftigter keinen Beitrag zahle, könne davon auch nicht entlastet werden. Das Nachsehen habe die Solidargemeinschaft der anderen Arbeitgeber, die die Kosten für Arbeitsunfälle der beitragsfrei versicherten Notärzte nun zusätzlich schultern müssten.
Breuers Fazit: „Wir fordern den Bundesrat daher auf, die geplanten Änderungen insbesondere des SGB VII abzulehnen.“