Notärzte, Bundesrat
Der Bundes­rat entschei­det heute, ob für neben­be­ruf­lich tätige Notärzte in der Unfall­ver­si­che­rung eine Beitrags­pflicht besteht. Bild: LoboStudioHamburg/Pixabay.com

Hierzu erklärt Dr. Joachim Breuer, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Deutschen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV): „Dieses Gesetz ist ein sozial­po­li­tisch brisan­tes Einfalls­tor. Der Gesetz­ge­ber stellt damit in Aussicht, dass beson­ders nachge­fragte und notwen­dige Erwerbs­tä­tig­kei­ten von der Beitrags­pflicht befreit werden können. Weitere ‚Ausstiegs­wün­sche‘ anderer Berufs­grup­pen sind dann nicht auszu­schlie­ßen. Durch eine solche Entschei­dung werden die Grund­la­gen der Sozial­ver­si­che­rung ignoriert. Es wird sugge­riert, die Absiche­rung durch eine bewährte Solidar­ge­mein­schaft sei etwas Nachtei­li­ges. Das kann gesell­schafts­po­li­tisch nicht gewünscht sein.“

Bundes­rat soll Änderun­gen ableh­nen

Mit Blick auf die Unfall­ver­si­che­rung löse das Gesetz die Probleme der notärzt­li­chen Versor­gung nicht, sondern schaffe neue, so Breuer. „In der Kranken- und Renten­ver­si­che­rung besteht ohne Beitrags­zah­lung kein Versi­che­rungs­schutz. In der Unfall­ver­si­che­rung sind dagegen alle Beschäf­tig­ten ohne weitere Voraus­set­zun­gen automa­tisch versi­chert. Die Beiträge zahlen allein die Arbeit­ge­ber. Durch das Gesetz würden zukünf­tig also die Arbeit­ge­ber entlas­tet, nicht aber die neben­be­ruf­li­chen Notärzte selbst“, so der Haupt­ge­schäfts­füh­rer. Wer als Beschäf­tig­ter keinen Beitrag zahle, könne davon auch nicht entlas­tet werden. Das Nachse­hen habe die Solidar­ge­mein­schaft der anderen Arbeit­ge­ber, die die Kosten für Arbeits­un­fälle der beitrags­frei versi­cher­ten Notärzte nun zusätz­lich schul­tern müssten.

Breuers Fazit: „Wir fordern den Bundes­rat daher auf, die geplan­ten Änderun­gen insbe­son­dere des SGB VII abzuleh­nen.“