Das Sozialministerium Nidersachsen will die Arbeit der Pflegekammer evaluieren.
Das Sozial­mi­nis­te­rium Nider­sach­sen will die Arbeit der Pflege­kam­mer evalu­ie­ren. Bild: Photo 113844010 © Kostyan­tine Pankin – Dreamstime.com

Mit der Auftrags­ver­gabe an ein unabhän­gi­ges Insti­tut hat das Nieder­säch­si­sche Minis­te­rium für Sozia­les, Gesund­heit und Gleich­stel­lung das Start­si­gnal für die Evalua­tion der Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen gegeben. Den Auftrag erhielt die Kienbaum Consul­tants Inter­na­tio­nal GmbH. „Wir wollen heraus­fin­den, ob bzw. an welchen Stellen sich die Pflege­kam­mer optimie­ren lässt, damit sie unein­ge­schränkt ihrer Aufgabe gerecht wird – eine starke und effek­tive Vertre­tung und Stimme der vielen engagier­ten Pflege­kräfte in Nieder­sach­sen zu sein“, erklärt Nieder­sach­sens Sozial- und Gesund­heits­mi­nis­te­rin Carola Reimann.

Die Pflege­kam­mer war stark in die Kritik geraten

Die Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen ist als demokra­tisch legiti­mierte berufs­po­li­ti­sche Vertre­tung aller rund 90.000 nieder­säch­si­schen Pflege­fach­kräfte am 1.1.2017 errich­tet worden. Als größte Heilbe­ru­fe­kam­mer in Nieder­sach­sen soll sie die Inter­es­sen der Pflege mit starker Stimme in die Entschei­dungs­pro­zesse der Pflege- und Gesund­heits­po­li­tik einbrin­gen. In den Monaten nach der ersten Beitrags­er­he­bung im Dezem­ber 2018 war die Pflege­kam­mer stark in die Kritik geraten. „Die geäußer­ten Beden­ken habe ich sehr ernst genom­men“, betont Sozial­mi­nis­te­rin Dr. Carola Reimann. Der Beginn der Evalua­tion sei deshalb gegen­über der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung um ein halbes Jahr vorge­zo­gen worden.

Mit Kienbaum wurde ein unabhän­gi­ger und kompe­ten­ter Auftrag­neh­mer gefun­den, der über umfas­sende Erfah­run­gen sowohl in der Analyse der Struk­tu­ren und Prozesse von Organi­sa­tio­nen als auch in der Bewer­tung von Zieler­rei­chung und Außen­wir­kung verfügt. Im ersten Teil der nach wissen­schaft­li­chen Maßstä­ben durch­ge­führ­ten Unter­su­chung wird die Aufbau­phase betrach­tet, die über ein Jahr nach der ersten Kammer­ver­samm­lung weitge­hend abgeschlos­sen ist. Daran schließt sich eine sechs­mo­na­tige beglei­tende Prozes­seva­lua­tion der Übergangs­phase in den Regel­be­trieb an; hierbei liegt der Fokus auf der Erfül­lung der Selbst­ver­wal­tungs­auf­ga­ben. „Mit diesem metho­di­schen Ansatz wird nicht nur eine Moment­auf­nahme von Organi­sa­tion und Wirkung der Pflege­kam­mer erstellt, sondern eine umfas­sende Analyse und Identi­fi­zie­rung von Verbes­se­rungs­po­ten­zia­len ermög­licht“, erläu­tert Dr. Carola Reimann. Unter­sucht würden beispiels­weise typische Verwal­tungs­ab­läufe der Mitglie­der­be­treu­ung, die Einbin­dung der Kammer­mit­glie­der in die Meinungs­bil­dung oder die Wahrneh­mung der Inter­es­sens­ver­tre­tung. Dazu sollen auch Kammer­mit­glie­der befragt werden.

Die Durch­füh­rung wird durch einen Beirat beglei­tet, in dem in erster Linie Pflege­kräfte bzw. Kammer­mit­glie­der vertre­ten sein werden. Die Ergeb­nisse der Evalua­tion sollen Mitte 2020 vorlie­gen. „Auf der Basis aussa­ge­kräf­ti­ger und neutra­ler Infor­ma­tio­nen soll die teilweise sehr emotio­nal geführte Diskus­sion um die Pflege­kam­mer versach­licht werden“, so Minis­te­rin Carola Reimann.

Quelle: Nds. Minis­te­rium für Sozia­les, Gesund­heit und Gleich­stel­lung