Kammerwahl
Ab dem 13. Juni finden die Wahlen für die Kammer­ver­samm­lung der Pflege­kam­mer Nieder­sach­sens statt.[ Bild: Robert Kneschke | Dreamstime.com

Es ist nicht mehr lange hin, dann steht die erste Kammer­ver­samm­lung der Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen. Ab dem 13. Juni 2018 finden die Wahlen für die Kammer­ver­samm­lung statt, für die nun die kandi­die­ren­den Mitglie­der der Listen „DBfK Nordwest – Stark für Pflegende“ vorge­stellt wurden. Die Versamm­lung wird sich insge­samt aus 31 Plätzen zusam­men­set­zen, für die die Kandi­da­ten sich bewer­ben. Die Sitze vertei­len sich auf die in der Kammer vertre­te­nen Berufs­grup­pen, wozu die Gesund­heits- und Kranken­pflege mit 20 Sitzen, die Alten­pflege mit 8 Sitzen und zuletzt die Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege mit 3 Sitzen zählen.

Vorstel­lung der Kandi­da­ten mit Portraits und Wahlpro­gram­men

Katrin Havers, Mitglied des Deutschen Berufs­ver­ban­des für Pflege­be­rufe (DBfK) Nordwest und Vorstands­vor­sit­zende des Errich­tungs­aus­schus­ses der Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen, erhofft sich eine rege Wahlteil­nahme: „Ich wünsche mir, dass sich möglichst viele Kolle­gen und Kolle­gin­nen an der Wahl betei­li­gen und sich inten­siv mit den Kandi­da­ten und Kandi­da­tin­nen ausein­an­der­set­zen. Jeder von uns hat es selbst in der Hand darauf Einfluss zu nehmen, welche Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter in die erste Kammer­ver­samm­lung gewählt werden“, so Havers.

Auch DBfK Nordwest Vorstands­mit­glied Martin Dichter betonte die Wichtig­keit der bevor­ste­hen­den Wahl: „Die Pflege­kam­mer ist uns ein wichti­ges Anlie­gen als eigene berufs­stän­di­sche Vertre­tung gegen­über anderen Akteu­ren in der Pflege. Deshalb ist es wichtig, dass alle wahlbe­rech­tig­ten Pflegen­den in Nieder­sach­sen ab dem 13. Juni 2018 ihre Stimmen abgeben.“

Die Portraits der Kandi­da­ten können online einge­se­hen werden, ebenso wie die jewei­li­gen Wahlpro­gramme.

Die Kammer­ver­samm­lung gilt als das höchste Organ einer Pflege­kam­mer und löst den in Nieder­sach­sen bislang bestehen­den Errich­tungs­aus­schuss ab.

Quelle: DBfK