Kammerversammlung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein.
Pflege­be­ru­fe­kam­mer in Schles­wig-Holstein. Bild: Marco Di Bella mit Material von Ultraone/Dreamstime.com

Die Kammer­ver­samm­lung der Landes­pfle­ge­kam­mer Schles­wig-Holstein steht fest. Bisher hat seit August 2016 der Errich­tungs­aus­schuss die Arbeit der Kammer übernom­men, für ihre Geschäfts­fä­hig­keit und die Regis­trie­rung der Mitglie­der gesorgt. Nun wird am 21. April 2018 die gewählte Kammer­ver­samm­lung ihre Arbeit aufneh­men und den Errich­tungs­s­aus­schuss ablösen. Insge­samt 208 Kandi­da­ten der Pflege­fach­be­rufe haben sich in 16 Listen zur Wahl gestellt, aus denen eine 40-köpfige Versamm­lung zusam­men­ge­stellt wurde.

Die Kammer wird künftig Aufga­ben des Landes­rechts überneh­men und Regelun­gen für alle Pflege­fach­be­rufe verfas­sen, wie beispiels­weise Fort- und Weiter­bil­dungs­ord­nun­gen oder die Berufs­ord­nung. Sie setzt sich für die Inter­es­sen der beruf­lich Pflegen­den ein und soll Verbes­se­run­gen der Arbeits­be­din­gun­gen in der Pflege und somit auf für Pflege­be­dürf­tige erzie­len, heißt es in einer Presse­mit­tei­lung der Kammer Schles­wig-Holstein anläss­lich der gewähl­ten Kammer­ver­samm­lung. Die Kammer wird zudem an allen die Pflege betref­fen­den Geset­zes- und Verord­nungs­ent­wür­fen des Landes zu betei­li­gen an allen entspre­chen­den Gremien stimm­be­rech­tigt vertre­ten sein.

Das zweite Bundes­land mit einer Pflege­kam­mer

Der stell­ver­tre­tende Vorsit­zen­der des Errich­tungs­aus­schus­ses, Frank Vilsmeier, freut sich angesichts der nun zusam­men­ge­setz­ten Kammer­ver­samm­lung: „Es ist eine vielfäl­tige Zusam­men­set­zung der Berufs- und Arbeits­fel­der in die Kammer gewählt worden. Alle Listen sind in der Kammer­ver­samm­lung vertre­ten. Mitglie­der von Berufs­fach­ver­bän­den, ungebun­dene Kolle­gin­nen und Kolle­gen und auch gewerk­schaft­lich organi­sierte Pflegende. Sie verbin­det ein gemein­sa­mes Ziel, eine gute Pflege in guten Rahmen­be­din­gun­gen.“

Nach Rhein­land-Pfalz ist Schles­wig-Holstein das zweite Bundes­land mit einer Pflege­kam­mer. Das Gesetz zur „Errich­tung einer Kammer für die Heilbe­rufe in der Pflege“ wurde am 15. Juli 2015 vom Kieler Landtag verab­schie­det. In Nieder­sach­sen wird ebenfalls Mitte des Jahres eine Kammer gewählt, die dann ihre Arbeit aufneh­men kann.

Quelle: Pflege­be­ru­fe­kam­mer SH