Gestern hat die Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz bekannt gegeben, dass die Weiter­bil­dungs­ord­nung der Pflege­kam­mer in Kraft getre­ten ist. Die Regelun­gen sind damit verbind­lich für alle Pflege­fach­per­so­nen in Rhein­land-Pfalz. Esther Ehren­stein, Vorstands­mit­glied der Pflege­kam­mer, bezeich­nete den Vorgang als „absolu­ten Meilen­stein für unsere Berufs­gruppe“, denn erstmals wurde eine Entschei­dung in Selbst­ver­wal­tung von den beruf­lich Pflegen­den getrof­fen.

Kompe­tenz­ori­en­tie­rung rückt in den Mittel­punkt

Durch die neue Weiter­bil­dungs­ord­nung wird die bishe­rige Fächer­ori­en­tie­rung von der Kompe­tenz­ori­en­tie­rung abgelöst. Dadurch rücken Können, Werte und Einstel­lun­gen der Teilneh­mer verstärkt in den Vorder­grund. Ein weite­rer Vorteil nach Ehren­stein: „Durch den modula­ren Aufbau wird es für Pflege­fach­per­so­nen möglich, bereits geleis­tete Basis­mo­du­len in weite­ren Weiter­bil­dun­gen anerken­nen zu lassen.“ Außer­dem sind Praxis­be­glei­tung und Praxis­an­lei­tung nun verbind­lich, sodass der Praxis­be­zug nicht zu kurz kommt. Prüfun­gen werden künftig von Pflegen­den abgenom­men, nicht mehr von Ärztin­nen oder Ärzten.

Verab­schie­det wurde die Weiter­bil­dungs­ord­nung von den Mitglie­dern der Vertre­ter­ver­samm­lung bereits im Novem­ber 2017. Das Inkraft­tre­ten ist nun nach einge­hen­der Prüfung seitens des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums – als Rechts­auf­sicht der Kammer – geneh­migt worden.

Quelle: Pflege­kam­mer RLP