PPR 2
Hekti­sches Treiben auf Station Bild: © Monkey Business Images | Dreamstime.com

Die PPR 2.0 und das neue Kranken­haus­pflege-Entlas­tungs­ge­setz kommen endgül­tig: In seiner Sitzung Anfang Dezem­ber hat der Bundes­tag dem Geset­zes­werk zugestimmt. Während die Fraktio­nen der Ampel-Koali­tion mit Ja votier­ten, stimm­ten die Fraktio­nen von CDU/CSU und Die Linke dagegen; die AfD enthielt sich.

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte sich die Einfüh­rung angedeu­tet: Damals hatte das Gesund­heits­mi­nis­te­rium Eckpunkte eines Pflege-Entlas­tungs­ge­set­zes – die Einfüh­rung der neuen Perso­nal­re­ge­lung auf den Statio­nen – präzi­siert.

PPR 2.0 soll sich stufen­weise etablie­ren

In mehre­ren Schrit­ten, von Jahres­be­ginn 2023 bis ins Jahr 2025 hinein, soll sich die PPR 2.0 stufen­weise in der statio­nä­ren Patien­ten­ver­sor­gung etablie­ren. Im kommen­den Jahr beginnt eine Testphase der neuen Regelung an ausge­wähl­ten Häusern.

Ab 2024 müssen die Klini­ken dann die neuen Perso­nal­re­geln verbind­lich anwen­den, jedoch noch ohne Andro­hung von Sanktio­nen. Diese kommen dann ab 2025.

Das Instru­ment der PPR 2.0 soll Pflegen­den mehr Zeit für die Zuwen­dung an Patien­ten geben. Für jede zu pflegende Person auf Station wird, kurz gesagt, punkt­ge­nau ermit­telt, wie viel Pflege­zeit sie benötigt – einer­seits bezogen auf allge­meine, immer bei einem Klinik­auf­ent­halt anfal­lende Leistun­gen wie Ernäh­rung, Körper­pflege und Mobili­sie­rung, anderer­seits auf spezi­elle, situa­ti­ons­be­zo­gene Leistun­gen, wie die Wundpflege nach einer Opera­tion.

Für Pflege­kräfte sollen mit der neuen PPR auch Dienste besser planbar werden: Ein vorher geregel­tes und hinter­leg­tes Ausfall­kon­zept soll Vorsorge für den Fall tragen, dass Arbeits­kräfte auf den Statio­nen zur Neige gehen. Übrigens: Genaue Fakten und Wissens­wer­tes über die PPR 2.0 haben wir in einem eigenen Artikel zusam­men­ge­stellt.

Vorhal­te­leis­tun­gen sollen Klini­ken entlas­ten

Abseits der PPR 2.0 enthält das neue Konzept auch eine grund­le­gende Reform der Kranken­haus-Finan­zie­rung. Die Klini­ken sollen nach drei neuen Krite­rien honoriert werden: Vorhal­te­leis­tun­gen, Versor­gungs­stu­fen und Leistungs­grup­pen. Mit den Vorhal­te­leis­tun­gen soll ein Teil der Fixkos­ten der Kranken­häu­ser gedeckt werden – Kosten, die auch anfal­len, wenn Statio­nen gerade nicht in Betrieb sind oder medizi­ni­sche Geräte nicht genutzt werden.

Künftig sollen Kranken­häu­ser in drei konkrete Level einge­ord­net und entspre­chend geför­dert werden: Grund­ver­sor­gung, Regel- und Schwer­punkt­ver­sor­gung sowie Maximal­ver­sor­gung.

So will man sicher­stel­len, dass nicht jede kleine Klinik sich die spezia­li­sier­tes­ten und teuers­ten Geräte ins Haus holt. Solche sind Häusern der Maximal­ver­sor­gung vorbe­hal­ten, etwa Univer­si­täts­kli­ni­ken. Nach dem Grad der Bedeu­tung des Klini­kums für die jewei­lige medizi­ni­sche Teildis­zi­plin richtet sich die Höhe der erstat­te­ten Beträge.

Mit dem neuen System will der Gesetz­ge­ber von der allei­ni­gen Finan­zie­rung über die sogenann­ten Fallpau­scha­len (DRGs) wegkom­men. Bei diesem erhal­ten Klini­ken einen festen Betrag, auch wenn die tatsäch­li­chen Behand­lungs­kos­ten erheb­lich niedri­ger oder höher liegen.

Dies verlei­tet wirtschaft­lich zu zweier­lei nicht erwünsch­tem Verhal­ten: Patien­ten werden einer­seits so früh wie möglich nach Hause geschickt, um das Bett für den nächs­ten Behand­lungs­fall freizu­be­kom­men – auch wenn ein weite­rer Klinik­auf­ent­halt unter Umstän­den ratsa­mer gewesen wäre.

Und um mehr Fallpau­scha­len geltend machen oder auslö­sen zu können, werden weiter­ge­hende und im Zweifels­fall auch unnötige Unter­su­chun­gen oder Opera­tio­nen durch­ge­führt.

Mehr Geld für Kinder- und Jugend­me­di­zin sowie Geburts­hilfe

Eine Entlas­tung gibt es außer­dem für die gebeu­telte Kinder- und Jugend­me­di­zin sowie die Geburts­hilfe: Für die Kinder­kli­ni­ken sollen 2023 und 2024 aus der Liqui­di­täts­re­serve des Gesund­heits­fonds jeweils 270 Millio­nen Euro fließen.

Für Hebam­men und Kreiß­säle kommen 108 Millio­nen Euro aus der gleichen Quelle. In den vergan­ge­nen Wochen und Monaten hatten Betten- und Stati­ons­sper­run­gen gerade bei Kinder­kli­ni­ken bundes­weit Schlag­zei­len gemacht. Auch die Hebam­men klagen seit Jahren über eine unzurei­chende Vergü­tung.

Erstmals soll es außer­dem Kranken­häu­sern möglich sein, Patien­ten auch unter­tä­gig zu beher­ber­gen, also eine ambulante Behand­lung zu ermög­li­chen. Bei der Abrech­nung sollen hierfür 140 Euro von dem Satz für eine statio­nä­ren Aufent­halt abgezo­gen werden. Ob dieses Modell lukra­tiv für die Häuser ist, muss sich jedoch noch zeigen.

Quelle: BPA