PPR
Eine klare Entschei­dung des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums zur Umset­zung steht bis heute aus Bild: DTV

Die PPR 2.0 ist schon lange ein Thema. Viele Verbände wie der Deutsche Berufs­ver­ban­des für Pflege­be­rufe (DBfK) fordern ihre Einfüh­rung. Bei einer Kundge­bung des DBfK vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin zum Auftakt der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen am 27. Oktober richtete DBfK-Präsi­den­tin Prof. Chris­tel Bienst­ein einen klaren Appell an die Verhand­lungs­part­ner von SPD, FDP und Grünen:

„Wir haben erlebt, dass kleine Refor­men nicht ausrei­chen, um den Pflege­not­stand wirksam zu bekämp­fen. Die Krise spitzt sich zu und im Jahr 2030 werden 500.000 profes­sio­nell Pflegende fehlen, wenn jetzt nicht entschlos­sen gehan­delt wird. Eine sichere pflege­ri­sche Versor­gung gibt es dann nicht mehr! Wir brauchen dringend mehr quali­fi­zier­tes Perso­nal in den Kranken­häu­sern, Pflege­ein­rich­tun­gen und ambulan­ten Diens­ten. Setzen Sie als Interims­lö­sung die PPR 2.0 ein und beschleu­ni­gen Sie den Einsatz der Perso­nal­be­mes­sung in der Langzeit­pflege. Das ist leicht umsetz­bar und führt zu einer spürba­ren Entlas­tung der Kolleg:innen.“

#1: Was ist die PPR 2.0 und wie ist sie entstan­den?

Die PPR 2.0 ist eine überar­bei­tete Form der Pflege­per­so­nal­re­ge­lung (PPR) von 1992, die immer noch in vielen Kranken­häu­sern angewen­det wird. Entwi­ckelt wurde sie als Interims­in­stru­ment im Rahmen der Konzer­tier­ten Aktion Pflege von Deutschen Pflege­rat (DPR), der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) und der Gewerk­schaft ver.di. Nach einem Pre-Test der PPR 2.0 in 44 Kranken­häu­sern wurde das Konzept im Januar 2020 vorge­stellt.

Laut Gerald Gaß, dem Vorstands­vor­sit­zen­den der DKG, ist der aktuelle Pflege­per­so­nal­quo­ti­ent nicht ausrei­chend, eine bedarfs­ori­en­tierte Perso­nal­de­cke in Kranken­häu­sern sicher­zu­stel­len. Denn die Pflege­per­so­nal­kos­ten werden mittler­weile nicht mehr über die Fallpau­scha­len, sondern unabhän­gig davon anhand nachge­wie­se­ner Kosten finan­ziert.

„Der Pflege­per­so­nal­quo­ti­ent ist genau wie die Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen ein Instru­ment einer nicht mehr nachvoll­zieh­ba­ren Überre­gle­men­tie­rung und Bürokra­ti­sie­rung des Pflege­per­so­nal­ein­sat­zes im Kranken­haus,“ so Gaß.

#2: Was soll durch die PPR 2.0 erreicht werden?

Die PPR 2.0 gilt für alle betten­füh­ren­den somati­schen Statio­nen für Erwach­sene und hat das Ziel, die Pflege­leis­tun­gen und Zeitwerte an aktuelle, am Bedarf der Patien­ten orien­tierte Anfor­de­run­gen anzupas­sen.

Beson­ders die erhöh­ten Anfor­de­run­gen an Quali­täts­si­che­rung, Pflicht­wei­ter­bil­dung und die Umset­zung neuer Pflege­kon­zepte sollen abgebil­det werden, genauso wie die Leitli­nien der Fachge­sell­schaf­ten. Die Zeitwerte wurden von dem 14-stündi­gen Zeitin­ter­vall der PPR in ein 16-stündi­ges Zeitin­ter­vall (6:00 bis 22:00 Uhr) überführt.

Nach der 100-prozen­ti­gen Umset­zung der PPR 2.0 sollen die gesetz­li­chen Perso­nal­un­ter­gren­zen hinfäl­lig werden. Laut Verdi-Vertre­te­rin Sylvia Bühler wird die Umset­zung deutlich mehr Pflege­per­so­nal erfor­dern. In einer Erklä­rung von DKG, DPR und ver.di wird der mittel- bis langfris­tige Mehrbe­darf mit 40.000 bis 80.000 Pflege­kräf­ten angege­ben.

#3: Wie funktio­niert die PPR 2.0?

Patien­ten werden täglich in vier Leistungs­stu­fen der allge­mei­nen Pflege (zum Beispiel Körper­pflege, Ernäh­rung oder Mobili­sa­tion) sowie vier Leistungs­stu­fen der spezi­el­len Pflege (zum Beispiel Leistun­gen im Rahmen von opera­ti­ven Maßnah­men oder Wundver­sor­gung) einge­stuft. Jeder Leistungs­stufe sind bestimmte Minuten­werte zugeord­net.

Darüber hinaus gibt es für jeden Patien­ten einen tägli­chen Grund­wert (für Leistun­gen ohne direk­ten Patien­ten­be­zug wie der Ablauf­or­ga­ni­sa­tion) und einen einheit­li­chen Fallwert, der zum Beispiel Aufnah­men und Entlas­sun­gen berück­sich­tigt.

Durch dieses System erhält man für jeden Patien­ten einen Zeitwert, der den bedarfs­ori­en­tier­ten Pflege­auf­wand wieder­gibt.

#4: Welche Kritik gibt es an der PPR 2.0?

Der Bundes­ver­band Pflege­ma­nage­ment sowie die Fachge­sell­schaft Profes­sion Pflege haben in einem gemein­sa­men Text Kritik an der PPR 2.0 geäußert. Ein wesent­li­cher Punkt ihrer Kritik ist dabei der erhöhte Schulungs­be­darf, der sich durch die Einfüh­rung ergeben würde. Auch seien entspre­chende Anpas­sun­gen bei Software und Dokumen­ta­ti­ons­pro­zes­sen notwen­dig.

Darüber hinaus sieht die Fallge­sell­schaft auch keinen Sinn in einer forma­len Aufsto­ckung des Perso­nals. „Die reine Feststel­lung über die PPR-Erhebung, dass mehr Perso­nal benötigt wird, führt ja nicht direkt dazu, dass auch mehr Perso­nal auf dem Markt verfüg­bar ist“, so Pia Wieteck, zweite Vorsit­zende der Fachge­sell­schaft Profes­sion Pflege. Das erhöhe die Frustra­tion unter den Pflegen­den.

Wortmel­dun­gen auf Twitter lassen aller­dings vermu­ten, dass das den Pflege­kräf­ten durch­aus bewusst ist:

Die Privat­kli­ni­ken finden #PPR2 doof, weil er die niedrige Verfüg­bar­keit von Pflege­fach­per­so­nen auf dem Arbeits­markt (keine) nicht berück­sich­tigt. Wer zur Hölle hat die denn bitte in andere Jobs gezwun­gen durch Perso­nal­ab­bau und miese Bedin­gun­gen?

arthur dent RN (@lemmingdings)

5. Fazit: Kann die PPR 2.0 die Perso­nal­pro­bleme in der Pflege lösen?

Fest steht: Mehr Perso­nal in der Pflege ist lange überfäl­lig – ob durch die PPR 2.0 oder eine andere Regelung. Aller­dings wird eine reine Erhöhung der Perso­nal­un­ter­gren­zen, durch welches Instru­ment auch immer, vermut­lich nicht ausrei­chen. Ohne eine wertschät­zende Behand­lung und die angemes­sene Bezah­lung der Pflegen­den wird der Pflege­be­ruf nach wie vor nicht attrak­tiv genug sein, um eine Versor­gung des Pflege­be­darfs für die Zukunft sicher­zu­stel­len.