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Festge­setzt hat sich die Annahme, dass sechs Nacht­schich­ten in Folge aus arbeits­zeit­recht­li­cher Sicht zuläs­sig seien. Diese Auffas­sung geht noch auf die alte Arbeits­zeit­ord­nung zurück, die aber bereits seit 1994 von dem Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) abgelöst wurde. Demnach muss sich gemäß § 6 Absatz 1 ArbZG die Gestal­tung der Nacht- und Schicht­ar­beit „nach den gesicher­ten arbeits­wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen über die menschen­ge­rechte Gestal­tung der Arbeit“ richten. Die Aufein­an­der­folge von sechs Nacht­schich­ten ist nach den aktuel­len arbeits­wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen und Empfeh­lun­gen jedoch überholt.

Wie viele Nacht­schich­ten in Folge wirklich nach aktuel­lem Erkennt­nis­stand empfoh­len werden, erklärt Prof. Dr. Volker Großkopf, Profes­sor für Rechts­wis­sen­schaf­ten im Fachbe­reich Gesund­heits­we­sen an der Katho­li­schen Hochschule NRW in Köln, in dem Video­bei­trag. Zudem legt er dar, wie die Pausen- und Ruhezei­ten­re­ge­lun­gen gestal­tet werden müssen. Auch hier gibt es Beson­der­hei­ten, insbe­son­dere für Einrich­tun­gen im Gesund­heits­we­sen, die beach­tet werden müssen.

Antwor­ten auf weitere arbeits­zeit­recht­li­che Fragen sowie Tipps rund um das Thema Schicht­ar­beit sind hier zu finden:

Auswir­kun­gen von Nacht­schich­ten auf die Gesund­heit der Pflege­kräfte

Forschungs­er­geb­nisse zeigen, dass regel­mä­ßige Nacht­schich­ten signi­fi­kante Auswir­kun­gen auf die Gesund­heit von Pflege­kräf­ten haben können, einschließ­lich Schlaf­stö­run­gen, erhöh­tem Stress und langfris­ti­gen Gesund­heits­ri­si­ken. Empfoh­len wird, dass Pflege­kräfte auf ausrei­chend Erholungs­zei­ten achten und gesunde Lebens­ge­wohn­hei­ten pflegen, um diese Risiken zu minimie­ren.

Inter­na­tio­nale Verglei­che der Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen im Pflege­be­reich

In anderen Ländern variie­ren die Regelun­gen für Nacht­schich­ten erheb­lich. Einige Länder haben stren­gere Grenzen für die Anzahl aufein­an­der­fol­gen­der Nacht­schich­ten, während andere flexi­blere Ansätze verfol­gen. Best Practi­ces aus Ländern mit fortschritt­li­chen Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen können als Modell für die Verbes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen in der Pflege dienen.

Recht­li­che Aspekte und Arbeit­neh­mer­schutz

Das Arbeits­recht schützt Arbeit­neh­mer vor übermä­ßi­gen Belas­tun­gen durch Schicht­ar­beit. In einigen Fällen haben Gerichts­ent­schei­dun­gen die Notwen­dig­keit betont, die Arbeits­zei­ten von Pflege­kräf­ten anzupas­sen, um ihre Gesund­heit und Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. Die Diskus­sion solcher Fälle kann Einblick in die recht­li­chen Verpflich­tun­gen von Arbeit­ge­bern und die Rechte der Arbeit­neh­mer geben.

Fazit

Die gängige Praxis, bis zu sechs Nacht­schich­ten hinter­ein­an­der zu arbei­ten, entspricht nicht mehr den aktuel­len arbeits­wis­sen­schaft­li­chen Empfeh­lun­gen und den Vorschrif­ten des seit 1994 gelten­den Arbeits­zeit­ge­set­zes. Die Gestal­tung von Nacht- und Schicht­ar­beit sollte sich an den neues­ten Erkennt­nis­sen über die menschen­ge­rechte Gestal­tung der Arbeit orien­tie­ren, was auch eine Überprü­fung der Pausen- und Ruhezei­ten­re­ge­lun­gen einschließt. Für Beschäf­tigte im Gesund­heits­we­sen und andere Berufe mit Schicht­ar­beit ist es essen­zi­ell, sich über die aktuel­len Vorschrif­ten zu infor­mie­ren und Anpas­sun­gen im Hinblick auf Gesund­heit und Wohlbe­fin­den vorzu­neh­men.

FAQs

Wie viele Nacht­schich­ten in Folge sind arbeits­zeit­recht­lich zuläs­sig?

Die Annahme, dass sechs Nacht­schich­ten in Folge zuläs­sig sind, ist veral­tet. Das aktuelle Arbeits­zeit­ge­setz fordert, dass die Gestal­tung von Nacht- und Schicht­ar­beit sich nach den neues­ten arbeits­wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen über die menschen­ge­rechte Gestal­tung der Arbeit richtet. Daher ist die Praxis von sechs aufein­an­der­fol­gen­den Nacht­schich­ten nicht mehr zeitge­mäß.

Was sind die aktuel­len Empfeh­lun­gen für Nacht­schich­ten?

Die genauen Empfeh­lun­gen für die Anzahl aufein­an­der­fol­gen­der Nacht­schich­ten variie­ren je nach den neues­ten arbeits­wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen. Diese Empfeh­lun­gen können sich ändern und sollten regel­mä­ßig überprüft werden.

Wie sollten Pausen- und Ruhezei­ten bei Schicht­ar­beit geregelt werden?

Pausen- und Ruhezei­ten müssen sich ebenfalls nach dem Arbeits­zeit­ge­setz richten und sollten so gestal­tet werden, dass sie die Gesund­heit und das Wohlbe­fin­den der Arbeit­neh­mer unter­stüt­zen. Beson­ders im Gesund­heits­we­sen gibt es spezi­elle Regelun­gen, die beach­tet werden müssen.

Gibt es zusätz­li­che Ressour­cen für Schicht­ar­bei­ter, um ihre Arbeit und Gesund­heit zu optimie­ren?

Ja, es gibt verschie­dene Ressour­cen, die sich mit arbeits­zeit­recht­li­chen Fragen beschäf­ti­gen und Tipps zur Integra­tion der Schicht­ar­beit in das tägli­che Leben bieten. Dazu gehören auch Ernäh­rungs­tipps spezi­ell für Schicht­ar­bei­ter.