Festgesetzt hat sich die Annahme, dass sechs Nachtschichten in Folge aus arbeitszeitrechtlicher Sicht zulässig seien. Diese Auffassung geht noch auf die alte Arbeitszeitordnung zurück, die aber bereits seit 1994 von dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) abgelöst wurde. Demnach muss sich gemäß § 6 Absatz 1 ArbZG die Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit „nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit“ richten. Die Aufeinanderfolge von sechs Nachtschichten ist nach den aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen jedoch überholt.
Wie viele Nachtschichten in Folge wirklich nach aktuellem Erkenntnisstand empfohlen werden, erklärt Prof. Dr. Volker Großkopf, Professor für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, in dem Videobeitrag. Zudem legt er dar, wie die Pausen- und Ruhezeitenregelungen gestaltet werden müssen. Auch hier gibt es Besonderheiten, insbesondere für Einrichtungen im Gesundheitswesen, die beachtet werden müssen.
Antworten auf weitere arbeitszeitrechtliche Fragen sowie Tipps rund um das Thema Schichtarbeit sind hier zu finden:
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- Nachtschicht: Augen zu und durch? – Wie man es schafft, die Schichtarbeit in sein Leben zu integrieren
- Gesund durch den Dienst: Ernährungstipps für die Schichtarbeit
Fazit
Die gängige Praxis, bis zu sechs Nachtschichten hintereinander zu arbeiten, entspricht nicht mehr den aktuellen arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen und den Vorschriften des seit 1994 geltenden Arbeitszeitgesetzes. Die Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit sollte sich an den neuesten Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit orientieren, was auch eine Überprüfung der Pausen- und Ruhezeitenregelungen einschließt. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und andere Berufe mit Schichtarbeit ist es essenziell, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und Anpassungen im Hinblick auf Gesundheit und Wohlbefinden vorzunehmen.
FAQs
Wie viele Nachtschichten in Folge sind arbeitszeitrechtlich zulässig?
Die Annahme, dass sechs Nachtschichten in Folge zulässig sind, ist veraltet. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz fordert, dass die Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit sich nach den neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit richtet. Daher ist die Praxis von sechs aufeinanderfolgenden Nachtschichten nicht mehr zeitgemäß.
Was sind die aktuellen Empfehlungen für Nachtschichten?
Die genauen Empfehlungen für die Anzahl aufeinanderfolgender Nachtschichten variieren je nach den neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese Empfehlungen können sich ändern und sollten regelmäßig überprüft werden.
Wie sollten Pausen- und Ruhezeiten bei Schichtarbeit geregelt werden?
Pausen- und Ruhezeiten müssen sich ebenfalls nach dem Arbeitszeitgesetz richten und sollten so gestaltet werden, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer unterstützen. Besonders im Gesundheitswesen gibt es spezielle Regelungen, die beachtet werden müssen.
Gibt es zusätzliche Ressourcen für Schichtarbeiter, um ihre Arbeit und Gesundheit zu optimieren?
Ja, es gibt verschiedene Ressourcen, die sich mit arbeitszeitrechtlichen Fragen beschäftigen und Tipps zur Integration der Schichtarbeit in das tägliche Leben bieten. Dazu gehören auch Ernährungstipps speziell für Schichtarbeiter.