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Alle Beiträge in der Rubrik: Ärzteschaft

Wer darf zukünf­tig chroni­sche Wunden behan­deln? Die Quali­täts­an­for­de­run­gen zur Behand­lung chroni­scher und schwer­hei­len­der Wunden werden angeho­ben
Gemäß Rahmen­emp­feh­lung nach § 132a Absatz 1 Satz 1 SGB V haben Leistungs­er­brin­ger, welche chroni­sche oder schwer heilende Wunden gemäß Leistungs­zif­fer 31a der HKP-Richt­li­nie versor­gen, ab 1. Januar 2022 ein ausrei­chen­des Quali­täts­ni­veau in perso­nel­ler, fachli­cher, organi­sa­to­ri­scher und sachli­cher Hinsicht sicher­zu­stel­len. Die maßgeb­li­che Frage, die sich hieran anschließt, lautet: Wer darf zukünf­tig chroni­sche Wunden behan­deln?




Urteil Tupfer in Vagina verges­sen: Ein grober Behand­lungs­feh­ler?
Nach der Spontan­ge­burt eines Kindes verklagte die Mutter das Kranken­haus auf Schadens­er­satz, da sie eine fehler­hafte Entfer­nung eines verges­se­nen Tupfers in ihrer Vagina für ihre Schmer­zen verant­wort­lich machte. Die Auflö­sung des Falles haben wie für Sie aufbe­rei­tet.


Tiere in der Pflege Wenn die Thera­pie auf einmal tierisch viel Spaß macht
Tiere haben gerade auf ältere Menschen eine äußerst positive Wirkung. Sie schüt­zen vor Verein­sa­mung, geben den Menschen eine Aufgabe und stehen treu an der Seite ihre zweibei­ni­gen Freunde. Kein Wunder, dass in Pflege- und Thera­pie­ein­rich­tun­gen vermehrt auf den Einsatz von tieri­schen Thera­peu­ten gesetzt wird.



Fünf Fragen Inter­view zur klini­schen Versor­gung von Menschen mit Demenz
Die Versor­gung von Menschen mit Demenz im Kranken­haus ist nicht unpro­ble­ma­tisch. Arbeits­rou­ti­nen können durch Verhal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten der Patien­ten behin­dert werden und Perso­nal­eng­pässe stehen einer indivi­dua­li­sier­ten, bedürf­nis­ge­rech­ten Pflege­ver­sor­gung entge­gen. Prof. Dr. Sascha Köpke vom Lehrstuhl für Klini­sche Pflege­wis­sen­schaf­ten an der Univer­si­tät zu Köln infor­mierte die Rechts­de­pe­sche über die klini­sche Situa­tion. Das Inter­view führte Chefre­dak­teur Michael Schanz.