Versorgung einer Patientin im Krankenhaus. (Symbolbild)
Versor­gung einer Patien­tin im Kranken­haus. (Symbol­bild) Bild: 31 © Piksel | Dreamstime.com

Rechts­de­pe­sche: Sehr geehr­ter Herr Prof. Dr. Köpke, die Versor­gung von Menschen mit Demenz in der statio­nä­ren Kranken­haus­ver­sor­gung gilt im Allge­mei­nen als unzurei­chend. Wie ist Ihre Einschät­zung dazu?

Prof. Dr. Sascha Köpke: Ja, bei der Versor­gung von Menschen mit Demenz im Kranken­haus ist noch viel Luft nach oben. Das hat viele Gründe. Die Patien­ten kommen in der Regel ja nicht wegen ihrer kogni­ti­ven Einschrän­kun­gen in die Kranken­häu­ser, sondern bringen die Demenz sozusa­gen als Beiwerk zum eigent­li­chen Behand­lungs­grund mit. Und die Zunahme der älteren Patien­ten lässt deren Kranken­haus­auf­ent­halte immer mehr zur Heraus­for­de­rung werden. Präva­lenz­stu­dien belegen, dass circa 10 bis 50 Prozent der betag­ten Patien­ten kogni­tiv einge­schränkt sind, und nur ein kleiner Teil davon wirklich wegen dieser kogni­ti­ven Einschrän­kun­gen da ist. Die Demenz ist dann im Kranken­haus auch oft nicht handlungs­lei­tend und sie wird auch des Öfteren gar nicht als solche erkannt obwohl sie von beson­de­rer Bedeu­tung für die direkte Kommu­ni­ka­tion und zum Beispiel das Symptom­ma­nage­ment hat.

Aus Studien wissen wir, dass Menschen mit Demenz das ungewohnte Umfeld im Kranken­haus und damit verbun­dene Pflege­pro­zesse als negati­ven Stress erleben. Sie fühlen sich ignoriert, hilflos und bedroht. Das Kranken­haus­per­so­nal ist konzep­tio­nell häufig unzurei­chend auf die Versor­gung von Menschen mit Demenz vorbe­rei­tet und auch Pflegende beschrei­ben die Versor­gung als körper­lich und geistig anstren­gend und belas­tend. Das Kranken­haus ist mit seinen Struk­tu­ren und Prozes­sen nicht auf Menschen mit Demenz einge­stellt und deshalb ist deren Versor­gung tatsächlich problem­be­haf­tet.

Rechts­de­pe­sche: Wie geht die Unikli­nik Köln mit dem Thema Demenz um?

Köpke: Das ist eine nicht so leicht zu beant­wor­tende Frage. Prinzi­pi­ell gibt es in der Unikli­nik Köln eine große Offen­heit sich dem Thema zu nähern und spezi­fi­sche Inter­ven­tio­nen zu entwi­ckeln. Unser Patien­ten-Infor­ma­ti­ons-Zentrum ist da von beson­de­rer Bedeu­tung. Dort können wir mit den Angehö­ri­gen der Menschen mit Demenz die jewei­li­gen Beson­der­hei­ten während und aber auch nach dem Kranken­haus­auf­ent­halt bespre­chen. Sehr wichtig ist auch das Zentrum für Gedächt­nis­stö­run­gen, das schon in der frühen Phase Beratung und Beglei­tung anbie­tet. Auf den Statio­nen ist natür­lich die pflege­ri­sche und ärztli­che Anamnese von großer Bedeu­tung. Es wird genau geschaut, ob kogni­tive Einschrän­kun­gen vorlie­gen, bezie­hungs­weise deren Entwick­lung erwar­tet werden muss. Ansons­ten ist es so, dass die unter­schied­li­chen Abtei­lun­gen natür­lich eng zusam­men­ar­bei­ten, um den Patien­ten­be­dürf­nis­sen gerecht zu werden.

Augen­blick­lich berei­ten wir uns außer­dem auf zwei Projekte vor, die eine demenz­freund­li­che Versor­gung im Visier haben. Ein ganz wichti­ger Aspekt des Projek­tes „EnroleAcute“ ist die Etablie­rung von sogenann­ten „Change Agents“ oder „Champi­ons“ in denen ausge­wählte Mitar­bei­ter das Thema der person­zen­trier­ten Pflege im klini­schen Umfeld von der organi­sa­to­ri­schen, struk­tu­rel­len Ebene in den Versor­gungs­pro­zess überfüh­ren werden. Bei dem Projekt „PEKo“ wollen wir ein bewähr­tes Projekt aus der statio­nä­ren Alten­pflege auf das Kranken­haus übertra­gen. Inhalt­lich geht es dabei um das Thema Gewalt in allen Ausprä­gun­gen. Das heißt, Gewalt gegen unsere Beschäf­tig­ten, aber auch Gewalt gegen­über Pflege­be­dürf­ti­gen. Angepeilt wird ein Kultur­wan­del hin zu gewalt­freier oder ich möchte eher sagen, gewalt­be­wuss­ter Versor­gung. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen Projek­ten dazu beitra­gen, den Umgang mit Menschen mit Demenz zu verbes­sern.

Rechts­de­pe­sche: Lässt die kurze Verweil­dauer der Patien­ten im Kranken­haus überhaupt eine Versor­gung zu, die sich streng an den indivi­du­el­len Patien­ten­be­dürf­nis­sen orien­tiert?

Köpke: Die kurze Verweil­dauer ist ein bisschen ein Mythos. Inter­na­tio­nale und natio­nale Studien belegen, dass Menschen mit Demenz im Mittel 18 Tage im Kranken­haus sind. Also so „kurz“ ist das nicht. Wir reden von einer Zeitspanne, in der durch­aus eine Menge getan werden kann. Grenzen setzt da eher die derzei­tige Situa­tion in der Pflege. Lassen die Perso­nal­schlüs­sel überhaupt eine demenz­ge­rechte Pflege zu? Da muss man sehr, sehr vorsich­tig sein, wenn man sagen will, das ist kein Problem. Aller­dings gilt auch: Nur mehr Perso­nal bietet auch keine Garan­tien. Es wird vielmehr Perso­nal benötigt, das in der Lage und Willens ist, die Versor­gungs­be­son­der­hei­ten der Menschen mit Demenz zu beach­ten. Die Sensi­bi­li­sie­rung des Perso­nals für das Thema „Demenz“ ist da ein Schlüs­sel für den Erfolg einer person­zen­trier­ten Pflege.

Rechts­de­pe­sche: Menschen mit Demenz zeich­nen sich mitun­ter durch ein heraus­for­dern­des Verhal­ten aus, das auch in aggres­si­ves Verhal­ten münden kann. Wie soll mit Abwehr­hand­lun­gen umgegan­gen werden, wenn beispiels­weise die tägli­che Insulin­spritze vom Patien­ten verwei­gert wird?

Köpke: Das scheint vermeint­lich eine typische Situa­tion zu sein. Tatsäch­lich handelt es sich aber um einen großen Komplex. Berührt wird ja auch das Thema der Ableh­nung von lebens­er­hal­ten­den Maßnah­men. Um aber bei der Insulin­spritze zu bleiben: Bei einem Menschen mit Demenz, der täglich vielleicht mehrfach Insulin benötigt, kann davon ausge­gan­gen werden, dass dies nicht neu für ihn ist. Und das heißt, da wird es schon einge­spielte Abläufe geben. Werden die Bedürf­nisse und Gewohn­hei­ten der Menschen mit Demenz ordent­lich geklärt, hilft dies beim Handling der Situa­tion. Ist der Patient nicht mehr einsichts­fä­hig, wird die Einwil­li­gung des Betreu­ers essen­zi­ell. Für den Umgang mit heraus­for­dern­dem Verhal­ten gilt, dass die Menschen mit Demenz sich besser orien­tie­ren können, wenn sie das Gefühl der Orien­tie­rung und Sicher­heit haben.

Daneben gilt es, sich Zeit für die Kommu­ni­ka­tion mit Menschen mit Demenz zu nehmen, diese möglichst inten­siv zu beobach­ten und wo möglich Kontakt mit den Angehö­ri­gen zu halten, um so möglichst frühzei­tig unerfüllte Bedürf­nisse zu erken­nen und entspre­chend zu reagie­ren. Wird dies im Blick gehal­ten, lässt sich zumin­dest ein Teil von heraus­for­dern­den Verhal­tens­wei­sen so beherr­schen, dass es nicht zu der großen Katastro­phe kommt. Es gibt natür­lich, das darf nicht verschwie­gen werden, auch Menschen, denen mit solchen Maßnah­men nicht beizu­kom­men ist. Diese Patien­ten sind auf einer somati­schen Station in der Regel nicht angemes­sen versorgt.

Wenn jemand den ganzen Tag schreit, sich in fremde Betten legt oder ähnli­ches, dann sollte die Versor­gung eher in einem Bereich erfol­gen, der diesen Aspek­ten gerecht wird, zum Beispiel in einer Geron­to­psych­ia­tri­schen Klinik.

Rechts­de­pe­sche: Wie gestal­tet sich die Einbin­dung der Betreuer in die Behand­lungs­ab­läufe?

Köpke: Prinzi­pi­ell ist der Betreuer von Anfang an einzu­be­zie­hen und vom Kranken­haus aus initial zu kontak­tie­ren. Natür­lich muss er, wenn es um medizi­ni­sche Entschei­dun­gen mit invasi­vem Charak­ter geht, in den Einwil­li­gungs­pro­zess einbe­zo­gen werden. Wobei – auch das gehört zur Reali­tät – nicht immer alle entschei­dungs­re­le­van­ten Situa­tio­nen auch als betreu­er­re­le­vant angese­hen werden, wenn ich das mal so sagen kann. Natür­lich, wenn eine Magen­sonde gelegt wird oder eine OP ansteht, bedarf es der Einwil­li­gung. Bei anderen Maßnah­men, wie einfa­chen diagnos­ti­schen oder medika­men­tö­sen Verfah­ren wird in der Routine keine Unter­schrift benötigt und deswe­gen auch die Betreuer erfah­rungs­ge­mäß nicht regel­haft hinzu­ge­zo­gen (Anmer­kung der Redak­tion: Verwei­gern Menschen mit Demenz beharr­lich wichtige Behand­lungs­maß­nah­men, sind neuer­dings auch die neuen Betreu­ungs­vor­schrif­ten nach § 1906a BGB zu beach­ten.).

Bei derar­ti­gen Bagatell­maß­nah­men kann von der mutmaß­li­chen Einwil­li­gung des Patien­ten ausge­gan­gen werden, sodass keine Einwil­li­gung des Betreu­ers notwen­dig ist. Wenn es schnell gehen muss, ist das sicher­lich kein Problem. Prinzi­pi­ell würde ich mir aber doch ein wenig mehr Bewusst­sein wünschen, die Betreuer nicht zu spät in die medizi­ni­schen Entschei­dungs­pro­zesse bei der Behand­lung von Menschen mit Demenz einzu­be­zie­hen.

Rechts­de­pe­sche: Vielen Dank für das Gespräch.

Zur Person: Prof. Dr. phil. Sascha Köpke ist Gesund­heits- und Pflege­wis­sen­schaft­ler sowie exami­nier­ter Kranken­pfle­ger. Prof. Dr. Köpke war von 2011 bis 2019 Profes­sor für Forschung und Lehre in der Pflege an der Univer­si­tät zu Lübeck. Seit 1.3.2020 leitet er das Insti­tut für Pflege­wis­sen­schaft an der Univer­si­tät zu Köln.