Unsere Webseite benutzt Cookies. Diese helfen uns bei der Verbesserung des Nutzererlebnisses. Mehr Informationen finden Sie unter: Datenschutzerklärung
Der Tod einer 81 Jahre alten Patientin aufgrund einer Verwechslung von Blutkonserven hatte im Dezember vergangenen Jahres für Aufregung gesorgt. Der tragische Fall hat nun auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Die Übertragung einer postoperativen Betreuung einer Patientin auf hierfür nicht ausreichend qualifizierten Personal stellt ein Organisationsverschulden dar und kann, wie im vorliegenden Fall, katastrophale Folgen haben.