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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Patientensicherheit


BGH-Urteil Muss der Hausarzt seine Patien­ten über gefähr­li­che Befunde infor­mie­ren?
Bei einem Patien­ten wurde in einem weiter­be­han­deln­den Kranken­haus ein bösar­ti­ger Tumor­be­fund diagnos­ti­ziert. Dieser Befund wurde der behan­deln­den Hausärz­tin mitge­teilt – eine Infor­ma­ti­ons­wei­ter­gabe an den Patien­ten erfolgte nicht. War sie dazu verpflich­tet? Mit dieser Frage hat sich der Bundes­ge­richts­hof ausein­an­der­ge­setzt.

„Weißbuch Patien­ten­si­cher­heit“ Forde­rung nach Patien­ten­si­cher­heits­of­fen­sive
Im Bereich der Patien­ten­si­cher­heit wurden in den vergan­ge­nen Jahr deutli­che Schritte vorwärts gemacht, so geht es aus dem kürzlich vorge­stell­ten „Weißbuch Patien­ten­si­cher­heit“ hervor. Gleich­zei­tig werden darin Forde­run­gen nach einer aktive­ren Einbin­dung der Patien­ten in die Sicher­heits­kul­tur sowie nach einer Patien­ten­si­cher­heits­of­fen­sive laut.


AnzeigePatien­ten­si­cher­heit Korrekte Patien­ten­auf­klä­rung – Was ist zu beach­ten?
Nur ein aufge­klär­ter Patient kann in einen Behand­lungs­ver­trag einwil­li­gen, lautet die Kernbot­schaft von Prof. Dr. Volker Großkopf. Beson­dere Sorgfalt ist auf die sog. „Behand­lungs­me­tho­den­auf­klä­rung“ zu legen, wenn verschie­dene Thera­pie­op­tio­nen bestehen. Steht einem opera­ti­ven Eingriff eine konser­va­tive Behand­lung gegen­über, ist es für den Patien­ten von eminen­ter Bedeu­tung, dass er über Risiken, Neben­wir­kun­gen und Heilungs­chan­cen aller Optio­nen aufge­klärt wird. Das spiegelt sich im Ergeb­nis auch in der Haftungs­si­tua­tion, so der Kölner Rechts­an­walt.