Der kürzlich veröffentlichte Qualitätsmonitor 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), des Vereins Gesundheitsstadt Berlin und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) liefert unter anderem Daten zur Versorgungsstruktur deutscher Krankenhäuser und hat in diesem Jahr Zahlen zur operativen Behandlung von Lungenkrebs-Patienten ausgewertet. Der AOK Bundesverband (AOK-BV) hat sich zu einer Analyse auf Basis von Daten für den Qualitätsmonitor geäußert und vertritt die Meinung, dass viele Todesfälle vermeidbar wären, wenn nicht so viele „Gelegenheitsoperationen“ durchgeführt würden.
„Viele Patienten in Deutschland sterben zu früh, weil sie in Kliniken operiert werden, die zu wenig Erfahrung mit komplizierten Krebs-OPs haben. So könnte allein die Zahl der Todesfälle infolge von Lungenkrebs-Operationen durch die Einführung einer rein rechnerisch ermittelten Mindestmenge von 108 Eingriffen pro Jahr um etwa ein Fünftel sinken – von 361 auf 287 Todesfälle pro Jahr“, heißt es in der Mitteilung des AOK-BV. Auch in Bezug auf andere Krebserkrankungen würde das zutreffen, wie beispielsweise für Speiseröhren-Krebs, Bauchspeicheldrüsen-Krebs sowie Blasen- und Darmkrebs.
Prof. Thomas Mansky, Leiter des Fachgebietes Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Technischen Universität (TU) Berlin und einer der Autoren des Qualitätsmonitors, fügte hinzu: „In Deutschland gibt es immer noch viel zu viele Kliniken, die nur hin und wieder mal eine komplizierte Krebs-Operation durchführen.“ Beispielsweise würde ein Fünftel der Operationen zur teilweisen Entfernung der Lunge in insgesamt 206 Kliniken durchgeführt werden, die im Durchschnitt jedoch nur 5 solcher OPs pro Jahr machen. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass in diesen Kliniken die nötige Operationsroutine und die für eine adäquate Gesamtbetreuung notwendige Spezialisierung nicht vorhanden sein können“, erklärt Mansky. Daher fordert Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die Einführung und konsequente Durchsetzung von OP-Mindestmengen und will diese Forderung daher in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) einbringen.
DKG: Mindestmengen allein reichen nicht aus
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hingegen warnt davor, voreilige und falsche Schlüsse aus dem Qualitätsmonitor zu ziehen, die nur zur Patientenverunsicherung führen würden. Die Todesfälle könne man nicht pauschal nur auf das operierende Krankenhaus zurückführen. Zu den Forderungen Litschs erklärte Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, dass die Kassen in der Vergangenheit keine konkreten Anträge zur Einführung von Mindestmengen gestellt haben, und sich die Kliniken solchen Vorgaben auch nicht verschließen würden: „Niemand im Krankenhausbereich verweigert sich der Einsicht, dass für spezifische Operationen besondere Erfahrungen von Bedeutung sind.“ Zudem seien Mindestmengen ein von den Kliniken längst anerkanntes Instrument und die sinnvolle Weiterentwicklung sei ebenso selbstverständlich.
Unverständlich sei vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen die Bildung und Förderung von Zentren durch die Kündigung der Zentrumsvereinbarung erschweren. Schließlich können gerade in spezialisierten Zentren hochkomplexe Operationen durchgeführt und weiterentwickelt werden. Die Forderung von Mindestmengen kann nicht alleiniger Lösungsweg sein. „Vor diesem Hintergrund sollte der AOK-Bundesverband nicht leichtfertig vermeintlich einfache Lösungen propagieren, sondern zu Lösungen und Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Menschen beitragen“, mahnt Baum abschließend.
Quelle: AOK-BV, DKG