Die Kündi­gung des Vertrags für die Finan­zie­rung von Klinik­zen­tren seitens des GKV-Spitzen­ver­ban­des und dem Verband der Priva­ten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) sorgt für ein Echo. Grund für die Kündi­gung ist, dass es laut GKV-Spitzen­ver­band keine klare Defini­tion eines Zentrums gebe und Klini­ken sich somit ohne Struk­tur­vor­ga­ben als Zentrum bezeich­nen können. Dies entspre­che nicht den Regula­rien, wie sie im Kranken­haus­struk­tur­ge­setz (KHSG) vorge­se­hen sind.

Reaktion der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG)

Die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) findet, dass die Kassen mit der Kündi­gung ihrer eigenen Philo­so­phie und ihren eigenen Konzep­ten wider­spre­chen. Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), Georg Baum, erklärte dazu: „Die Kündi­gung dieses mithilfe der Schieds­stelle zustande gekom­me­nen Vertra­ges steht im krassen Wider­spruch zu der von den Kranken­kas­sen immer wieder gefor­der­ten Zentra­li­sie­rung komple­xer Kranken­haus­leis­tun­gen. Wieder zeigt sich, dass die Kassen von der eigenen Philo­so­phie absprin­gen, wenn sie für ihre Konzepte finan­zi­elle Mittel bereit­stel­len sollen. Wer Spezia­li­sie­rung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen.“

Weiter­hin sei die Schieds­stel­len­ver­ein­ba­rung in Bezug zu der Zentren­fi­nan­zie­rung das Ergeb­nis einer ausge­wo­ge­nen Kompro­miss­fin­dung gewesen. „Die im Gesetz vorge­se­he­nen beson­de­ren Aufga­ben für die Zentren sind in der Verein­ba­rung konkre­ti­siert worden. In keins­ter Weise gerecht­fer­tigt ist die Behaup­tung der Kassen, dass die Voraus­set­zun­gen für die Anerken­nung als Zentren mit der Verein­ba­rung abgesenkt worden seien. Der überwie­gende Teil dieser Konkre­ti­sie­run­gen kommt aus dem Forde­rungs­ka­ta­log des GKV-Spitzen­ver­ban­des. Ohne die Überfüh­rung in das neue Konzept werden bestehende Zentren aufgrund der gesetz­li­chen Vorga­ben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhal­ten. Hier droht ein Kahlschlag zum Beispiel auch bei so schwer­wie­gen­den Indika­tio­nen wie Brust- oder Darmkrebs“, argumen­tiert Baum weiter.

Nun appel­liert die DKG an die Länder, dass die Kranken­häu­ser die Bezeich­nung als Zentren dennoch umset­zen, unabhän­gig der Haltung des GKV-Spitzen­ver­ban­des. Zudem fordert die DKG den Spitzen­ver­band auf, die Kündi­gung zurück­zu­zie­hen.

Quelle: DKG