Die Definition für ein Zentrum ist nicht ganz klar. GKV kündigt Vertrag.
Johann-Magnus von Stackel­berg, stellv. Vorstands­vor­sit­zen­der des GKV-Spitzen­ver­ban­des. Bild: GKV

Der GKV-Spitzen­ver­band hat gemein­sam mit dem Verband der Priva­ten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) den Vertrag zur Finan­zie­rung von Zentren inklu­sive seiner Anlage gekün­digt. Eine entspre­chende Infor­ma­tion zusam­men mit der Auffor­de­rung zur Neuver­hand­lung ging am Diens­tag letzter Woche an den dritten Vertrags­part­ner, die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG). Dieser Schritt war aus Sicht der gesetz­li­chen Kranken­kas­sen unver­meid­bar. Denn der Vertrag zur Zentren­fi­nan­zie­rung basiert auf Festle­gun­gen der Bundes­schieds­stelle, die aus Kassen­sicht dem eigent­li­chen Geset­zes­auf­trag aus dem Kranken­haus­struk­tur­ge­setz (KHSG) nicht gerecht werden.

200 Klini­ken erhal­ten Zuschlag als Zentrum

Ausrei­chend für eine Finan­zie­rung laut Schieds­stelle ist, dass eine Klinik in der Kranken­haus­pla­nung der Länder als Zentrum ausge­wie­sen wird, ohne dass es weitere struk­tu­rie­rende Elemente gibt. Ein Flicken­tep­pich in der Umset­zung und Streit über die Krite­rien je Bundes­land sind die Folge. Derzeit gibt es in Deutsch­land ca. 200 Klini­ken, die einen Zuschlag als Zentrum erhal­ten. Aller­dings gibt es keine einheit­li­che Defini­tion, was als Zentrum gilt.

Mit dem KHSG wollte der Gesetz­ge­ber die hetero­gene Zentrums­land­schaft in Deutsch­land verein­heit­li­chen und auf versor­gungs­po­li­tisch relevante Krank­heits­bil­der konzen­trie­ren. Versi­cherte sollten künftig davon profi­tie­ren, dass beson­dere Leistun­gen von Zentren wie Tumor­kon­fe­ren­zen auch für Patien­ten anderer Kranken­häu­ser in allen Bundes­län­dern an kompe­ten­ter Stelle der Spitzen­me­di­zin angebo­ten und finan­ziert werden. Es sollte zu erken­nen sein, dass sich diese Zentren objek­tiv durch spezi­elle Aufga­ben, eine entspre­chende Ausstat­tung, medizi­ni­sche Exper­tise und Fachper­so­nal von anderen Klini­ken unter­schei­den. Es drängte sich jedoch der Eindruck auf, jede medizi­ni­sche Einrich­tung, die etwas auf sich hielt, bezeich­nete sich als Zentrum. Versor­gungs­po­li­ti­sche Begrün­dun­gen bei den Entschei­dun­gen der Länder zur Zentren­bil­dung fehlten oft.

Klare Entschei­dungs­kri­te­rien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht

„Die Kranken­kas­sen stehen zu ihrem Wort und wollen die Konzen­tra­tion von beson­de­ren, versor­gungs­re­le­van­ten Aufga­ben an kompe­ten­ter Stelle fördern. Dafür braucht es aber klare Entschei­dungs­kri­te­rien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht“, so Johann-Magnus von Stackel­berg, stellv. Vorstands­vor­sit­zen­der des GKV-Spitzen­ver­ban­des.

Das KHSG sieht neben dem Vertrags­auf­trag vor, dass die Übergangs­fi­nan­zie­rung für bestehende Zentren Ende 2017 ausläuft. Damit angesichts der aktuel­len Entwick­lung kein Versor­gungs­eng­pass für Patien­ten entsteht, fordert der GKV-Spitzen­ver­band die DKG auf, sich gemein­sam gegen­über der Politik für eine Verlän­ge­rung der Übergangs­zeit bis 2018 stark zu machen. So hätte man genug Zeit, bundes­ein­heit­li­che Krite­rien für beson­dere Aufga­ben zu entwi­ckeln.

Quelle: GKV