Bisherige Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) blieben ergebnislos. Es geht um die Kostenübernahme der Kartenterminals und vor allem der Konnektoren, mit denen ab Sommer 2018 alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ausgestattet werden sollen, um mit der Telematikinfrastruktur verbunden zu werden.
Ab Juli soll der Online-Rollout beginnen
Die GKV fordert von den Krankenkassen die vollständige Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstandes erklärt: „Die Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht auf einem Teil der Ausgaben sitzen bleiben. Genau das wäre passiert, wenn die KBV dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt hätte.“
Laut der gesetzlichen Vorgaben müssen die Krankenkassen die Kosten für die Erstausstattung der Praxen sowie des laufenden Betriebes komplett übernehmen. Bis Ende März sollte dazu eine Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV erfolgen, damit der sogenannte Online-Rollout ab Juli in den Praxen beginnen kann. Dieser Termin war bereits um ein Jahr verschoben worden, da es zu Lieferschwierigkeiten des Herstellers für die Konnektoren kam.
Ein Schiedsverfahren muss entscheiden
Jetzt weigern sich die Kassen, die gesamten Kosten zu übernehmen, da sie sich an Preise eines Konnektor-Modells orientieren, das frühestens in einem Jahr verfügbar wäre. Kriedel stützte sich auf den gesetzlichen Auftrag und meint: „Wenn sich die Preise verändern, können wir gern neu verhandeln. Doch solange davon auszugehen ist, dass in 2017 nur ein Konnektor verfügbar sein wird, müssen die Krankenkassen auch den Preis für dieses Gerät zahlen.“
Weiterhin sind die Finanzierung der Anpassung der Praxisverwaltungssysteme sowie die Kompensation von Ausfallzeiten, die durch die Installation der Geräte entsteht, strittig. Auch über die Anzahl der mobilen Kartenterminals wird diskutiert. Da keine Einigung in den Streitpunkten gefunden werden konnte, muss Ende April ein Schiedsverfahren des Bundesschiedsamtes eine Entscheidung treffen.
Quelle: KBV