Ende Juli ist das Urteil des Sozial­ge­richts Speyer gefal­len: Für Menschen mit Rücken­marks­ver­let­zung sei das sogenannte ReWalk Exoske­lett­Sys­tem medizi­nisch notwen­dig und die Kosten müssen dementspre­chend von der Kranken­kasse erstat­tet werden. Es handelt sich dabei um ein am Körper tragba­res roboter­ge­steu­er­tes Exoske­lett, das es Menschen mit einer Rücken­marks­ver­let­zung ermög­li­chen soll, durch motori­sierte Bewegun­gen im Hüft-und Kniebe­reich aufrecht zu stehen und auch zu gehen.

Der Kläger ist ab dem T6-Brust­wir­bel abwärts gelähmt

Bei dem Kläger handelt es sich um Philip Hollin­ger, ein 44-jähri­ger Vater von zwei Kindern. Durch einen Autoun­fall im Jahr 2006 erlitt er eine Rücken­marks­ver­let­zung, wodurch er ab dem T6-Brust­wir­bel abwärts gelähmt wurde. Seitdem ist er auf einen Rollstuhl angewie­sen. 2014 reichte Hollin­ger bei seiner gesetz­li­chen Kranken­kasse einen Antrag auf Kosten­über­nahme für ein ReWalk Exoske­lett­Sys­tem ein, dieser wurde jedoch abgelehnt. Kennen­ge­lernt hatte er die Techno­lo­gie zuvor auf der Rehaca­re­Messe in Düssel­dorf und absol­vierte im Anschluss den Erpro­bungs-und Trainings­pro­zess in der Askle­pios Klinik in Falken­stein.

Nachdem die Kranken­kasse den Antrag ablehnte, klagte Philip Hollin­ger beim Sozial­ge­richt Speyer – mit Erfolg. Für den zweifa­chen Vater ist das Urteil lebens­ver­än­dernd: „Nur ein Mensch mit einer Rücken­marks­ver­let­zung wird wirklich nachvoll­zie­hen können, was dieser einzig­ar­tige Glücks­mo­ment bedeu­tet, wenn man wieder aufste­hen und gehen kann“, so Hollin­ger. „Diese Techno­lo­gie gibt mir viele der Dinge zurück, die ich durch meine Behin­de­rung verlo­ren habe. Jetzt bin ich in der Lage, wieder unabhän­gig zu stehen und zu gehen und der Welt auf Augen­höhe zu begeg­nen.“

Für weitere betrof­fene Menschen ein Zeichen der Hoffnung

Nicht nur für Philip Hollin­ger ist die Entschei­dung von Bedeu­tung, sondern für viele weitere Menschen mit einer Rücken­marks­ver­let­zung ist dies ein Hoffnungs­schim­mer. Schließ­lich umfasst das Urteil wichtige Aussa­gen, die für zukünf­tige Fälle als Präze­denz­fall dienen könnten. So beinhal­tete es unter anderem die Aussage, dass die ReWalk Techno­lo­gie mit Rollstüh­len nicht vergleich­bar sei, da nur erstere die Betrof­fe­nen in die Lage versetze, wieder gehen zu können. Auch das Argument, dass ein Rollstuhl ausrei­chend sei, wurde nicht akzep­tiert, da ein Rollstuhl die ausge­fal­lene Körper­funk­tion nicht vollstän­dig kompen­siere.

Die Firma ReWalk Robotics Ltd. wurde 2001 mit dem Ziel gegrün­det, Menschen mit Behin­de­run­gen der unteren Glied­ma­ßen mittels Roboter­tech­no­lo­gien zu helfen und somit ihre Lebens­qua­li­tät zu verbes­sern. Auch für die Firma ist das Urteil bedeut­sam: „Diese Entschei­dung ist ein Meilen­stein für die Versi­cher­ten­ab­de­ckung der Exoske­lett-Techno­lo­gie – sowohl in Deutsch­land als auch im Rest der Welt“, so Larry Jasin­ski von ReWalk Robotics.