Ende Juli ist das Urteil des Sozialgerichts Speyer gefallen: Für Menschen mit Rückenmarksverletzung sei das sogenannte ReWalk ExoskelettSystem medizinisch notwendig und die Kosten müssen dementsprechend von der Krankenkasse erstattet werden. Es handelt sich dabei um ein am Körper tragbares robotergesteuertes Exoskelett, das es Menschen mit einer Rückenmarksverletzung ermöglichen soll, durch motorisierte Bewegungen im Hüft-und Kniebereich aufrecht zu stehen und auch zu gehen.
Der Kläger ist ab dem T6-Brustwirbel abwärts gelähmt
Bei dem Kläger handelt es sich um Philip Hollinger, ein 44-jähriger Vater von zwei Kindern. Durch einen Autounfall im Jahr 2006 erlitt er eine Rückenmarksverletzung, wodurch er ab dem T6-Brustwirbel abwärts gelähmt wurde. Seitdem ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. 2014 reichte Hollinger bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für ein ReWalk ExoskelettSystem ein, dieser wurde jedoch abgelehnt. Kennengelernt hatte er die Technologie zuvor auf der RehacareMesse in Düsseldorf und absolvierte im Anschluss den Erprobungs-und Trainingsprozess in der Asklepios Klinik in Falkenstein.
Nachdem die Krankenkasse den Antrag ablehnte, klagte Philip Hollinger beim Sozialgericht Speyer – mit Erfolg. Für den zweifachen Vater ist das Urteil lebensverändernd: „Nur ein Mensch mit einer Rückenmarksverletzung wird wirklich nachvollziehen können, was dieser einzigartige Glücksmoment bedeutet, wenn man wieder aufstehen und gehen kann“, so Hollinger. „Diese Technologie gibt mir viele der Dinge zurück, die ich durch meine Behinderung verloren habe. Jetzt bin ich in der Lage, wieder unabhängig zu stehen und zu gehen und der Welt auf Augenhöhe zu begegnen.“
Für weitere betroffene Menschen ein Zeichen der Hoffnung
Nicht nur für Philip Hollinger ist die Entscheidung von Bedeutung, sondern für viele weitere Menschen mit einer Rückenmarksverletzung ist dies ein Hoffnungsschimmer. Schließlich umfasst das Urteil wichtige Aussagen, die für zukünftige Fälle als Präzedenzfall dienen könnten. So beinhaltete es unter anderem die Aussage, dass die ReWalk Technologie mit Rollstühlen nicht vergleichbar sei, da nur erstere die Betroffenen in die Lage versetze, wieder gehen zu können. Auch das Argument, dass ein Rollstuhl ausreichend sei, wurde nicht akzeptiert, da ein Rollstuhl die ausgefallene Körperfunktion nicht vollständig kompensiere.
Die Firma ReWalk Robotics Ltd. wurde 2001 mit dem Ziel gegründet, Menschen mit Behinderungen der unteren Gliedmaßen mittels Robotertechnologien zu helfen und somit ihre Lebensqualität zu verbessern. Auch für die Firma ist das Urteil bedeutsam: „Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für die Versichertenabdeckung der Exoskelett-Technologie – sowohl in Deutschland als auch im Rest der Welt“, so Larry Jasinski von ReWalk Robotics.