Drei Ärzte verurteilt
20.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Dekubitusprophylaxe
Mit einem Dekubitus ist nicht zu spaßen – sowohl aus Sicht des Erkrankten, als auch aus Sicht des Gesundheitspersonals. In einem Fall aus dem Jahr 2011 wurden drei Ärzte zu einem hohen Schmerzensgeld verurteilt, weil sie die Behandlung eines solchen Druckliegegeschwürs vernachlässigt haben.