Person in einem Rollstuhl. (Symbolbild)
Person in einem Rollstuhl. (Symbol­bild) Bild: © Werner­images | Dreamstime.com

Das Landge­richt (LG) Lübeck hat eine Mutter von vier Kindern zu acht Jahren Haft verur­teilt. Nachdem die Entschei­dung des LG Lübeck (Urteil vom 13. Novem­ber 2019 – 7a KLs 4/19) gefal­len war, hat der 5. Straf­se­nat des Bundes­ge­richts­ho­fes die Revision der Angeklag­ten als unbegrün­det abgewie­sen. Die Entschei­dung ist somit rechts­kräf­tig (BGH vom 27. April 2020 – 5 StR 74/20). Tatbe­stand ist eine schwere Misshand­lung vierer Schutz­be­foh­le­ner (§ 225 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 StGB) und Betrug in 17 Fällen, drei davon in Tatein­heit mit Urkun­den­fäl­schung. Die Angeklagte Mutter nutzte ihre Kinder über Jahre hinweg aus, um sich Geld von den Kranken­kas­sen zu erschlei­chen.

Kinder zum Sitzen im Rollstuhl gezwun­gen

Nach Feststel­lun­gen des Landge­richts hat die Angeklagte vorge­täuscht, ihre Kinder litten an schwe­ren Krank­hei­ten, die sie zum Sitzen im Rollstuhl zwingen würden. Die eigent­lich gesun­den Kinder (eines war nach einer schwe­ren Krank­heit sogar wieder genesen) saßen in der Schule gezwun­ge­ner­ma­ßen jahre­lang im Rollstuhl. Den Ärzten schil­derte die Mutter erfun­dene Symptome. Lehrern und Erzie­hern log sie über Jahre die Krank­heit ihrer Kinder vor, dabei fälschte sie auch Arztbe­richte. Die Kinder hatten durch die vielen Arztbe­su­che zahlrei­che Fehlstun­den, fanden in der Schule kaum Anschluss und litten stark unter ihrer sozia­len Isolie­rung. Teilweise mussten sie sich sogar überflüs­si­gen Infusi­ons­the­ra­pien unter­zie­hen.

Die Angeklagte insze­nierte sich gegen­über ihrem sozia­len Umfeld als tapfere Mutter, die sich für das Wohl ihrer angeb­lich vom Schick­sal gepei­nig­ten Kinder pausen­los einsetzt und aufop­fert. Mithilfe ihrer gefälsch­ten Angaben gegen­über den Kranken­kas­sen erschlich sie sich auf betrü­ge­ri­sche Art Zahlun­gen im Gesamt­wert von 80.000 Euro.

Quelle: BGH-Presse­mit­tei­lung Nummer 54/2020 vom 11.5.2020