Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) ist die Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem durchaus als erforderliche Behandlungsalternative geeignet. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob diese Operation künftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann, ist auf Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse jedoch noch nicht möglich. Der G‑BA hat am Donnerstag in Berlin wegen der problematischen Studienlage beschlossen, die laufende Bewertung der Methode auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Mit Hilfe dieser Erprobungsstudie sollen die offenen Fragen beantwortet werden.
Das Lipödem ist eine chronische fortschreitende, schwer zu diagnostizierende Krankheit, von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind. Gekennzeichnet ist das Lipödem, das umgangssprachlich auch als Reiterhosensyndrom bezeichnet wird, durch eine massive Fettverteilungsstörung. Dabei kommt es zu einer symmetrischen Unterhautfettvermehrung und der Bildung von Ödemen (Schwellung des Gewebes aufgrund von Flüssigkeitseinlagerung).
Mangelnde Erkenntnislage
„Wir wissen um den Leidensdruck der Patientinnen und die großen Erwartungen, die mit der Anwendung der Liposuktion verbunden sind. Bei der Aufnahme des Beratungsverfahrens hatten wir die Hoffnung, gute wissenschaftliche Studien zum medizinischen Nutzen des Eingriffs für die Patientinnen zu finden. Schließlich handelt es sich um einen Eingriff, der bereits seit den 1990er Jahren angewendet wird. Leider hat sich diese berechtigte Erwartung nicht erfüllt, wir hätten uns hier ein anderes Ergebnis der Studienrecherche und ‑auswertung gewünscht. Stattdessen müssen wir feststellen, dass die vorhandenen Studien entscheidende Fragen – beispielsweise zur Notwendigkeit von Wiederholungseingriffen oder zur Funktionsfähigkeit der Lymphbahnen nach der Operation – offenlassen“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G‑BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, am Donnerstag in Berlin. Da es auch keine laufenden Studien gibt, will der G‑BA nun selbst tätig werden und die wissenschaftliche Erkenntnislage verbessern. Geplant ist eine entsprechende Erprobungsrichtlinie im Januar 2018 zu beschließen.
Bewertung des Nutzens und der Risiken
Die Beschlüsse zur Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Anschließend wird der G‑BA die Eckpunkte des Studiendesigns beraten und in einer Erprobungs-Richtlinie festlegen. Die Erprobungsstudie muss so angelegt sein, dass sie eine Bewertung des Nutzens und der Risiken der Liposuktion auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau ermöglicht. Zu untersuchende Aspekte sind insbesondere der Nutzen der Liposuktion in Bezug auf Symptomreduktion, die Lebensqualität und Erfordernis (weiterer) konservativer Behandlung im Vergleich zu nichtinvasiven Maßnahmen, die Notwendigkeit von Folge- beziehungsweise Wiederholungseingriffen sowie Risiken der Operationen und die langfristige Sicherheit der Methode.
Quelle: G‑BA