Laut dem Gemein­sa­men Bundes­aus­schuss (G‑BA) ist die Liposuk­tion (Fettab­sau­gung) bei einem Lipödem durch­aus als erfor­der­li­che Behand­lungs­al­ter­na­tive geeig­net. Eine endgül­tige Entschei­dung darüber, ob diese Opera­tion künftig zulas­ten der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) erbracht werden kann, ist auf Basis der vorlie­gen­den wissen­schaft­li­chen Erkennt­nisse jedoch noch nicht möglich. Der G‑BA hat am Donners­tag in Berlin wegen der proble­ma­ti­schen Studi­en­lage beschlos­sen, die laufende Bewer­tung der Methode auszu­set­zen und eine Studie zur Verbes­se­rung der Erkennt­nis­lage auf den Weg zu bringen. Mit Hilfe dieser Erpro­bungs­stu­die sollen die offenen Fragen beant­wor­tet werden.

Das Lipödem ist eine chroni­sche fortschrei­tende, schwer zu diagnos­ti­zie­rende Krank­heit, von der fast ausschließ­lich Frauen betrof­fen sind. Gekenn­zeich­net ist das Lipödem, das umgangs­sprach­lich auch als Reiter­ho­sen­syn­drom bezeich­net wird, durch eine massive Fettver­tei­lungs­stö­rung. Dabei kommt es zu einer symme­tri­schen Unter­haut­fett­ver­meh­rung und der Bildung von Ödemen (Schwel­lung des Gewebes aufgrund von Flüssig­keits­ein­la­ge­rung).

Mangelnde Erkennt­nis­lage

„Wir wissen um den Leidens­druck der Patien­tin­nen und die großen Erwar­tun­gen, die mit der Anwen­dung der Liposuk­tion verbun­den sind. Bei der Aufnahme des Beratungs­ver­fah­rens hatten wir die Hoffnung, gute wissen­schaft­li­che Studien zum medizi­ni­schen Nutzen des Eingriffs für die Patien­tin­nen zu finden. Schließ­lich handelt es sich um einen Eingriff, der bereits seit den 1990er Jahren angewen­det wird. Leider hat sich diese berech­tigte Erwar­tung nicht erfüllt, wir hätten uns hier ein anderes Ergeb­nis der Studi­en­re­cher­che und ‑auswer­tung gewünscht. Statt­des­sen müssen wir feststel­len, dass die vorhan­de­nen Studien entschei­dende Fragen – beispiels­weise zur Notwen­dig­keit von Wieder­ho­lungs­ein­grif­fen oder zur Funkti­ons­fä­hig­keit der Lymph­bah­nen nach der Opera­tion – offen­las­sen“, sagte Dr. Harald Deisler, unpar­tei­isches Mitglied im G‑BA und Vorsit­zen­der des Unter­aus­schus­ses Metho­den­be­wer­tung, am Donners­tag in Berlin. Da es auch keine laufen­den Studien gibt, will der G‑BA nun selbst tätig werden und die wissen­schaft­li­che Erkennt­nis­lage verbes­sern. Geplant ist eine entspre­chende Erpro­bungs­richt­li­nie im Januar 2018 zu beschlie­ßen.

Bewer­tung des Nutzens und der Risiken

Die Beschlüsse zur Ausset­zung des Metho­den­be­wer­tungs­ver­fah­rens werden dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und treten nach Nicht­be­an­stan­dung und Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zei­ger in Kraft.

Anschlie­ßend wird der G‑BA die Eckpunkte des Studi­en­de­signs beraten und in einer Erpro­bungs-Richt­li­nie festle­gen. Die Erpro­bungs­stu­die muss so angelegt sein, dass sie eine Bewer­tung des Nutzens und der Risiken der Liposuk­tion auf einem ausrei­chend siche­ren Erkennt­nis­ni­veau ermög­licht. Zu unter­su­chende Aspekte sind insbe­son­dere der Nutzen der Liposuk­tion in Bezug auf Symptom­re­duk­tion, die Lebens­qua­li­tät und Erfor­der­nis (weite­rer) konser­va­ti­ver Behand­lung im Vergleich zu nicht­in­va­si­ven Maßnah­men, die Notwen­dig­keit von Folge- bezie­hungs­weise Wieder­ho­lungs­ein­grif­fen sowie Risiken der Opera­tio­nen und die langfris­tige Sicher­heit der Methode.

Quelle: G‑BA