Portal für Politik und Recht im Gesundheitswesen

Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Remonstration



Recht­stalk (Teil 2) Die Verant­wor­tungs­be­rei­che von Arzt und Pflege­kraft
Der Arzt delegiert eine Behand­lungs­maß­nahme und die Pflege­kraft führt diese aus – so eine klassi­sche Situa­tion im Arbeits­all­tag von Ärzten und Pflege­kräf­ten. Wer ist dann aber dafür verant­wort­lich, wenn dabei ein Schaden am Patien­ten entsteht? Diese Frage beant­wor­tet Prof. Dr. Volker Großkopf im Video­in­ter­view mit Tobias Plonka.

Beherrsch­bar­keit der Aufgabe ausschlag­ge­bend Hafte ich für Fehler, die ich mache?
Aktuell werden viele Mitar­bei­ter von Gesund­heits­ein­rich­tun­gen zwischen den Statio­nen hin und her gescho­ben, damit auch stets alle Aufga­ben­fel­der besetzt sind. Dabei werden verschie­denste Aufga­ben im Rahmen der verti­ka­len Arbeits­tei­lung delegiert. Wie ist aber damit umzuge­hen, wenn Pflege­kräfte Aufga­ben überneh­men müssen, die nicht in ihrem Quali­fi­ka­ti­ons­be­reich liegen? Und wer haftet, wenn in einem solchen Fall ein Fehler passiert?

Vom Dürfen und Müssen Die Verant­wor­tungs­be­rei­che im Rahmen der Delega­tion
Tagtäg­lich werden Aufga­ben von Ärzten an Pflege­kräfte oder zwischen Fach- und Hilfs­kräf­ten im Rahmen der verti­ka­len Arbeits­tei­lung übertra­gen, das Zauber­wort lautet hier: Delega­tion. Aus recht­li­cher Perspek­tive sind die Verant­wor­tungs­be­rei­che von Anwei­sen­dem und Ausfüh­ren­dem grund­sätz­lich genau geregelt. Doch nicht immer ist die Grenze zum ausschließ­li­chen Arztvor­be­halt genau ersicht­lich. Im Folgen­den bringen wir etwas Licht in den Delega­ti­ons­dschun­gel: