Überdosis ohne ärztliche Verordnung
Überdosis Morphin an Pflegeheimbewohner: Indirekte Sterbehilfe?
Palliativmedizinische Behandlung: Die Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung extremer Schmerzen bei einem Sterbenden durch eine Pflegekraft kann auch dann durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie nicht der ärztlichen Verordnung entspricht. So ein Urteil des Bundesgerichtshofes.