Portal für Politik und Recht im Gesundheitswesen

Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Substitution





Winter­aka­de­mie 2023 Bei der Delega­tion und Substi­tu­tion von Aufga­ben ist Vorsicht geboten
Delega­tion und Substi­tu­tion – also die Übernahme ärztli­cher Tätig­kei­ten durch Pflegende nach Anwei­sung, oder aber als dauer­haf­ter, selbst­stän­di­ger Einsatz­be­reich – sind Mittel, um die Ressour­cen im Behand­lungs­all­tag effizi­en­ter einzu­set­zen. Dabei heißt es aber höllisch aufpas­sen: Wenn das Pflege­per­so­nal dafür nicht hinrei­chend quali­fi­ziert ist, droht juris­ti­sches Ungemach. Darüber referierte Prof. Dr. Volker Großkopf auf der Winter­aka­de­mie 2023.

Im Spiegel der Zeit Substi­tu­tion vs. Delega­tion – Der allmäh­li­che Schwund des Arztvor­be­halts?
Die Substi­tu­tion heilkund­li­cher Tätig­kei­ten durch Pflege­fach­per­so­nen ist bereits im Jahr 2008 in den Gesetz­ge­bungs­pro­zess einge­kippt worden. Die legali­sierte Form der Übertra­gung von quali­fi­zier­ten medizi­ni­schen Tätig­kei­ten, wie beispiels­weise die lokale Wundbe­hand­lung, sollte in Modell­pro­jek­ten gemäß § 63 Absatz 3c SGB V erprobt werden. Dies ist bis zum heuti­gen Tage nicht gesche­hen.



Vom Dürfen und Müssen Die Verant­wor­tungs­be­rei­che im Rahmen der Delega­tion
Tagtäg­lich werden Aufga­ben von Ärzten an Pflege­kräfte oder zwischen Fach- und Hilfs­kräf­ten im Rahmen der verti­ka­len Arbeits­tei­lung übertra­gen, das Zauber­wort lautet hier: Delega­tion. Aus recht­li­cher Perspek­tive sind die Verant­wor­tungs­be­rei­che von Anwei­sen­dem und Ausfüh­ren­dem grund­sätz­lich genau geregelt. Doch nicht immer ist die Grenze zum ausschließ­li­chen Arztvor­be­halt genau ersicht­lich. Im Folgen­den bringen wir etwas Licht in den Delega­ti­ons­dschun­gel: