
Verlängerung der Erstattungsfähigkeit bis Dezember 2025 – Überraschende Einigung nach Regierungskrise
Unerwartete Neuerungen für die Wundversorgung: In einem kurzfristig anberaumten Interview zwischen Prof. Dr. Volker Großkopf, Herausgeber der Rechtsdepesche, und Enes Baskal, Mitglied der Geschäftsführung bei URGO, wurde eine überraschende Entwicklung im Gesetzgebungsprozess bekannt: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung – also solcher mit speziellen Eigenschaften wie antimikrobieller Wirkung – wird nun doch bis Dezember 2025 verlängert werden.
Ursprünglich war die Verlängerung bereits zu Anfang Dezember 2024 erwartet worden, doch die Regierungskrise am 6. November 2024 hatte den Gesetzgebungsprozess zum Erliegen gebracht.
Laut Baskal kam die neue Einigung durch Verhandlungen zwischen der SPD, GRÜNEN und der FDP zustande, die offenbar im Zuge anderer Gesundheitsreformen auch die Fortführung dieser Übergangsfrist abgestimmt haben. Das Ergebnis: Die Frist wird bis zum 2. Dezember 2025 ausgeweitet. Somit bleiben beispielsweise silberhaltige Wundauflagen oder spezielle Hydrogele weiterhin erstattungsfähig.
Herausforderungen für die Branche: Kurze Planungszeit und offene Studienkriterien
Allerdings bleiben in der Praxis nur rund zehn Monate, um die Verlängerung voll zu nutzen, da die konkrete Planungsphase vielerorts erst im März 2025 beginnen kann. Die erhofften 18 statt 12 Monate Extra-Zeit kamen nicht zustande, vermutlich weil die politischen Parteien in letzter Minute nur noch diese kürzere Frist aushandeln konnten. Dennoch ist es eine gute Nachricht für alle, die chronische Wunden versorgen oder selbst als Patient davon betroffen sind, weil bewährte Wundauflagen mit „intelligenten“ Eigenschaften weiter im Leistungskatalog bleiben.
Im Interview betont Baskal, dass URGO frühzeitig Studien zu antimikrobiellen Produkten durchgeführt hat und sich daher gut vorbereitet fühlt. Für den gesamten Markt der Wundversorgung sei aber entscheidend, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die relevanten Kriterien für den Nutzennachweis schnellstmöglich festlege.
Zukunft der Wundversorgung: Notwendigkeit alternativer Konzepte und nachhaltiger Lösungen
Angesichts dieser Entwicklungen rät Baskal dazu, weiterhin auf gute Wundreinigung und Infektionskontrolle zu setzen. Zwar ermöglicht die verlängerte Frist den Einsatz von Wundauflagen mit antimikrobiellen Bestandteilen, doch sei diese begrenzt. Parallel sollten Anbieter und Fachkreise auf alternative Konzepte setzen, die langfristig gesichert erstattungsfähig bleiben.
Nähere Informationen zu dem Themenkomplex finden Interessierte über die Website von URGO oder direkt hier auf Rechtsdepesche Online im Themengebiet „Wunde + Kompression“.
Damit bleibt die Hoffnung, dass sich die Situation nun stabilisiert und der Gesetzgeber dauerhaft Klarheit schafft. Bis dahin gilt es, die Zeit optimal zu nutzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sicherzustellen.
Das mit Enes Baskal geführte Interview finden Sie hier in voller Länge: INTERVIEW