Fristverlängerung für die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung
Frist­ver­län­ge­rung für die sonsti­gen Produkte zur Wundbe­hand­lung

Verlän­ge­rung der Erstat­tungs­fä­hig­keit bis Dezem­ber 2025 – Überra­schende Einigung nach Regie­rungs­krise

Unerwar­tete Neuerun­gen für die Wundver­sor­gung: In einem kurzfris­tig anberaum­ten Inter­view zwischen Prof. Dr. Volker Großkopf, Heraus­ge­ber der Rechts­de­pe­sche, und Enes Baskal, Mitglied der Geschäfts­füh­rung bei URGO, wurde eine überra­schende Entwick­lung im Gesetz­ge­bungs­pro­zess bekannt: Die Erstat­tungs­fä­hig­keit sonsti­ger Produkte zur Wundbe­hand­lung – also solcher mit spezi­el­len Eigen­schaf­ten wie antimi­kro­biel­ler Wirkung – wird nun doch bis Dezem­ber 2025 verlän­gert werden.

Ursprüng­lich war die Verlän­ge­rung bereits zu Anfang Dezem­ber 2024 erwar­tet worden, doch die Regie­rungs­krise am 6. Novem­ber 2024 hatte den Gesetz­ge­bungs­pro­zess zum Erlie­gen gebracht.

Laut Baskal kam die neue Einigung durch Verhand­lun­gen zwischen der SPD, GRÜNEN und der FDP zustande, die offen­bar im Zuge anderer Gesund­heits­re­for­men auch die Fortfüh­rung dieser Übergangs­frist abgestimmt haben. Das Ergeb­nis: Die Frist wird bis zum 2. Dezem­ber 2025 ausge­wei­tet. Somit bleiben beispiels­weise silber­hal­tige Wundauf­la­gen oder spezi­elle Hydro­gele weiter­hin erstat­tungs­fä­hig.

Heraus­for­de­run­gen für die Branche: Kurze Planungs­zeit und offene Studi­en­kri­te­rien

Aller­dings bleiben in der Praxis nur rund zehn Monate, um die Verlän­ge­rung voll zu nutzen, da die konkrete Planungs­phase vieler­orts erst im März 2025 begin­nen kann. Die erhoff­ten 18 statt 12 Monate Extra-Zeit kamen nicht zustande, vermut­lich weil die politi­schen Parteien in letzter Minute nur noch diese kürzere Frist aushan­deln konnten. Dennoch ist es eine gute Nachricht für alle, die chroni­sche Wunden versor­gen oder selbst als Patient davon betrof­fen sind, weil bewährte Wundauf­la­gen mit „intel­li­gen­ten“ Eigen­schaf­ten weiter im Leistungs­ka­ta­log bleiben.

Im Inter­view betont Baskal, dass URGO frühzei­tig Studien zu antimi­kro­biel­len Produk­ten durch­ge­führt hat und sich daher gut vorbe­rei­tet fühlt. Für den gesam­ten Markt der Wundver­sor­gung sei aber entschei­dend, dass das Insti­tut für Quali­tät und Wirtschaft­lich­keit im Gesund­heits­we­sen (IQWiG) die relevan­ten Krite­rien für den Nutzen­nach­weis schnellst­mög­lich festlege.

Zukunft der Wundver­sor­gung: Notwen­dig­keit alter­na­ti­ver Konzepte und nachhal­ti­ger Lösun­gen

Angesichts dieser Entwick­lun­gen rät Baskal dazu, weiter­hin auf gute Wundrei­ni­gung und Infek­ti­ons­kon­trolle zu setzen. Zwar ermög­licht die verlän­gerte Frist den Einsatz von Wundauf­la­gen mit antimi­kro­biel­len Bestand­tei­len, doch sei diese begrenzt. Paral­lel sollten Anbie­ter und Fachkreise auf alter­na­tive Konzepte setzen, die langfris­tig gesichert erstat­tungs­fä­hig bleiben.

Nähere Infor­ma­tio­nen zu dem Themen­kom­plex finden Inter­es­sierte über die Website von URGO oder direkt hier auf Rechts­de­pe­sche Online im Themen­ge­biet „Wunde + Kompres­sion“.

Damit bleibt die Hoffnung, dass sich die Situa­tion nun stabi­li­siert und der Gesetz­ge­ber dauer­haft Klarheit schafft. Bis dahin gilt es, die Zeit optimal zu nutzen und alle Möglich­kei­ten auszu­schöp­fen, um eine quali­ta­tiv hochwer­tige Versor­gung von Menschen mit chroni­schen Wunden sicher­zu­stel­len.

Das mit Enes Baskal geführte Inter­view finden Sie hier in voller Länge: INTERVIEW