Viele kennen das: im Laufe des Jahres merken wir „oh, mein Hemd oder meine Hose zwickt hier und da ein bisschen“. Die bittere Wahrheit lautet meist, dass Nachlässigkeiten in der Bewegungs- und Ernährungsdisziplin den Zeiger auf der Waage weiter nach oben steigen lassen.
Im Privaten führt der Weg dann in das nächste Bekleidungsgeschäft, um ein neues und bequemes Outfit zu erwerben. Im beruflichen Umfeld von Krankenhaus und Pflegeheim werden die Hauswirtschaft oder das Wäscheserviceteam darüber informiert, dass eine Größenänderung angezeigt ist. Entweder wird dann ein passendes Teil aus dem hauseigenen Lager zur Verfügung gestellt oder der externe Dienstleister übernimmt die Versorgung mit den neuen, passgenauen Textilien.
Schützenswerte persönliche (Bekleidungs-)Daten
Bei personenbezogener Berufs- und Schutzkleidung ist dies regelmäßig mit der Weitergabe von Individualdaten wie Vor- und Nachname, Arbeitsort (Station), Größenschlüssel etc. an den externen Dienstleister verbunden. Manchmal spielen dabei auch sehr persönliche Informationen eine Rolle, wie zum Beispiel eine bestehende Schwangerschaft.
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt hohe Ansprüche an den Schutz von derartigen persönlichen Daten. Zur Gewährleistung des vertraulichen Umgangs mit personenbezogenen Daten vereinbaren das Krankenhaus und der Textildienstleister Strukturen zur sogenannten Auftragsdatenverarbeitung. Deren Einhaltung sind von den jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu überwachen.
Alternative Lösungen
Große Vorteile bietet der Einsatz von größenbezogener Bekleidungsausstattung. Hier entfällt eine dauerhafte persönliche Kennzeichnung des Berufskleidungsteils mit Trägernamen. Dies ermöglicht den erheblich wirtschaftlicheren Umgang mit der Ressource „Berufskleidung“. In Kombination mit der Nutzung moderner Berufskleidungs-Ausgabesysteme mit RFID-Unterstützung (zum Beispiel nach dem Prinzip einer begehbaren Kleiderkammer) wird dem Träger ein Kleidungsstück sogar nur noch temporär zugeordnet. Wird es am Schichtende getragen abgelegt, löst sich die Verknüpfung zwischen Träger und Kleidung wieder auf. Der Vorteil: Zuordnungen erfolgen pseudonymisiert, ein externer Dienstleister kann keine Verbindung zwischen Mitarbeiter und Bekleidungsteil ziehen. Durch die Pseudonymisierung wird das Wissen um die Identität des Kleidungsträgers in der Sphäre der Einrichtung belassen, wodurch auch den gestiegenen Anforderungen des Datenschutzes Rechnung getragen wird.
Zudem existieren in vielen Krankenhäusern Betriebsvereinbarungen, die eine fallweise interne Ermittlung von Kleidungsträgern vorsehen – wenn zum Beispiel ein Bekleidungsteil vorsätzlich beschädigt worden ist oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an den Arbeitgeber zurück gegeben wird. Derartige Regelungen zur Nachverfolgung einer Person gebieten zwingend eine datenschutzrechtlich sichere Lösung. Derartige Kontrollen der Warenflüsse sind in den Krankenhäusern ohnehin bei der Ausgabe von Medikamenten und Medizintechnik bekannt.