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Die elektronische Patientenakte - Digitalisierung im Gesundheitswesen
Digita­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen Bild: © Thicha Satapi­t­a­non | Dreamstime.com

Der Start wurde bundes­weit in den Medien verkün­det: Ziel soll es sein, alles Wichtige für die Behand­lung beim Arzt/bei der Ärztin oder im Kranken­haus in dieser einen elektro­ni­schen Akte zu verei­nen. Wer schon versucht hat, an einen älteren Befund zu kommen oder ein Röntgen­bild von einem Arzt zum nächs­ten Facharzt zu versen­den, wird diese Innova­tion grund­sätz­lich begrü­ßen. Jedoch lohnt sich ein genauer Blick auf die Details dieses Digita­li­sie­rungs-Projekts.

Test der Elektro­ni­schen Patien­ten­akte mit Hinder­nis­sen

Schon jetzt kann man erken­nen, dass es sich bei der Einfüh­rung der ePa eher um einen Hinder­nis­lauf handeln wird: Auf der Inter­net­seite des feder­füh­ren­den Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums findet man schnell heraus, dass die Akte in der 1. Phase des „Rollouts“ nur in Berlin und Westfa­len-Lippe getes­tet werden soll. Die anderen Versi­cher­ten können zwar bei ihren Kranken­kas­sen den Zugang zur passen­den ePa-App beantra­gen, doch anfan­gen können sie derzeit damit noch nichts.

Ausle­sen sensi­bler Daten in den Arztpra­xen – ePa vor Ort

Die Arztpra­xen sind die Nächs­ten im geplan­ten Patien­ten­ak­ten-Rollout: Erst bis zum 1.6. sollen alle Arztpra­xen bundes­weit mit „Konnek­to­ren“ ausge­rüs­tet sein. Hinter diesem Begriff, der ursprüng­lich aus der Textlin­gu­is­tik kommt, verbirgt sich in diesem Fall das Lese- und Speicher­ge­rät für die ePa.

Nötig: Verbes­ser­ter Daten­schutz für die ePa in verschie­de­nen Punkten

Dass auch das Speichern der sensi­blen Gesund­heits­da­ten über die „Konnek­to­ren“ priva­ten Konsor­tien überlas­sen wird, ist einer der Haupt-Kritik­punkte von Daten­schüt­zern. In anderen europäi­schen Ländern übernimmt das eine Bundes­be­hörde oder eine andere völlig unabhän­gige, extra dafür gegrün­dete Insti­tu­tion.

Der europäi­sche Spitzen­rei­ter in Sachen Digita­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens, unser Nachbar­land Dänemark, setzt auf ein umfas­sen­des Daten­si­cher­heits­kon­zept, das den Patien­ten und Patien­tin­nen eine möglichst gute Kontrolle der eigenen sensi­blen Gesund­heits­da­ten ermög­licht. Der Bundes­da­ten­schutz­be­auf­tragte Ulrich Kelber kriti­siert konkret, dass die europäi­schen Daten­schutz-Standards bei der ePa nicht einge­hal­ten werden. Gewor­ben wird zudem in der Image­kam­pa­gne des Bundes­ge­sund­heits­am­tes für die ePa zum Beispiel auch damit, dass die Versi­cher­ten genau bestim­men könnten, wer wann welche Daten einse­hen darf. Ob man einen Hautaus­schlag hat, sollte die Zahnärz­tin zum Beispiel nicht inter­es­sie­ren.

Nun heißt es jedoch für eine unbestimmte Zeit, dass diese verspro­chene Feinein­stel­lung durch die Patien­ten und Patien­tin­nen nicht möglich sein wird. Man kann nur alles oder nichts an Daten für die Ärzte freige­ge­ben.

Offene Fragen: Daten­schutz nach innen, Verschlüs­se­lungs­tech­nik, weite­res Rollout

Im Bereich Daten­schutz ist die Frage nach einem Daten­leck von „innen“ ebenso wichtig. Ein Beispiel aus Asien: In Singa­pur wurden die Namen von 14 000 HIV-Erkrank­ten, von diesen ungewollt, über einen Zugriffs­be­rech­tig­ten auf die elektro­ni­schen Patien­ten­ak­ten an die Öffent­lich­keit gezerrt.

Nicht ausrei­chend komplexe Verschlüs­se­lungs­tech­ni­ken für die Daten der deutschen elektro­ni­schen Patien­ten­akte sind ein weite­rer Kritik­punkt. Beson­ders deutlich fällt die Kritik von Psycho­the­ra­peu­ten aus Bayern zur ePA aus: Bei Bekannt­wer­den von psychi­schen Erkran­kun­gen, zum Beispiel durch Daten­ver­luste im Netz, sind die Stigma­ti­sie­run­gen durch die Gesell­schaft immer noch beson­ders schwer­wie­gend.

Ins Digita­li­sie­rungs-Projekt ePa sollen die Kranken­häu­ser sowieso erst ab Anfang 2022 einge­bun­den sein. Von Alters­hei­men oder Senio­ren­re­si­den­zen ist in der vorge­leg­ten Rollout-Planung, die vor Corona erstellt wurde, gar nicht erst die Rede.

Von Uta Kannen­gie­ßer, avanti GmbH