Datenschutz
Namensschilder: Das Geheimnis des Pflegeheimaufenthalts
Aus unserer Print-Rubrik „Leser fragen, die Redaktion antwortet“ kommt diese Frage rund um Namensschilder im Pflegeheim. So selbstverständlich und praktisch dies auch klingt, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt hierzu eine Einwilligung. Wie diese erfolgen sollte und wie schon in der Telefonzentrale rechtliche Probleme entstehen können, erklären wir in diesem Service-Beitrag.