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Die neue Corona-Warn-App wurde bereits millio­nen­fach herun­ter­ge­la­den. Bild: Photo 187201146 © Frank Gärtner – Dreamstime.com

Die neue Corona-Warn-App ist erst seit letztem Diens­tag (16.6.2020) erhält­lich, doch die Download­zah­len im App-Store und bei Google Play schnel­len bereits jetzt rapide in die Höhe. Laut Robert Koch-Insti­tut (RKI) wurde die App bereits 12 Millio­nen Mal herun­ter­ge­la­den (Stand: 24.6.2020).

Die Corona-Warn-App wird vom Robert Koch-Insti­tut für die Bundes­re­gie­rung heraus­ge­ge­ben. Mit der Software sollen Infek­ti­ons­ket­ten leich­ter nachver­folgt und unter­bro­chen werden können. Die App unter­stützt die Arbeit der Gesund­heits­äm­ter und hilft zudem bei der Steue­rung der Corona-Test-Kapazi­tä­ten.

Tracing statt Track­ing – Benut­zer bleiben anonym

Über Bluetooth tauschen die Smart­phones der App-Nutzer zufäl­lige Zahlen­codes mitein­an­der aus. Die Codes werden gespei­chert und nach 14 Tagen automa­tisch gelöscht. Ist eine Person nachweis­lich infiziert, kann sie dies in der App vermer­ken. Die Perso­nen, die sich zuvor in der Nähe der/des Erkrank­ten aufge­hal­ten haben, werden darauf­hin benach­rich­tigt und erhal­ten zusätz­lich dazu Ratschläge zum weite­ren Vorge­hen.

Da es sich ledig­lich um eine Tracing-App handelt, wird ledig­lich über die Bluetooth-Funktion des Smart­phones erfasst, ob und wann ein relevan­ter Kontakt statt­ge­fun­den hat. Unerkannt bleiben hinge­gen der Ort des Gesche­hens sowie die Identi­tät der Nutzer. Es findet also kein Stand­ort-Track­ing statt. Die Corona-Warn-App erweist sich damit also als daten­schutz­freund­li­cher als andere Track­ing-Tools.

Achtung: Bei Android-Geräten muss seit Android 6.0 (Marsh­mal­low) die grobe Stand­ortermitt­lung aktiv sein, damit Bluetooth genutzt werden kann. Dadurch könnten theore­tisch andere Apps oder Google-Dienste die Stand­ort­da­ten auswer­ten. In den Berech­ti­gun­gen von jeder App ist es jedoch möglich, den Stand­ort­zu­griff zu deakti­vie­ren.

Die Nutzung der App ist nicht verpflich­tend, sondern erfolgt freiwil­lig. Das RKI weist aller­dings darauf hin, dass diese ledig­lich eine Ergän­zung zur Bekämp­fung der Ausbrei­tung des Erregers darstellt. Daher bleibt die Kontakt­nach­ver­fol­gung durch die Gesund­heits­äm­ter weiter­hin relevant, gerade im Hinblick auf Perso­nen ohne Smart­phone. Auch die laut Infek­ti­ons­schutz vorge­schrie­be­nen Melde­wege müssen trotz der Corona-App weiter­hin befolgt werden.

Bundes­re­gie­rung in der Kritik

Doch nicht jeder, der ein Smart­phone besitzt, kann die App tatsäch­lich nutzen. Besit­zer von Android-Handys benöti­gen mindes­tens die Software-Version 6.0 (Marsh­mal­low), Apple-User müssen das Betriebs­sys­tem iOS 13.5 auf ihren Geräten instal­liert haben.

Perso­nen mit einem iPhone 6 können dieses System beispiels­weise nicht instal­lie­ren – und somit die App nicht nutzen. Zudem läuft die App mit einer neueren Bluetooth-LE-Techno­lo­gie.

Dies sorgt gerade für Kritik an der Regie­rung, die damit einen großen Teil der Bevöl­ke­rung von der Nutzung der App ausschließt. Die netzpo­li­ti­sche Spreche­rin der Linken, Anke Domscheidt-Berg sagte bei ZDFheute, dieses Problem müsse grund­sätz­lich gelöst werden. Schließ­lich seien gerade ärmere Menschen häufig dieje­ni­gen, denen die Nutzung der App verwehrt bleibt. Eine Möglich­keit bestehe zum Beispiel darin, mit einem „Recht auf Repara­tur“, ein neueres Bluetooth-Modul in die älteren Geräte einzu­bauen und sie funkti­ons­taug­lich zu machen, so Domscheit-Berg.

Klaus Müller, Vorstands­vor­sit­zen­der der Verbrau­cher­zen­trale des Bundes­ver­bands, vertei­digt hinge­gen die Bundes­re­gie­rung. Zwar hätten sich viele Menschen beschwert, die App nicht nutzen können, jedoch erfor­dere dieses nun einmal bestimmte techni­sche Voraus­set­zun­gen, die eben nicht alle Handys erfül­len.

Doch nicht nur wegen der einge­schränk­ten Nutzungs­mög­lich­kei­ten steht die App in der Kritik. Es bleibt die Frage offen, wie sicher das Programm tatsäch­lich ist. Kriti­ker befürch­ten nach Angaben der Tages­schau, eine Sicher­heits­lü­cke bei der in der App enthal­te­nen Telefon-Hotline identi­fi­ziert zu haben. Auch die QR-Codes, die bei einem positi­ven Test gescannt werden können, würden Hackern eine gewisse Angriffs­flä­che bieten. Alles in allem schnei­det die App bei Daten­schüt­zen jedoch sehr positiv ab.

Hinweis: Die Corona-Warn-App wird als Schwer­punkt­thema auch in der kommen­den Ausgabe Juli/August 2020 der Rechts­de­pe­sche aufge­grif­fen.

Quelle: RKI, Verbrau­cher­zen­trale, Bundes­re­gie­rung