Corona-Impfpflicht
Plädiert für eine Corona-Impfpflicht in Gesund­heits­be­ru­fen: Grünen-Kanzler­kan­di­da­tin Annalena Baerbock

Corona-Impfung sei keine Zumutung

Annalena Baerbock überraschte durch­aus mit ihrem Plädoyer für eine Impfpflicht in bestimm­ten Berufs­grup­pen gegen COVID-19. Zuletzt waren sich die Spitzen­kan­di­da­ten/-innen der SPD, CDU/CSU und der Grünen noch einig, dass man keine generelle Impfpflicht einfüh­ren wolle.

Baerbock argumen­tiert, dass in manchen Berufs­grup­pen – sie nennt beispiel­haft Bundes­wehr­sol­dat/-innen und Polizist/-innen – eine Impfung gegen Corona bereits als selbst­ver­ständ­lich angese­hen wird. Warum dann nicht auch in der Pflege, in Kranken­häu­sern, Kitas, Schulen oder Arztpra­xen? Baerbock findet, eine Imfpung dürfe für Berufs­tä­tige in diesen Berei­chen nicht als Zumutung angese­hen werden.

Zudem wären die Alter­na­ti­ven äußerst unbequem: Lockdown, Schlie­ßung von Schulen und Kitas, eventu­ell erneute Überlas­tung von Pflege­bet­ten und eine zuneh­mende Gefähr­dung von an COVID-19 erkrank­ten (ungeimpf­ten?) Perso­nen. Hierge­gen scheint die Maßnahme einer Impfpflicht weniger gefähr­lich.

Corona-Impfpflicht: Im Prinzip das Gleiche wie mit Masern

Grünen-Abgeord­ne­ter Janosch Dahmen, Mitglied im Gesund­heits­aus­schuss, äußerte sich ebenfalls proak­tiv für eine Corona-Impfpflicht in Gesund­heits- und Bildungs­be­ru­fen. Er zieht diese in Erwägung, wenn es nicht zeitnah gelin­gen sollte, die dortige Impfquote auf das notwen­dige Maß anzuhe­ben.

Im Prinzip sei die Corona-Impfung vergleich­bar mit der Impfung gegen Masern, für welche bereits eine Pflicht besteht:

„Menschen tragen hier für andere Schutz­be­dürf­tige Verant­wor­tung und Ungeimpfte in diesen Berufs­grup­pen gefähr­den andere.“

Impfun­gen für Pflege­kräfte: Keine generelle Pflicht, aber gängige Praxis

Abgese­hen von der Impfpflicht gegen Masern, die im März des letzten Jahres durch das Masern­schutz­ge­setz in Kraft getre­ten ist, gibt es in Deutsch­land keine gesetz­li­chen Impfvor­schrif­ten für Pflege­kräfte.

Damit obliegt es den Pflegen­den zu entschei­den, ob und gegen welche Krank­hei­ten sie sich impfen lassen. Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) empfiehlt im Epide­mio­lo­gi­schen Bulle­tin Nummer 34 aus dem Jahr 2018, sich als Pflege­kraft gegen folgende Krank­hei­ten impfen zu lassen:

  • Diphte­rie
  • FSME
  • Gelbfie­ber
  • Hepati­tis A und B
  • Influenza/Grippe
  • Masern (hier gilt wie bereits erwähnt mittler­weile eine Impfpflicht)
  • Mumps
  • Pertus­sis
  • Polio­mye­li­tis
  • Röteln
  • Varizel­len

Die Vorteile einer Impfung für eine Pflege­kraft liegen auf der Hand. Wer geimpft ist, minimiert das Haftungs­ri­siko für die Anste­ckung eines Patien­ten mit einer der obigen Krank­hei­ten. Dritte werden weitest­ge­hend davor geschützt, sich überhaupt erst anzuste­cken.

Infek­ti­ons­krank­hei­ten wie Hepati­tis sind im Gesund­heits­we­sen zudem als Berufs­krank­heit anerkannt. Nach der BK-Nummer 3101 aus der sogenann­ten Berufs­krank­hei­ten-Verord­nung (BKV) können Infek­ti­ons­krank­hei­ten als Berufs­krank­heit anerkannt werden, wenn der Versi­cherte im Gesund­heits­dienst, in der Wohlfahrts­pflege oder in einem Labora­to­rium tätig oder durch eine andere Tätig­keit der Infek­ti­ons­ge­fahr in ähnli­chem Maße beson­ders ausge­setzt war.

Aus dieser Perspek­tive erscheint eine Impfung für Pflege­kräfte sinnvoll. Die Impfquote gegen die aufge­führ­ten Krank­hei­ten sind hierfür ein deutli­cher Beleg. Einer Studie des RKI zufolge weisen 88 Prozent der Beschäf­tig­ten aus dem Bildungs- und Gesund­heits­we­sen die Bereit­schaft aus, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Ist eine Diskus­sion um die Corona-Impfpflicht damit überhaupt notwen­dig? Es bleibt spannend…