Pflegerat
Chris­tine Vogler, Präsi­den­tin des Deutschen Pflege­rats (DPR). Bild: Gudrun Arndt

Der Deutsche Pflege­rat (DPR) wirft dem Gemein­sa­men Bundes­aus­schuss (G‑BA) vor, das Pflege­be­ru­fe­ge­setz auszu­he­beln. Hinter­grund sind Vorga­ben zur Quali­fi­ka­tion des Pflege­per­so­nals in verschie­de­nen G‑BA-Richt­li­nien. Darin versu­che der G‑BA Vertie­fungs­ein­sätze für die genera­lis­ti­sche Pflege­aus­bil­dung vorzu­schrei­ben, so dass Pflege­fach­frauen und ‑männer in pädia­tri­schen Versor­gungs­be­rei­chen nicht einge­setzt werden könnten.

„Der Ausschluss von Pflege­fach­frauen und ‑männer durch Richt­li­nien des G‑BA ist beispiel­los in der gesam­ten Geschichte der Berufe des Pflege- und Gesund­heits­we­sens und gefähr­det die pflege­ri­sche Versor­gung“, machte DPR-Präsi­den­tin Chris­tine Vogler deutlich.

Vorge­hen sei grund­ge­setz­wid­rig

Zum wieder­hol­ten Mal habe der G‑BA die im Pflege­be­ru­fe­ge­setz geregel­ten Kompe­ten­zen, die Pflege­fach­frauen und ‑männer zur Pflege von Kindern befähi­gen, in seinen Richt­li­nien nicht ausrei­chend berück­sich­tigt. Statt­des­sen versu­che er Teile der prakti­schen Ausbil­dung neu zu regeln.

Vogler machte auch ganz deutlich, dass auch das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium das Vorge­hen des G‑BA bereits mehrfach als grund­ge­setz­wid­rig bewer­tet hat, weil der G‑BA unzuläs­sig in die Berufs­aus­übungs­frei­heit von Pflege­fach­frauen und ‑männern eingreife und die Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz des Bundes unter­laufe. Pflege­fach­frauen und ‑männer würden gegen­über Gesund­heits- und Kinderkrankenpfleger:innen ungerecht­fer­tigt benach­tei­ligt.

Pflege­rat will keine Einmi­schung in Ausbil­dung

Vogler erklärte: „Der G‑BA hat generell kein Recht, in die Ausbil­dung bundes­ge­setz­lich regle­men­tier­ter Heil- bzw. Gesund­heits­fach­be­rufe einzu­grei­fen.“ Seine Befug­nisse seien auf den Bereich Fort- und Weiter­bil­dung beschränkt und das auch nur, sofern dies im Rahmen der Quali­täts­si­che­rung notwen­dig sei.

Der DPR forderte den G‑BA daher auf, unver­züg­lich alle Richt­li­nien mit Regelungs­in­hal­ten zur Quali­fi­ka­tion des Pflege­per­so­nals – auch außer­halb der Pädia­trie – rechts­kon­form anzupas­sen. Auch der hochschu­li­sche Abschluss nach dem Pflege­be­ru­fe­ge­setz müsse überall einbe­zo­gen werden.

Bereits im Januar hatte die DPR-Präsi­den­tin Vogler den G‑BA mit deutli­chen Worten kriti­siert: „Der G‑BA zerstört unseren Berufs­stand“, erklärte Chris­tine Vogler und warf dem Gremium vor, die Genera­lis­tik zu unter­lau­fen.

Quelle: DPR