In den letzten Tagen hat die Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen verstärkt Kritik am Geset­zes­ent­wurf der nieder­säch­si­schen CDU und SPD geäußert, nach dem Pflege­kräfte und Ärzte künftig während einer Epide­mie zum Dienst behörd­lich verpflich­tet werden können, um sich an den Maßnah­men zur Bekämp­fung der Epide­mie zu betei­li­gen. Auch der Marbur­ger Bund Nieder­sach­sen sprach sich deutlich gegen eine Zwangs­re­kru­tie­rung von medizi­ni­schem Perso­nal aus.

Die Kritik zeigte Wirkung. Im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Sozia­les, Gesund­heit und Gleich­stel­lung des Nieder­säch­si­schen Landtags am 4. Juni haben die Fraktio­nen nun ihren Verzicht hinsicht­lich der vorge­schla­ge­nen Regelun­gen geäußert. Ein Gesetz, welche Pflege­kräfte und Ärzte künftig in Krisen­zei­ten zwangs­ver­pflich­tet, kommt also nicht.

Bessere Bedin­gun­gen statt Dienst­ver­pflich­tung

Hans Martin Wollberg, Erster Vorsit­zen­der des Marbur­ger Bundes Nieder­sach­sen begrüßt die Korrek­tur der Koali­tion. „Eine Regelung zur Zwangs­ver­pflich­tung von medizi­ni­schem Perso­nal in Nieder­sach­sen einzu­füh­ren, wäre der falsche Weg gewesen.“ Vor allem sähe er darin ein „völlig falsches Signal“, da die Mitar­bei­ter im Gesund­heits­we­sen gerade auch in der jetzi­gen Corona­pan­de­mie eine beein­dru­ckende Einsatz­be­reit­schaft und ein hohes Engage­ment zur Hilfe­leis­tung an den Tag gelegt hätten. Ein solcher Gesetz­be­schluss sei eher kontra­pro­duk­tiv und demoti­vie­rend für das Gesund­heits­per­so­nal.

Der Marbur­ger Bund sprach dem Geset­zes­vor­schlag dazu auch eine recht­li­che Fragwür­dig­keit zu. Eine Dienst­ver­pflich­tung durch die Behörde stelle einen erheb­li­chen Eingriff in die Persön­lich­keits- und Grund­rechte des Gesund­heits­per­so­nals dar. Dies betreffe haupt­säch­lich das Recht der Berufs­frei­heit und das Recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit. Letzte­res würde vor allem durch die fehlende Schutz­aus­rüs­tung nicht gewähr­leis­tet werden können. „Unter diesem Aspekt schaf­fen gesetz­li­che Regelun­gen zur Einfüh­rung mögli­cher Zwangs­maß­nah­men erst recht kein Vertrauen“, betont Andreas Hammer­schmidt, Zweiter Vorsit­zen­der des Marbur­ger Bundes Nieder­sach­sen.

Auch die Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen hatte dem Geset­zes­ent­wurf in der gemein­sa­men Sitzung eine Absage erteilt. Bereits Ende Mai äußerte ein Mitglied der Kammer­ver­samm­lung, Dennis Beer, seine Beden­ken bezüg­lich der Pläne von CDU und SPD. Dienst­ver­pflich­tun­gen bei gleich­blei­ben­den Arbeits­be­din­gun­gen würden nur dazu führen, den Pflege­be­ruf noch unattrak­ti­ver zu gestal­ten, als dies bereits der Fall ist. Statt­des­sen sollte man mehr auf die Pflegen­den hören, sie wertschät­zen und die beruf­li­chen Gegeben­hei­ten verbes­sern. Schließ­lich sei die Bereit­schaft, das Privat­le­ben in Krisen­zei­ten hinter den Beruf zu stellen und neue Aufga­ben klage­frei anzuneh­men, selbst­ver­ständ­lich gegeben, wie die letzten Wochen zeigten.

Einfüh­rung eines Freiwil­li­gen­re­gis­ters für Krisen­zei­ten

Ein anderes Mitglied der Kammer­ver­samm­lung, Elisa­beth Gleiß, schließt sich dem an. Die Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen schlägt statt­des­sen den Aufbau eines Freiwil­li­gen­re­gis­ters im Vorfeld von Krisen vor, mit dem im Notfall gezielt freiwil­li­ges Perso­nal gefun­den und einge­setzt werden könne. Derzeit verfüge die Pflege­kam­mer Nieder­sa­chen bereits über ein Melde­re­gis­ter mit mehr als 90.000 gemel­de­ten Pflege­fach­kräf­ten.

Tatsäch­lich kündigte die Koali­tion an, ein solches Regis­ter ins Leben zu rufen – sehr zur Freude auch des Marbur­ger Bundes. „Dies ist wesent­lich sinnvol­ler als die zunächst beabsich­tigte Regelung, die nicht nur politisch, sondern auch verfas­sungs­recht­lich völlig fragwür­dig gewesen wäre“, so Hammer­schmidt.

Quelle: Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen, Marbur­ger Bund Nieder­sach­sen