Im Jahr 2017 haben die Medizi­ni­schen Dienste der Kranken­ver­si­che­rung (MDK) bundes­weit 13.519 Sachver­stän­di­gen­gut­ach­ten zu vermu­te­ten Behand­lungs­feh­lern erstellt. Davon hat sich jeder vierte Verdacht tatsäch­lich bestä­tigt (24,7 Prozent) und in jedem fünften Fall ist die entspre­chende Schädi­gung des Patien­ten durch den Behand­lungs­feh­ler verur­sacht worden.

3.337 Fehler zählen die MDK demnach, bei denen Patien­ten und Patien­tin­nen zu Schaden gekom­men sind. „Unsere Bilanz fällt ernüch­ternd aus: Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler und zwar auch solche, die nie passie­ren dürften, weil sie gut zu vermei­den wären – vom im Körper verges­se­nen Tupfer bis hin zu Verwechs­lun­gen von Patien­ten und falschen Eingrif­fen“, sagt Dr. Stefan Grone­meyer, Leiten­der Arzt und stell­ver­tre­ten­der Geschäfts­füh­rer des Medizi­ni­schen Diens­tes des Spitzen­ver­ban­des Bund der Kranken­kas­sen (MDS).

Viele der Vorwürfe betref­fen chirur­gi­sche Eingriffe. Solche können die Patien­ten oft leich­ter erken­nen, als beispiels­weise Medika­ti­ons­feh­ler, erklärt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK-Bayern. Insge­samt stammen rund zwei Drittel der Vorwürfe aus Behand­lun­gen im Kranken­haus und ein Drittel aus Behand­lun­gen durch nieder­ge­las­sene Ärzte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Behand­lungs­feh­ler aller­dings zurück­ge­gan­gen, 2016 hat es noch 3.564 bestä­tigte Fehler­fälle von 15.094 Vorwür­fen gegeben.

Bestä­tigte Fehler­vor­würfe prozen­tual am häufigs­ten in der Pflege

Aufge­teilt nach Fachge­biet sind die meisten Vorwürfe mit 4.250 Fällen der Ortho­pä­die und Unfall­chir­ur­gie zuzuord­nen, gefolgt von der Inneren Medizin und Allge­mein­me­di­zin (1.746 Fälle) und der Allge­mein­chir­ur­gie (1.203 Fälle). 8 Prozent der Vorwürfe kommen aus der Zahnme­di­zin und ebenfalls weitere 8 Prozent sind auf die Frauen­heil­kunde und 5 Prozent auf die Pflege (663 Fälle) zurück­zu­füh­ren.

„Eine hohe Zahl an Vorwür­fen lässt aber nicht auf eine hohe Zahl an tatsäch­li­chen Behand­lungs­feh­lern schlie­ßen und sagt auch nichts über das Risiko in einem Fachge­biet aus“, erklärt Zobel. Am häufigs­ten bestä­tig­ten die MDK-Fachärzte Fehler­vor­würfe in der Pflege (49,8 Prozent), gefolgt von der Zahnme­di­zin (35,2 %) und an dritter Stelle von der Frauen­heil­kunde (27 Prozent).

Es fehlt an einer konse­quen­ten Strate­gie

Generell sollten „fehler­be­dingte Schadens­er­eig­nisse syste­ma­tisch erfasst und analy­siert werden, um geziel­ter Fehler vermei­den zu können“, erklärt Max Skorning, Leiter Patien­ten­si­cher­heit beim MDS. Ähnlich wie bei Arbeits­un­fäl­len sollten auch Behand­lungs­feh­ler verpflich­tend erfasst und für zukünf­tige Fehler­ver­mei­dungs­maß­nah­men genutzt werden. Auch Grone­meyer kriti­sierte, dass es an einer konse­quen­ten Strate­gie fehle, um die Patien­ten­si­cher­heit tatsäch­lich zu verbes­sern.

Was ist zu tun bei einem Behand­lungs­feh­ler?

Wie als Patient damit umzuge­hen ist, wenn der Verdacht auf einen Behand­lungs­feh­ler vorliegt, erklärt der MDS ausführ­lich in einem Infoblatt. Demnach sind die Kranken­kas­sen gemäß § 66 SGB V gesetz­lich dazu verpflich­tet, Patien­ten bei Vorlie­gen eines Behand­lungs­feh­lers zu unter­stüt­zen. Zur Klärung des Vorwurfs beauf­tragt die jewei­lige Kranken­kasse über den MDK ein fachärzt­li­ches Gutach­ten, mit dem geprüft wird, ob für die Patien­ten­schä­di­gung ein Behand­lungs­feh­ler ursäch­lich ist. Ein Behand­lungs­feh­ler kann beispiels­weise gegeben sein, wenn der Arzt nicht nach dem aktuel­len medizi­ni­schen Standard behan­delt oder eine gebotene Maßnahme unter­las­sen hat.

Von positi­ver Relevanz für den Patien­ten ist es zudem, wenn die Gutach­ter nicht nur einen einfa­chen, sondern auch einen groben Behand­lungs­feh­ler feststel­len. Kommt auch ein Gerichts­gut­ach­ter zu der Bewer­tung, dass ein grober Behand­lungs­feh­ler vorliegt, kann dies zu Unguns­ten des entspre­chen­den Kranken­hau­ses zur Beweis­last­um­kehr im Haftungs­pro­zess führen.

Quelle: MDS