Warum und gegen was sollten sich Pflegekräfte besser impfen lassen?
Warum und gegen was sollten sich Pflege­kräfte besser impfen lassen? Bild: © Natalie Shmeleva | Dreamstime.com

Seit Juli 2019 ist es offizi­ell: Im März 2020 tritt das Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass ab Juli 2021 Kinder und Mitar­bei­ter in Kitas und Schulen, sowie Beschäf­tigte im medizi­ni­schen Bereich und gemein­schaft­li­chen Einrich­tun­gen gegen Masern geimpft werden müssen. Das Thema „Impfung“ wird in der Gesell­schaft sehr gespal­ten betrach­tet. In der Pflege- und Gesund­heits­bran­che wird aller­dings empfoh­len, sich impfen zu lassen.

Das sind die Argumente der Impfgeg­ner – Was ist dran?

Dass Impfun­gen zu hohe Risiken bergen, ist heutzu­tage in vieler Munde. Die Kritik bezieht sich häufig auf die poten­zi­el­len Nachwir­kun­gen, die eine Impfung nach sich ziehen kann. Impfgeg­ner warnen häufig vor auftre­ten­den Impfre­ak­tio­nen und Krank­hei­ten. Dabei sind Reaktio­nen auf eine Impfung in Form von leich­tem Fieber oder Hautrö­tun­gen nur von kurzer Dauer und bilden sich danach zurück. Sie sind deshalb harmlos. Impfre­ak­tio­nen sind jedoch der Beweis dafür, dass das Immun­sys­tem zum Arbei­ten angeregt wurde.

Das Argument, die Grippe­imp­fung rufe die Krank­heit hervor, gegen die eigent­lich vorge­beugt werden soll, ist ebenfalls unbegrün­det. Eine Grippe­imp­fung schützt natür­lich nicht zu 100 Prozent, sie ist jedoch nicht der Auslö­ser, sollte sich der Patient nach der Impfung mit einer Grippe infizie­ren. Im seltens­ten Fall tritt bei der Schluck­imp­fung gegen Kinder­läh­mung diese nach der Impfung auf. Nach Angaben der Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion WHO beträgt die Wahrschein­lich­keit in diesem Fall circa 1 zu 3.000.000. Auch der Fall des absolu­ten Impf-GAUs, bei dem der Geimpfte lebens­lange bleibende Schäden davon­trägt sind äußerst unwahr­schein­lich.

Heutzu­tage sind alle Impfstoffe ausrei­chend geprüft und sicher. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Insti­tuts konnte keine der zahlrei­chen Studien zu Impfstof­fen eine gefähr­li­che Wirkung wirklich feststel­len. Es gibt demnach keine Belege für die Befürch­tun­gen zahlrei­cher Menschen. Schadens­fälle nach eine Impfung bleiben die absolute Ausnahme.

Impfung empfoh­len – auch gegen Grippe!

Nirgends ist die Infek­ti­ons­ge­fahr einer Grippe­er­kran­kung höher als in Kranken­häu­sern und Pflege­hei­men. Da in Deutsch­land keine Impfpflicht gilt, besteht selbst­ver­ständ­lich auch für das Gesund­heits­per­so­nal kein Muss, sich einer Impfung zu unter­zie­hen. § 23a des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) besagt jedoch: „Soweit es zur Erfül­lung von Verpflich­tun­gen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krank­hei­ten, die durch Schutz­imp­fung verhü­tet werden können, erfor­der­lich ist, darf der Arbeit­ge­ber perso­nen­be­zo­gene Daten eines Beschäf­tig­ten über dessen Impf- und Serosta­tus erheben, verar­bei­ten oder nutzen, um über die Begrün­dung eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses oder über die Art und Weise einer Beschäf­ti­gung zu entschei­den. Im Übrigen gelten die Bestim­mun­gen des allge­mei­nen Daten­schutz­rechts.“

Der Grund dafür liegt beim Prinzip des Organi­sa­ti­ons­ver­schul­dens im Sinne des § 823 BGB. Stellt der Arbeit­ge­ber wissend einen ungeimpf­ten Mitar­bei­ter ein, obwohl für den Arbeits­be­reich eine Impfpflicht vorge­ge­ben ist, so kann sich dies als schadens­er­satz­be­währte Verlet­zung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht darstel­len. Sowohl das Robert Koch-Insti­tut (RKI), als auch die Ständige Impfkom­mi­sion (STIKO) empfeh­len Pflege­kräf­ten, sich – auch zum Schutze Dritter – impfen zu lassen.

Zusam­men­ge­fasst: Das sind die Pros zur Impfung:

  • Verant­wor­tung gegen­über den meist geschwäch­ten Patien­ten, Vermin­de­rung der Anste­ckungs­ge­fahr für Dritte
  • Wer sich impfen lässt, trägt keine Haftung für die Übertra­gung von Krank­hei­ten
  • Eine Verset­zung (oder im schlimms­ten Fall eine Kündi­gung) kann vermie­den werden

Wichtig: Die essen­zi­ells­ten Impfun­gen für Pflege­kräfte hat das Robert Koch-Insti­tut im Epide­mio­lo­gi­schen Bulle­tin Nr. 34 vom 23.8.2018 heraus­ge­ge­ben. Diese lauten:
Diphte­rie, FSME, Gelbfie­ber, Hepati­tis A, Hepati­tis B, Influenza/Grippe, Masern, Mumps, Pertus­sis, Polio­mye­li­tis, Röteln und Varizel­len.

Quelle: BR, immerda-intensivpflege.de