Aufgrund des täglichen, nahen Patientenkontakts besteht immer die Gefahr, dass sich gefährliche Keime an die Berufskleidung haften. Der Wechselrhythmus der Berfuskleidung sollte daher unbedingt einhalten werden.
Aufgrund des tägli­chen, nahen Patien­ten­kon­takts besteht immer die Gefahr, dass sich gefähr­li­che Keime an die Berufs­klei­dung haften. Trotz­dem wird sie oft nicht regel­mä­ßig gewech­selt. Bild: © Tyler Olson | Dreamstime.com

Die Gesund­heits­wirt­schaft ist einer der größten Arbeit­ge­ber in Deutsch­land. Über 5,5 Millio­nen Menschen arbei­ten in diesem Sektor: 1.942 Kranken­häu­ser, 14.500 Pflege­heime, über 14.000 Ambulante Pflege­dienste und mehr als 70.000 Arztpra­xen kommen täglich in Kontakt mit Patien­ten und Pflege­be­dürf­ti­gen. In den hygie­ne­re­le­van­ten Berei­chen von Kranken­häu­sern, in der statio­nä­ren und ambulan­ten Pflege sowie in Arztpra­xen sind 3,4 Millio­nen Menschen auf die sichere Versor­gung mit hygie­nisch aufbe­rei­te­ter Berufs- und Schutz­klei­dung angewiesen[1].

Klare Vorga­ben regeln den Wechsel­rhyth­mus der Berufs- und Bereichs­klei­dung

Die Betei­li­gung von Texti­lien und Händen bei der mögli­chen Verbrei­tung eines Infek­ti­ons­ri­si­kos als Schmier­in­fek­tion ist wissen­schaft­lich anerkannt. Dieser Kernbe­reich der Kranken­haus­hy­giene wird deshalb durch Fachge­sell­schaf­ten bewer­tet, die Deutsche Gesell­schaft für Kranken­haus­hy­giene beispiels­weise veröf­fent­licht eine eigene Empfeh­lung zum Wechsel­rhyth­mus von Berufskleidung[2]. In jedem Kranken­haus und Pflege­heim existie­ren Hygie­ne­pläne, jeder ambulante Pflege­dienst handelt im Rahmen der Regel­werke des MDK.

Als Faust­re­gel gilt in diesen Vorga­ben für den Wechsel­rhyth­mus: „Berufs­klei­dung: Bei Konta­mi­na­tion sofort. In der Regel 2‑Tages-Wechsel, gegebe­nen­falls häufi­ger. Die Häufig­keit des Wechsels ist abhän­gig von den Gegeben­hei­ten bei der Arbeit. Bereichs­klei­dung: Tägli­cher Wechsel und bei Konta­mi­na­tion sofort“

Die Heimwä­sche ist abzuleh­nen und juris­tisch unter­sagt

Trotz­dem klagen Beschäf­tigte vor allem im ambulan­ten Sektor über unzurei­chende Bereit­stel­lung ausrei­chen­der Mengen an Berufs­klei­dung oder sogar über die Notwen­dig­keit, selbst beschaffte und getra­gene Berufs­klei­dung auch noch zuhause waschen zu müssen. Dadurch wird die Keimum­ge­bung ihrer Arbeits­stätte in das häusli­che Umfeld expor­tiert. Exper­ten sagen dazu schon lange: „Die Aufbe­rei­tung von Dienst­klei­dung durch die Mitar­bei­ter privat zu Hause ist fachlich abzuleh­nen und juris­tisch unter­sagt.” Profes­sio­nelle Textil­dienst­leis­ter nutzen validierte Aufbe­rei­tungs­pro­zesse sowie zerti­fi­zierte Hygie­ne­qua­li­täts- und Kontroll­sys­teme, um die sichere Textil­des­in­fek­tion zu gewähr­leis­ten.

Profes­sio­nelle Versor­gungs­mo­delle gewähr­leis­ten Zugang zu hygie­ni­scher Berufs­klei­dung

Oftmals führen auch Arbeits­zeit- und Schicht­mo­delle mit mehr als fünf Arbeits­ta­gen am Stück zu Versor­gungs­eng­päs­sen, weil die daraus resul­tie­ren­den Ausstat­tungs­an­for­de­run­gen durch den Einkauf nicht beach­tet werden oder einem exter­nen Dienst­leis­ter nicht ausrei­chend bekannt sind. Durch einen gerin­gen Wechsel­rhyth­mus entste­hen hygie­ni­sche Gefähr­dun­gen, für die der Arbeit­ge­ber die organi­sa­to­ri­sche Verant­wor­tung trägt. Dabei existie­ren genügend Dienst­leis­tungs- und Versor­gungs­mo­delle, die den Beschäf­tig­ten in der Gesund­heits­wirt­schaft den dauer­haft einfa­chen und siche­ren Zugang zu hygie­ni­scher Berufs­klei­dung ermög­li­chen.

Textil­ver­sor­gung im statio­nä­ren und ambulan­ten Sektor will geplant sein, bevor etwas schief geht. Der Deutsche Textil­rei­ni­gungs­ver­band DTV stellt Klinik- und Heimlei­tun­gen sowie den Betrei­bern von Pflege­diens­ten mit seinen neuen Leitfä­den für die textile Versor­gung von Kranken­häu­sern und Pflege­ein­rich­tun­gen Hilfe­stel­lung bei der Vergabe der texti­len Versor­gung an externe Dienst­leis­ter zur Verfügung[3].

[1]https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Gesundheitspersonal/

[2]DGKH: Kleidung und Schutz­aus­rüs­tung für Pflege­be­rufe aus hygie­ni­scher Sicht.pdf

[3]DTV: Neue Leitfä­den für die textile Versor­gung von Kranken­häu­sern und Pflege­ein­rich­tun­gen