Frau mit Grippe
Winter­zeit ist meistens auch Grippe­zeit. Bild: cotton­bro studio/Pexels

Den meisten von Ihnen wird es schon beim Rundblick durch den Kolle­gen- oder Freun­des­kreis aufge­fal­len sein: Die Krank­mel­dun­gen oder krank­heits­be­ding­ten Absagen im eigenen Umfeld häufen sich – in den vergan­ge­nen Tagen und Wochen scheint das Infek­ti­ons­ge­sche­hen deutlich an Fahrt aufge­nom­men zu haben.

Dass dies kein subjek­ti­ver Eindruck ist, zeigt der Blick in die Fallzah­len: Auf hochge­rech­net rund 7,9 Millio­nen Fälle (akute respi­ra­to­ri­sche Erkran­kun­gen, ARE) schätzt das Robert Koch-Insti­tut (RKI) in der zurück­lie­gen­den 49. Kalen­der­wo­che [PDF] die Anzahl der akuten Atemwegs­er­kran­kun­gen in Deutsch­land.

Im Vergleich zu den vergan­ge­nen sechs Jahren, seit der Winter­sai­son 2017/18, ist das Infek­ti­ons­ge­sche­hen bei Atemwegs­er­kran­kun­gen mit 9.500 ARE pro 100.000 Einwoh­ner damit auf dem zweit­höchs­ten Stand; nur in der vorigen Winter­sai­son 2022/23 lagen sie zu diesem Zeitpunkt höher. Haupt­ur­sa­che für die hohen Zahlen im Vorjahr war eine beson­ders massive Grippe­welle zum Beginn des Winters.

Bundes­weit rund 1,9 Millio­nen Arztbe­su­che wegen Atemwegs-Erkran­kun­gen

Die steigen­den Fallzah­len spiegeln sich ebenfalls in einer steigen­den Anzahl von ärztli­chen Konsul­ta­tio­nen wegen Atemwegs­er­kran­kun­gen. Rund 2.300 Arztbe­su­che wegen atemwegs­be­ding­ter Beschwer­den pro 100.000 Einwoh­ner verzeich­net das RKI derzeit; hochge­rech­net auf die Bevöl­ke­rung ergäbe das eine Gesamt­zahl von rund 1,9 Millio­nen Arztbe­su­chen allein wegen akuter Atemwegs­er­kran­kun­gen.

Im Unter­schied zum Vorjahr spielt diesmal Influ­enza bislang nur eine unter­ge­ord­nete Rolle. So wurden laut RKI in der 49. Kalen­der­wo­che 1.400 Fälle mit Influ­enza-Virus­in­fek­tion an das Insti­tut übermit­telt.

Wenngleich die absolu­ten Zahlen (noch) niedrig sind, haben sich die gemel­de­ten Grippe-Infek­ti­ons­fälle in den vergan­ge­nen zwei Wochen verdrei­facht. Von einer Grippe­welle spricht das RKI jedoch bislang noch nicht.

Dagegen spielt COVID-19 wieder eine deutlich bedeu­ten­dere Rolle: Aktuell schätzt das RKI, anhand der Melde­da­ten aus dem online­ba­sier­ten Citizen-Science-Projekt Grippe­Web – bei dem Freiwil­lige wöchent­lich berich­ten, ob sie eine akute Atemwegs­in­fek­tion haben – die Inzidenz auf rund 2.500 pro 100.000 Einwoh­ner, also auf die Gesamt­be­völ­ke­rung hochge­rech­net rund zwei Millio­nen aktuelle Fälle.

Telefo­ni­sche Krank­schrei­bung wieder einge­führt

Wer selbst von einem akuten Infekt betrof­fen ist, muss jedoch seit kurzem nicht mehr selbst den Weg zum Arzt antre­ten: Wie der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) von Ärzten, Kranken­kas­sen und Klini­ken am 7. Dezem­ber beschloss, ist die telefo­ni­sche Krank­schrei­bung angesichts der aktuell sehr hohen Verbrei­tung von Infek­ti­ons­krank­hei­ten ab sofort wieder möglich.

Damit wurde die bereits aus der Zeit der Corona­pan­de­mie bekannte Regelung wieder­ein­ge­führt: Die Ausnah­me­re­ge­lung, sich allein per Telefon krank­schrei­ben lassen zu können, war nach mehrma­li­ger Verlän­ge­rung am 31. März 2023 ausge­lau­fen.

Hierbei gilt: Wer aufgrund einer leich­ten Atemwegs­er­kran­kung arbeits­un­fä­hig ist, kann sich – nach einer kurzen telefo­ni­schen ärztli­chen Konsul­ta­tion – bis zu fünf Tage krank­schrei­ben lassen. Die Krank­schrei­bung ist aller­dings nicht erneut telefo­nisch verlän­ger­bar. Wurde dagegen die erste Arbeits­un­fä­hig­keits-Beschei­ni­gung während eines persön­li­chen Praxis­be­suchs ausge­stellt, kann diese Krank­schrei­bung per Telefon verlän­gert werden.

Die wieder aufge­legte Regelung soll zum einen Arztpra­xen entlas­ten, jedoch auch die zusätz­li­che Verbrei­tung der Infek­tio­nen entge­gen­wir­ken – etwa durch eine Anste­ckung von Mitpa­ti­en­ten im vollen Warte­zim­mer oder von Unbetei­lig­ten etwa bei den Fahrten zur Praxis.

Impfung
Impfung gegen Grippe und/oder Corona sind weiter­hin möglich. Bild: CDC

COVID- und Grippe-Impfung (weiter­hin) möglich

Wer einer Anste­ckung zusätz­lich vorbeu­gen will, sollte zudem erwägen, sich im öffent­li­chen Raum – beson­ders bei Menschen­men­gen im Inneren, etwa in voll besetz­ten Bussen oder Bahnen – wieder durch die aus der Corona-Zeit bekann­ten OP- oder (besser) FFP2-Masken zu schüt­zen.

Auch Impfun­gen gegen Corona und oder Grippe sind weiter­hin möglich. Nach wie vor werden diese Impfun­gen vor allem Perso­nen ab 60 Jahren und/oder mit chroni­scher Krank­heit, sowie deren Kontakt­per­so­nen, ferner Beschäf­tig­ten oder Betreu­ten in Pflege­ein­rich­tun­gen empfoh­len.

COVID-19-Impfun­gen werden jedoch nicht mehr durch öffent­lich zugäng­li­che Impfstel­len angebo­ten, sondern ausschließ­lich beim Arzt; hierzu lassen sich beim Hausarzt entspre­chende Termine verein­ba­ren. Weitere Infos rund um das Thema bietet die Bundes­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklä­rung (BZgA) auf ihrer Infek­ti­ons­schutz-Website.