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Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeit­neh­mer­über­las­sung (ANÜ) in der Pflege steht im Fokus kontro­ver­ser Diskus­sio­nen Bild: avanti

In Deutsch­land herrscht ein allge­mei­ner Fachkräf­te­man­gel, auch im Gesund­heits­sek­tor und beson­ders in der Pflege.

Die steigen­den Renten­ein­tritte der Pflege­kräfte und der wachsende Bedarf in einer altern­den Gesell­schaft verschär­fen das Problem. Der Deutsche Pflege­rat verzeich­net fast 200.000 fehlende Pflege­kräfte.

Arbeit­neh­mer­über­las­sung oder Leihar­beit

Leihar­beit, als recht­lich definierte Arbeit­neh­mer­über­las­sung, dient dazu, Perso­nal­man­gel tempo­rär auszu­glei­chen, ohne langfris­tige Einstel­lun­gen vorneh­men zu müssen. In der Pflege wird sie verstärkt einge­setzt, um Lücken durch Fachkräf­te­man­gel und Krank­heits­aus­fälle zu überbrü­cken. Ein Zeitar­beits­ver­hält­nis umfasst den Leihar­beit­neh­mer, den Verlei­her (Arbeit­ge­ber) und das entlei­hende Unter­neh­men.

Die Debatte über eine Beschrän­kung oder ein Verbot der Leihar­beit in der Pflege wird von Kranken­haus­kon­zer­nen und Politi­kern unter­stützt. Dennoch zeigen Studien, dass ein solches Verbot nicht zwangs­läu­fig zu einer besse­ren Verfüg­bar­keit von Perso­nal führt. Viele Zeitar­beits­kräfte würden das Pflege­be­rufs­feld verlas­sen, was den Fachkräf­te­man­gel verschär­fen könnte.

In einer aktuel­len Studie wird deutlich, dass die Annahme, Zeitar­beits­kräfte würden bei einem Verbot in Festan­stel­lun­gen zurück­keh­ren, nicht belegt ist. Statt­des­sen würden viele in andere Berufs­fel­der wechseln oder die Pflege verlas­sen, was die Patien­ten­ver­sor­gung gefähr­det und den Fachkräf­te­man­gel verschärft.

Entgelte müssen Bedin­gun­gen entspre­chen

Die Entgelte in der Leihar­beit müssen den Arbeits­be­din­gun­gen im Entlei­her­be­trieb entspre­chen, es sei denn, es gibt Tarif­ver­träge. In der Pflege werden Leihar­beit­neh­mer oft sogar besser vergü­tet. Die Höchst­über­las­sungs­dauer für einen Leihar­beit­neh­mer beträgt 18 Monate.

Vor Arbeits­be­ginn muss ein umfang­rei­ches Set an Unter­la­gen und Nachwei­sen vorlie­gen, um die Quali­fi­ka­tio­nen und Eignung der Leihar­beit­neh­mer sicher­zu­stel­len. Kontrol­len durch die Bundes­agen­tur für Arbeit und den Zoll sind in der Leihar­beit engma­schig.

Insge­samt verdeut­licht die Diskus­sion um Leihar­beit in der Pflege, dass die Lösung des Fachkräf­te­man­gels komple­xer ist. Ein pauscha­les Verbot würde nicht zwangs­läu­fig die gewünsch­ten Effekte erzie­len und könnte sogar die Versor­gung der Patien­ten gefähr­den. Die Debatte erfor­dert diffe­ren­zierte Lösungs­an­sätze.

Im 2. Teil der ANÜ-Reihe beschäf­ti­gen wir uns ausführ­lich mit den Arbeits­be­din­gun­gen und dem Quali­täts­ar­gu­ment in der Arbeit­neh­mer­über­las­sung. Stay tuned.

Von Jenny Kuhnert