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Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege
Pflege­kräfte bei einer Bespre­chung Bild: Avanti

Die Arbeit­neh­mer­über­las­sung (ANÜ) in der Pflege wirft verschie­dene Fragen auf, von Arbeits­be­din­gun­gen bis zur Quali­tät. Kontroll­me­cha­nis­men für Zeitar­beits­un­ter­neh­men sind streng geregelt. Die Bundes­agen­tur für Arbeit und die Zollver­wal­tun­gen überwa­chen sie.

Verstöße gegen Bestim­mun­gen können hohe Strafen bis zur Aufhe­bung der Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­er­laub­nis nach sich ziehen. Branchen­ver­bände wie der BAP haben Verhal­tens­ko­di­zes entwi­ckelt, um Fairness und Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten.

Arbeit­neh­mer­über­las­sung in der Pflege

In der Pflege-ANÜ gelten spezi­fi­sche Regeln. Die Zeitar­beits­fir­men müssen Gesund­heits­un­ter­su­chun­gen für Mitar­bei­ter sicher­stel­len. Beson­ders in strah­len­be­las­te­ten Berei­chen sind regel­mä­ßige medizi­ni­sche Unter­su­chun­gen vorge­schrie­ben. Die Kosten hierfür trägt die Zeitar­beits­firma.

Darüber hinaus sind für Mitar­bei­ter in sensi­blen Berei­chen wie OP oder Anästhe­sie spezi­elle Schulun­gen erfor­der­lich.

Die Vergü­tung im Rahmen einer Arbeit­neh­mer­über­las­sung

Die Entloh­nung bei Dienst­aus­fall, Krank­heit, Feier­ta­gen oder Streiks ist festge­legt. Entgelt­fort­zah­lung bei Krank­heit folgt dem Entgelt­fort­zah­lungs­ge­setz. Zuschläge für Feier­tags- und Wochen­end­ar­beit sind im Mantel­ta­rif­ver­trag geregelt. Urlaubs- und Weihnachts­geld sind ab dem 6. Beschäf­ti­gungs­mo­nat verpflich­tend.

Die Attrak­ti­vi­tät der ANÜ-Vergü­tung liegt oft in überta­rif­li­chen Zulagen. Diese ergän­zen die Grund­ver­gü­tung und sind verhan­del­bar.

Gehäl­ter werden bis zum 15. des Folge­mo­nats ausge­zahlt. Sie setzen sich aus tarif­li­chem Entgelt, Zuschlä­gen, Urlaubs- und Kranken­fort­zah­lung, Zulagen und weite­ren Benefits zusam­men.

Die Quali­fi­ka­tion der Mitar­bei­ter

Die Quali­fi­ka­tion von ANÜ-Mitar­bei­tern ist vielschich­tig. Es gibt keine einheit­li­che Fortbil­dungs­pflicht für Pflege­kräfte. Die Fortbil­dung variiert je nach Bundes­land und Spezia­li­sie­rung. Quali­fi­ka­tio­nen werden aber auch in der Arbeit­neh­mer­über­las­sung sehr genau vor Vertrags­ab­schluss geprüft.

Daher gibt es Recrui­ter. Sie suchen aktiv nach Fachkräf­ten, während Perso­nal­dis­po­nen­ten vielfäl­tige Aufga­ben in Perso­nal­be­schaf­fung und ‑vermitt­lung überneh­men. Sie sind Ansprech­part­ner für Zeitar­beit­neh­mer und Kunden.

In Teil 3 unserer ANÜ-Reihe betrach­ten wir die Finan­zie­rung und Kosten der Zeitar­beit im Pflege­sek­tor. Bleiben Sie dran!

Von Jenny Kuhnert