Zeitarbeit
Bundes­mi­nis­ter für Gesund­heit, Karl Lauter­bach (SPD) Bild: BMG/Thomas Ecke

Als Reaktion auf die in den vergan­ge­nen Jahren zu beobach­tende stärkere Verbrei­tung der Leih- und Zeitar­beit in der Pflege plant Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD), die Leihar­beit in Pflege­hei­men deutlich einzu­schrän­ken. Dies geht aus der überar­bei­te­ten Version eines Geset­zes­ent­wurfs für die Pflege­re­form hervor, aus der das Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land (RND) zitierte, und aus dem wir bereits berich­tet hatten.

Heime sollen Zusatz­kos­ten nicht mehr weiter­ge­ben dürfen

Es sollten „wirtschaft­li­che Anreize für das Verlei­hen von Pflege- und Betreu­ungs­per­so­nal auf Kosten der Solidar­ge­mein­schaft bezie­hungs­weise der Pflege­be­dürf­ti­gen und ihrer Familien“ verhin­dert werden, hieß es in der Begrün­dung. Indirek­tes Ziel sei es, die Einrich­tun­gen zu motivie­ren, ihre Stamm­be­leg­schaft in der Einrich­tung zu halten sowie Arbeits­be­din­gun­gen und Lohnmo­delle, die zulas­ten der festan­ge­stell­ten Beschäf­tig­ten gehen, zu beschrän­ken.

Das Gesetz sieht demnach vor, dass Pflege­ein­rich­tun­gen die Mehrkos­ten, die der Einsatz von Leihar­beits­kräf­ten mit sich bringt, nicht mehr an die Pflege­kas­sen weiter­be­rech­nen dürfen. Hier sollten laut der Pläne die in der Branche üblichen Tarif­löhne die Obergrenze sein. Auch Vermitt­lungs­ge­büh­ren für Zeitar­beits­fir­men dürften die Einrich­tun­gen zukünf­tig nicht mehr weiter­ge­ben. In den vergan­ge­nen Tagen hat sich heraus­ge­stellt, dass Lauter­bach mit seinem Vorstoß primär auf die Alten­pflege abzielt.

Zeitar­beit: Heime sollen Zusatz­kos­ten nicht mehr weiter­ge­ben dürfen

In einer Stellung­nahme hat der Bundesarbeitgeber­verband der Personal­dienstleister (BAP) jedoch darauf aufmerk­sam gemacht, dass die Zeitar­beit in der Pflege weit nicht so verbrei­tet sei, wie es darge­stellt werde. „Die tatsäch­li­chen Zahlen der Zeitar­beits­kräfte in der Pflege und die öffent­li­che Diskus­sion darüber liegen weit ausein­an­der“, so der Verband mit Sitz in Berlin. Die Quote der Zeitar­beits­bran­che liege gerade einmal bei 1,4 Prozent. In absolu­ten Zahlen arbei­te­ten rund 24.500 Pflege­kräfte in einem Arbeits­ver­hält­nis aus der Arbeit­neh­mer-Überlas­sung.

Und weiter: „Während die Anzahl aller in Pflege­be­ru­fen tätigen Perso­nen zwischen März 2018 und März 2021 um 6,9 Prozent stieg, nahm die Anzahl der bei Zeitar­beits­un­ter­neh­men angestell­ten Pflege­rin­nen und Pfleger mit 2,6 Prozent weniger zu. Die Quote der Zeitar­beits­bran­che an allen Pflege­kräf­ten blieb damit sehr niedrig.“

Auch vom Arbeit­ge­ber­ver­band Pflege kam Kritik an der geplan­ten Neure­ge­lung. „Das PUEG löst leider nicht eines der dringen­den Probleme in der Pflege“, so Verbands-Geschäfts­füh­re­rin Isabell Halletz im Gespräch mit der Ärzte-Zeitung. Angesichts der Perso­nal­knapp­heit seien Träger darauf angewie­sen, kurzfris­tig auf Zeitar­beits-Perso­nal zurück­zu­grei­fen, um überhaupt Plätze belegen zu können.