Als Reaktion auf die in den vergangenen Jahren zu beobachtende stärkere Verbreitung der Leih- und Zeitarbeit in der Pflege plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Leiharbeit in Pflegeheimen deutlich einzuschränken. Dies geht aus der überarbeiteten Version eines Gesetzesentwurfs für die Pflegereform hervor, aus der das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitierte, und aus dem wir bereits berichtet hatten.
Heime sollen Zusatzkosten nicht mehr weitergeben dürfen
Es sollten „wirtschaftliche Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Solidargemeinschaft beziehungsweise der Pflegebedürftigen und ihrer Familien“ verhindert werden, hieß es in der Begründung. Indirektes Ziel sei es, die Einrichtungen zu motivieren, ihre Stammbelegschaft in der Einrichtung zu halten sowie Arbeitsbedingungen und Lohnmodelle, die zulasten der festangestellten Beschäftigten gehen, zu beschränken.
Das Gesetz sieht demnach vor, dass Pflegeeinrichtungen die Mehrkosten, die der Einsatz von Leiharbeitskräften mit sich bringt, nicht mehr an die Pflegekassen weiterberechnen dürfen. Hier sollten laut der Pläne die in der Branche üblichen Tariflöhne die Obergrenze sein. Auch Vermittlungsgebühren für Zeitarbeitsfirmen dürften die Einrichtungen zukünftig nicht mehr weitergeben. In den vergangenen Tagen hat sich herausgestellt, dass Lauterbach mit seinem Vorstoß primär auf die Altenpflege abzielt.
Zeitarbeit: Heime sollen Zusatzkosten nicht mehr weitergeben dürfen
In einer Stellungnahme hat der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die Zeitarbeit in der Pflege weit nicht so verbreitet sei, wie es dargestellt werde. „Die tatsächlichen Zahlen der Zeitarbeitskräfte in der Pflege und die öffentliche Diskussion darüber liegen weit auseinander“, so der Verband mit Sitz in Berlin. Die Quote der Zeitarbeitsbranche liege gerade einmal bei 1,4 Prozent. In absoluten Zahlen arbeiteten rund 24.500 Pflegekräfte in einem Arbeitsverhältnis aus der Arbeitnehmer-Überlassung.
Und weiter: „Während die Anzahl aller in Pflegeberufen tätigen Personen zwischen März 2018 und März 2021 um 6,9 Prozent stieg, nahm die Anzahl der bei Zeitarbeitsunternehmen angestellten Pflegerinnen und Pfleger mit 2,6 Prozent weniger zu. Die Quote der Zeitarbeitsbranche an allen Pflegekräften blieb damit sehr niedrig.“
Auch vom Arbeitgeberverband Pflege kam Kritik an der geplanten Neuregelung. „Das PUEG löst leider nicht eines der dringenden Probleme in der Pflege“, so Verbands-Geschäftsführerin Isabell Halletz im Gespräch mit der Ärzte-Zeitung. Angesichts der Personalknappheit seien Träger darauf angewiesen, kurzfristig auf Zeitarbeits-Personal zurückzugreifen, um überhaupt Plätze belegen zu können.