Laut AG BeKo ist durch das Antikorruptionsgesetz eine große Rechtsunsicherheit in der Honorierung der Kooperationsärzte entstanden. Bisherige Stellungnahmen von Juristen sprechen von einer nachvollziehbaren und angemessenen Vergütung. „Problematisch ist, dass nicht definiert wird, was angemessen und nachvollziehbar ist. Wir bewegen uns damit in einer Grauzone, die durchaus existenzgefährdend sein kann“, erklärt Dirk Farghal, Leiter der AG BeKo im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). „Es wird zwar empfohlen, die Verträge den Ärztekammern zur Prüfung offen zu legen, um somit gegebenenfalls den Vorwurf des Vorsatzes zu umgehen. Bisher äußern sich die Ärztekammern allerdings nicht zu diesem Vorgehen“, so Farghal weiter.
Politische Rahmenbedingungen erschweren das Beleg-und Kooperationsarztwesen
Beleg- und Kooperationsärzte sind fester Bestandteil der Versorgungslandschaft in Deutschland. Dieses flexible Arbeitsmodell, nicht ausschließlich in Kliniken zu arbeiten, ist besonders für den chirurgischen Nachwuchs interessant. Allerdings wird die Arbeit von Beleg- und Kooperationsärzten durch politische Rahmenbedingungen immer schwieriger. „Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2007 sollte eine engere Verflechtung zwischen niedergelassenen Chirurgen und Kliniken unterstützen. Durch das Antikorruptionsgesetz sind hier sehr viele rechtliche Unsicherheiten entstanden“, kritisiert Farghal.
Auch die Privatliquidation, die nach der aktuellen Bundessozialgericht-Rechtsprechung in vielen Kooperationsmodellen nicht mehr möglich ist, stellt laut Arbeitsgemeinschaft ein weiteres Problem dar „Da der Status als liquidationsberechtigter leitender Arzt angezweifelt wird, werden auch viele Anstellungsverträge als problematisch eingestuft. Als Lösung sehen wir die Stärkung des Belegarztwesens. Das Kooperationsarztsystem ist schließlich unter anderem wegen der schlechten Honorierung des Belegarztwesens entstanden“, erklärt der Leiter der neuen Arbeitsgemeinschaft im BDC.
Quelle: presseportal.de