Berufsordnung
Sandra Postel, Präsi­den­tin der Pflege­kam­mer NRW Bild: Sandra Postel

Berufs­ord­nung entwi­ckeln

Bei der Entwick­lung einer neuen Ordnung für den Beruf haben Mitglie­der der Pflege­kam­mer NRW noch bis zum 31. Dezem­ber dieses Jahres die Möglich­keit, sich aktiv zu betei­li­gen.

So lange sind der aktuelle Entwurf der Berufs­ord­nung sowie das Prüfdo­ku­ment zur Verhält­nis­mä­ßig­keits­prü­fung noch für Anregun­gen zugäng­lich. Inter­es­sierte können ihre Kommen­tare zum Entwurf hierher mailen: pbe@pflegekammer-nrw.de.

Mitglie­der­be­tei­li­gung von Beginn an

Schon während des mehrmo­na­ti­gen Entwick­lungs­pro­zes­ses hat die Kammer die Prakti­ke­rin­nen und Prakti­ker vor Ort einbe­zo­gen. In sieben Regio­nal­kon­fe­ren­zen hatten die Kammer­mit­glie­der zwischen Januar und April 2024 die Gelegen­heit, sich an der Gestal­tung einer neuen Ordnung zu betei­li­gen.

Diese Anregun­gen aus der Praxis sind in den vorlie­gen­den Entwurf bereits einge­flos­sen. Das Erstel­len einer sogenann­ten Berufs­ord­nung ist primäre Aufgabe einer Kammer.

Mit der Berufs­ord­nung wird erstmals in NRW folgen­des festge­legt:

  • Rechte
  • Pflich­ten
  • Aufga­ben
  • Verant­wor­tun­gen für die Pflege­fach­per­so­nen.

Die Kammer ist überzeugt, dass diese neue Ordnung Pflege­fach­per­so­nen eine Orien­tie­rung für den Berufs­all­tag bietet.

Quelle: Pflege­kam­mer NRW