Nach einer zweiein­halb­stün­di­gen Debatte am Vormit­tag haben die Abgeord­ne­ten nament­lich über den im Gesund­heits­aus­schuss geänder­ten Gesetz­ent­wurf der Koali­tion (BT-Drs. 16/3100, 16/3950) abgestimmt. 378 Abgeord­nete stimm­ten mit Ja, 206 mit Nein, 8 enthiel­ten sich.

Bevor die Gesund­heits­re­form jedoch im Wesent­li­chen am 1. April 2007 in Kraft treten kann, ist noch die Zustim­mung des Bundes­ra­tes erfor­der­lich. Dessen nächste Sitzung findet am Freitag, dem 16. Februar 2007, statt. Sollte der Bundes­tag die Gesund­heits­re­form ebenfalls mehrheit­lich bejahen, wäre nur noch die Unter­zeich­nung des Bundes­prä­si­den­ten nötig.

Kritik…

Nachfol­gende Kritik gab es vor allem von den Ärzten und Kassen: So lehnte der Ärzte­ver­bund MEDI Deutsch­land die Gesund­heits­re­form ab. Der MEDI-Vorsit­zende Dr. Werner Baumgärt­ner befürch­tet, dass nun Hausarzt­pra­xen zuneh­mend durch dual-finan­zier­ter Kranken­haus­am­bu­lan­zen oder der Errich­tung von medizi­ni­schen Versor­gungs­zen­tren verdrängt werden. Die Kritik von Bundes­ärz­te­kam­mer-Präsi­dent Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe geht in eine ähnli­che Richtung: Er sieht die flächen­de­ckende und wohnort­nahe Versor­gung der Patien­ten, insbe­son­ders der älteren Menschen und Familien mit Kindern in ländli­chen Gegen­den, als gefähr­det an. „Unser Gesund­heits­we­sen wird sukzes­sive in ein staat­lich gelenk­tes System mit Zutei­lungs­me­di­zin und Warte­lis­ten umgewan­delt“, so Hoppe. Auch Dr. Andreas Köhler von der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) beschwört das Aufkom­men einer „Staats­me­di­zin“. Insbe­son­dere die künftige Festle­gung eines einheit­li­chen Beitrags­sat­zes der Kranken­kas­sen durch das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium sind dem Vorstands­vor­sit­zen­den ein Dorn im Auge.

… und Versöhn­li­ches

Zugleich zeigt sich Köhler aber auch versöhn­lich: „Bei aller Kritik sehen wir aber auch Chancen, die wir im Inter­esse der nieder­ge­las­se­nen Ärzte und Psycho­the­ra­peu­ten nutzen wollen. Dazu gehört die Möglich­keit, die Bindung der vertrags­ärzt­li­chen Vergü­tung an die Grund­lohn­summe zu lösen.“

Hinsicht­lich des gesam­ten Reform­ge­set­zes stellt auch der AOK-Chef Dr. Hans Jürgen Ahrens für sich fest, dass „der große Wurf, dass damit nun struk­tu­rell etwas verän­dert wird und dass wir dann auf lange Sicht hin Ruhe haben werden, der ist damit sicher­lich nicht gelun­gen.“ Er sei sich dehalb auch ziemlich sicher, dass dieser Reform sehr schnell weitere folgen werden. Ander­seits: „Das bisschen Wettbe­werb, dass im Gesetz geblie­ben ist, werden wir nutzen. Die Vorbe­rei­tun­gen für neue Tarif­an­ge­bote nach dem 1. April laufen bereits“, so Ahrens.